Hallo Uwe,
ein Experte auf diesem Gebiet bin ich nicht, aber ich denke, dass ich Dir ein paar Info´s geben kann. Ich selbst verdiene mir auch nebenbei etwas mit einem kleinen Onlineshop hinzu. Das ganze läuft bei mir selbst noch nicht mal 1 Jahr lang. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Fachmann bin und alle meine Angaben „ohne Gewähr“ sind.
Grundsätzlich ist zum Kleinunternehmer folgendes zu sagen, egal ob im Nebengewerbe oder Hauptgewerbe.
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass es sich um den Umsatz und nicht um den Gewinn handelt.
Bleibst Du in diesen Umsatzgrenzen, so mußt du keine Umsatzsteuer ans FA abführen, darfst dir aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt wieder holen.
- Wie viel darf ich monatlich bzw. jährlich hinzuverdienen ohne Steuer und Krankenversicherungsbeiträge etc. zahlen zu müssen bzw. mit wie viel Steuer (eventuell auch Krankenversicherungsbeitrag…) muss ich rechnen?
Ich hoffe, dass ich dich hier richtig verstehe und du mit deiner Frage die Steuern meinst, die mit der Lohnsteuererklärung zu zahlen sind. Wenn dem so ist, dann gilt: 400 € pro Jahr steuerfrei, alles darüber muß versteuert werden. Ich glaube, dass es ca. 25 % Steuern sind, weiß es aber ehrlich gesagt nicht ganz genau. Am Besten du fragst mal deinen Steuerberater.
Mit der Krankenversicherung sieht es da schon etwas anders aus. Hier wird entschieden mit was man mehr verdient und für welche Arbeit mehr Zeit benötigt wird. Also verdienst du mit deinem Nebengewerb mehr und benötigst für dieses mehr Zeit als für deinen Hauptberuf im IT Bereich, so wirst du dich privat krankenversichern müssen. Sollte das der Fall sein, so mußt du aber keine Krankenversicherungsbeiträge mehr in deinem Hauptberuf bezahlen. Am besten rufe deine Krankenkasse an, die können dir hier nochmal ganz genau Auskunft geben. Wenn du dein Gewerbe anmeldest, wirst du von deiner Krankenkasse einen s.g. „Feststellungsbogen zur versicherungsrechtl. Beurteilung“ erhalten, den du ausfüllen mußt.
- Was darf ich tun und von welcher Art Arbeit muss ich die Finger lassen (keine Handwerkliche Ausbildung vorhanden aber sehr gut im Heimwerken mit viel Erfahrung)?
Naja, verbotene Dinge solltest du nicht tun, aber ob du nun eine handwerkliche Ausbildung für deinen Hausmeisterservice benötigst, glaube ich nicht - bin mir aber nicht sicher. Hierfür könntest du deine zuständige IHK fragen, die Existenzgründern hilfreich zur Seite stehen.
- Wie und wo melde ich das Gewerbe an?
Dein Gewerbe meldest du bei deinem zuständigen Gewerbeamt an. Hierfür benötigst du einen Personalausweis und etwas Kleingeld - so ca. 30,00 €. Soweit wie ich weiß, sind die Kosten für die Anmeldung von Gemeinde/Stadt unterschiedlich. Du bekommst ein Formular, welches du ausfüllen mußt, mitunter füllen es die Damen bzw. Herren des Gewerbeamtes auch gleich mit dir zusammen aus. War bei mir der Fall.
- Wie hoch muss ich den Stundenlohn ansetzen damit am Ende des Jahres auch noch etwas für meine Familie übrig bleibt?
Hierfür kann ich dir leider keine Auskunft geben, da ich selbst nur einen kleinen Online-Handel betreibe.
- Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren und wenn ja hat er das Recht mir dies zu verbieten? Nebenjobs muss ich laut Arbeitvertrag meinem Arbeitgeber melden und er hat mir schon einen Nebenjob wegen angeblichem Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz versagt.
Es ist zwingend notwendig, den Arbeitgeber über die Aufnahme einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit zu informieren. Er kann dir den Nebenjob verbieten, z.B. dann wenn Du eine selbständige Tätigkeit im IT Bereich aufnimmst. Du wärest dann so zusagen seine Konkurrenz. Er könnt auch etwas dagegen haben, wenn feststeht, dass du aufgrund deiner neuen Tätigkeit nicht im Hauptberuf voll einsetztbar wärst. Da es sich aber hierbei um einen Hausmeisterservice handelt, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, solange du deinen Hauptberuf nicht vernachlässigst.
Die Begründung „Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz“ verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Es ist doch logisch, dass jemand der zusätzlich zum Hauptberuf ein Nebengewerbe anmeldet mehr Stunden am Tag arbeitet als das Arbeitszeitgesetz zulässt. Ich hoffe ich irre mich nicht, aber das Arbeitszeitgesetz gilt doch nur für den Hauptberuf, wenn du in deiner „Freizeit“ noch weiter arbeitest, kann ihm das doch egal sein, solange du am nächsten Morgen wieder voll Einsatzfähig für den IT Bereich bist. Würde dein Chef mit seiner Aussage recht behalten, dann gäbe es in Deutschland niemanden, der nebenberuflich selbständig ist.
TIP: IHK fragen was die dazu sagen
Übrigens arbeite ich Hauptberuflich in der IT weswegen ich mit dem Nebengewerbe nicht die gleiche Arbeit ausüben würde und dieser Ablehnungsgrund des Arbeitgebers nicht in Frage kommt.
Korrekt, zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche, kein Grund für eine Ablehnung.
Ich hoffe, dass alles soweit richtig ist, falls nicht, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Grüße Kristin