Kleinunternehmer

Liebe/-r Experte/-in,

ich spiele mit dem Gedanken ein Nebengewerbe als Hausmeisterservice (Kleinunternehmer gemäß §19) anzumelden um etwas zum Hauptberuf hinzu zu verdienen. Leider habe ich keine Ahnung was auf mich zukommt und wollte hier einfach mal ein paar Informationen und Tipps einholen.

  1. Wie viel darf ich monatlich bzw. jährlich hinzuverdienen ohne Steuer und Krankenversicherungsbeiträge etc. zahlen zu müssen bzw. mit wie viel Steuer (eventuell auch Krankenversicherungsbeitrag…) muss ich rechnen?

  2. Was darf ich tun und von welcher Art Arbeit muss ich die Finger lassen (keine Handwerkliche Ausbildung vorhanden aber sehr gut im Heimwerken mit viel Erfahrung)?

  3. Wie und wo melde ich das Gewerbe an?

  4. Wie hoch muss ich den Stundenlohn ansetzen damit am Ende des Jahres auch noch etwas für meine Familie übrig bleibt?

  5. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren und wenn ja hat er das Recht mir dies zu verbieten? Nebenjobs muss ich laut Arbeitvertrag meinem Arbeitgeber melden und er hat mir schon einen Nebenjob wegen angeblichem Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz versagt.
    Übrigens arbeite ich Hauptberuflich in der IT weswegen ich mit dem Nebengewerbe nicht die gleiche Arbeit ausüben würde und dieser Ablehnungsgrund des Arbeitgebers nicht in Frage kommt.

Falls ich wichtige Punkte vergessen habe bitte ich euch mir diese auch noch mitzuteilen.

Ich hoffe dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt!

Gruß
Uwe Palmero

Hallo Uwe,

ein Experte auf diesem Gebiet bin ich nicht, aber ich denke, dass ich Dir ein paar Info´s geben kann. Ich selbst verdiene mir auch nebenbei etwas mit einem kleinen Onlineshop hinzu. Das ganze läuft bei mir selbst noch nicht mal 1 Jahr lang. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Fachmann bin und alle meine Angaben „ohne Gewähr“ sind.

Grundsätzlich ist zum Kleinunternehmer folgendes zu sagen, egal ob im Nebengewerbe oder Hauptgewerbe.

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass es sich um den Umsatz und nicht um den Gewinn handelt.

Bleibst Du in diesen Umsatzgrenzen, so mußt du keine Umsatzsteuer ans FA abführen, darfst dir aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt wieder holen.

  1. Wie viel darf ich monatlich bzw. jährlich hinzuverdienen ohne Steuer und Krankenversicherungsbeiträge etc. zahlen zu müssen bzw. mit wie viel Steuer (eventuell auch Krankenversicherungsbeitrag…) muss ich rechnen?

Ich hoffe, dass ich dich hier richtig verstehe und du mit deiner Frage die Steuern meinst, die mit der Lohnsteuererklärung zu zahlen sind. Wenn dem so ist, dann gilt: 400 € pro Jahr steuerfrei, alles darüber muß versteuert werden. Ich glaube, dass es ca. 25 % Steuern sind, weiß es aber ehrlich gesagt nicht ganz genau. Am Besten du fragst mal deinen Steuerberater.
Mit der Krankenversicherung sieht es da schon etwas anders aus. Hier wird entschieden mit was man mehr verdient und für welche Arbeit mehr Zeit benötigt wird. Also verdienst du mit deinem Nebengewerb mehr und benötigst für dieses mehr Zeit als für deinen Hauptberuf im IT Bereich, so wirst du dich privat krankenversichern müssen. Sollte das der Fall sein, so mußt du aber keine Krankenversicherungsbeiträge mehr in deinem Hauptberuf bezahlen. Am besten rufe deine Krankenkasse an, die können dir hier nochmal ganz genau Auskunft geben. Wenn du dein Gewerbe anmeldest, wirst du von deiner Krankenkasse einen s.g. „Feststellungsbogen zur versicherungsrechtl. Beurteilung“ erhalten, den du ausfüllen mußt.

  1. Was darf ich tun und von welcher Art Arbeit muss ich die Finger lassen (keine Handwerkliche Ausbildung vorhanden aber sehr gut im Heimwerken mit viel Erfahrung)?

Naja, verbotene Dinge solltest du nicht tun, aber ob du nun eine handwerkliche Ausbildung für deinen Hausmeisterservice benötigst, glaube ich nicht - bin mir aber nicht sicher. Hierfür könntest du deine zuständige IHK fragen, die Existenzgründern hilfreich zur Seite stehen.

  1. Wie und wo melde ich das Gewerbe an?

Dein Gewerbe meldest du bei deinem zuständigen Gewerbeamt an. Hierfür benötigst du einen Personalausweis und etwas Kleingeld - so ca. 30,00 €. Soweit wie ich weiß, sind die Kosten für die Anmeldung von Gemeinde/Stadt unterschiedlich. Du bekommst ein Formular, welches du ausfüllen mußt, mitunter füllen es die Damen bzw. Herren des Gewerbeamtes auch gleich mit dir zusammen aus. War bei mir der Fall.

  1. Wie hoch muss ich den Stundenlohn ansetzen damit am Ende des Jahres auch noch etwas für meine Familie übrig bleibt?

Hierfür kann ich dir leider keine Auskunft geben, da ich selbst nur einen kleinen Online-Handel betreibe.

  1. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren und wenn ja hat er das Recht mir dies zu verbieten? Nebenjobs muss ich laut Arbeitvertrag meinem Arbeitgeber melden und er hat mir schon einen Nebenjob wegen angeblichem Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz versagt.

Es ist zwingend notwendig, den Arbeitgeber über die Aufnahme einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit zu informieren. Er kann dir den Nebenjob verbieten, z.B. dann wenn Du eine selbständige Tätigkeit im IT Bereich aufnimmst. Du wärest dann so zusagen seine Konkurrenz. Er könnt auch etwas dagegen haben, wenn feststeht, dass du aufgrund deiner neuen Tätigkeit nicht im Hauptberuf voll einsetztbar wärst. Da es sich aber hierbei um einen Hausmeisterservice handelt, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, solange du deinen Hauptberuf nicht vernachlässigst.
Die Begründung „Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz“ verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Es ist doch logisch, dass jemand der zusätzlich zum Hauptberuf ein Nebengewerbe anmeldet mehr Stunden am Tag arbeitet als das Arbeitszeitgesetz zulässt. Ich hoffe ich irre mich nicht, aber das Arbeitszeitgesetz gilt doch nur für den Hauptberuf, wenn du in deiner „Freizeit“ noch weiter arbeitest, kann ihm das doch egal sein, solange du am nächsten Morgen wieder voll Einsatzfähig für den IT Bereich bist. Würde dein Chef mit seiner Aussage recht behalten, dann gäbe es in Deutschland niemanden, der nebenberuflich selbständig ist.
TIP: IHK fragen was die dazu sagen

Übrigens arbeite ich Hauptberuflich in der IT weswegen ich mit dem Nebengewerbe nicht die gleiche Arbeit ausüben würde und dieser Ablehnungsgrund des Arbeitgebers nicht in Frage kommt.

Korrekt, zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche, kein Grund für eine Ablehnung.

Ich hoffe, dass alles soweit richtig ist, falls nicht, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Grüße Kristin

Hallo,

  1. Sie dürfen im Jahr keinen Cent mehr als 17.500,00 EUR einnehmen, um als Kleinunternehmer zu gelten. Damit brauchen Sie keine Umsatzsteuer abzuführen. Für die KV sind Sie als Selbständiger selbst verantwortlich aber Sie haben ja noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  2. Als Hausmeister brauchen Sie keinen Meistertitel, wenn Sie das meinten :smile: Sie dürfen natürlich keine Arbeiten ausführen, zu denen ein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

  3. Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde Ihrer Region, meist Gewerbeordnungsamt.

  4. Rechnen müssen Sie selbst können als Selbständiger.

  5. Sobald diese Klausel Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages ist, hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, Ihnen die Nebenbeschäftigung zu untersagen, selbst wenn sie branchenfremd ist.

MfG
Guido Scheffler
www.friseur-unternehmer.de

Hallo Uwe,

  1. Wie viel darf ich monatlich bzw. jährlich hinzuverdienen
    ohne Steuer und Krankenversicherungsbeiträge etc. zahlen zu
    müssen bzw. mit wie viel Steuer (eventuell auch
    Krankenversicherungsbeitrag…) muss ich rechnen?

Krankenversicherung
Du musst mit der Hauptbeschäftigung mehr Geld verdienen, als mit der Nebenbeschäftigung und die Nebenbeschäftigung darf max. 15 Std./Woche betragen. Solange diese beiden Bedingungen zutreffen, sind keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen.

Steuer
Den Gewinn aus deiner Nebentätigkeit musst du in deiner Einkommenssteuererklärung angeben und entsprechend deiner persönlichen Verhältnisse versteuern.

  1. Was darf ich tun und von welcher Art Arbeit muss ich die
    Finger lassen (keine Handwerkliche Ausbildung vorhanden aber
    sehr gut im Heimwerken mit viel Erfahrung)?

Was ein Hausmeister darf und was nicht, kannst du im folgenden Beitrag nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/07/22/was-da…

  1. Wie und wo melde ich das Gewerbe an?

Das Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt mit einem einseitigen Formular an. Das Formular für Haupt- und Nebengewerbe ist identisch. Du musst nur das Nebengewerbe ankreuzen

  1. Wie hoch muss ich den Stundenlohn ansetzen damit am Ende
    des Jahres auch noch etwas für meine Familie übrig bleibt?

Das kommt darauf an: am Besten erst einmal die Konkurrenz analysieren - welche Preise sind in der Region üblich - und sich daran orientieren. Auf jeden Fall nicht mit dem niedrigst möglichen Stundenlohn anfangen, spätere Preiserhöhungen sind schwer durchsetzbar.

  1. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren und wenn ja
    hat er das Recht mir dies zu verbieten? Nebenjobs muss ich
    laut Arbeitvertrag meinem Arbeitgeber melden und er hat mir
    schon einen Nebenjob wegen angeblichem Konflikt mit dem
    Arbeitszeitgesetz versagt.

Wenn lt. Arbeitsvertrag ein Nebenjob zu melden ist, musst du das tun. Versagen kann er einen artfremden Nebenjob jedoch nur schwer, solange es zu keinen arbeitszeitlichen Konflikten zwischen Haupt- und Nebenjob kommt.

Übrigens arbeite ich Hauptberuflich in der IT weswegen ich mit
dem Nebengewerbe nicht die gleiche Arbeit ausüben würde und
dieser Ablehnungsgrund des Arbeitgebers nicht in Frage kommt.

Falls ich wichtige Punkte vergessen habe bitte ich euch mir
diese auch noch mitzuteilen.

Ich hoffe dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt!

Gruß
Uwe Palmero

Hallo, bei allen Punkten kann ich dir nicht helfen - aber:
a) Arbeitgeber muss ein okay geben, das ist gaaaanz wichtig
b) dein Gewinn wird zu deinem Einkommen gerechnet und dann entsprechend deinem Steuersatz versteuert - dementsprechend wird auch die Krankenversicherung teurer, da sie ja deinem Einkommen angepasst wird
c) Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, ist nicht teuer - kommt gleich die IHK auf dich zu - bist aber bis zu einem bestimmten Umsatz- oder Gewinnbetrag vom Mitgliedschaftsbeitrag befreit
d) kann dir keine genau Info wg. Stundensatz geben (gibt’s aber wohl Info-Faktoren für jeden Bereich z. B. in der Gastronomie x7 um einen Gewinn zu erzielen) - unterschätze nicht deine Unkosten - vom Kfz angefangen, bei der Werbung aufgehört, trotzdem denke ich, ist es eine gute Selbständigkeits-Idee
…weiss nicht, ob alle meine Angaben noch aktuell sind bzw. alles noch korrekt ist, aber ich hoffe, es hilft trotzdem weiter - vG