Kleinunternehmer?

Hallo zusammen,

ihr könnt mir mal bitte bei einer Frage helfen, bei der ihr sicher deutlich fitter seid als ich.

Folgendes Szenario:

Ein neues Projekt mit kommerzieller Absicht wird in Angriff genommen.
Der Ausführende befindet sich in einer Berufsausbildung, hat das Projekt natürlich mit dem ausbildenden Betrieb abgeklärt.

Es wird ein Gewinn von EUR 300,00 bis EUR 400,00 alle zwei Monate erwartet.

Damit ist der Auszubildende doch als Kleinunternehmer geeignet, oder? Falls ja, welche bürokratischen Vorgänge sind auszuführen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Falls er sich nicht zum Kleinunternehmer eignet, wie sollte er die Angelegenheit eurer Meinung nach in Angriff nehmen?

Ich bin gespannt auf euer Feedback und bedanke mich im Voraus!

Pascal

Ein neues Projekt mit kommerzieller Absicht wird in Angriff
genommen.
Der Ausführende befindet sich in einer Berufsausbildung, hat
das Projekt natürlich mit dem ausbildenden Betrieb abgeklärt.

Es wird ein Gewinn von EUR 300,00 bis EUR 400,00 alle zwei
Monate erwartet.

Damit ist der Auszubildende doch als Kleinunternehmer
geeignet, oder? Falls ja, welche bürokratischen Vorgänge sind
auszuführen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Falls er sich nicht zum Kleinunternehmer eignet, wie sollte er
die Angelegenheit eurer Meinung nach in Angriff nehmen?

Hallo Pascal,

alle Achtung! Schon während der Ausbildung ein Unternehmen aufzubauen, traut sich nicht jeder. Nun zu deinen Fragen. Bei einem Gewinn von rund 350 Euro alle zwei Monate entspräche das einem Jahresgewinn von 2.100 Euro. Das alleine sagt allerdings nichts über die Eignung als Kleinunternehmer aus. Denn die Kleinunternehmerregelung (http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung) richtet sich nicht nach dem Gewinn, sondern nach dem Umsatz. Dieser darf nicht höher als 17.500 Euro pro Jahr liegen. Insofern fehlt es bei den Ausführungen an Aussagen zu den Umsätzen, also den Einnahmen, von denen für die Gewinnermittlung erst noch die Ausgaben abgezogen werden müssen.

Sofern du als Kleinunternehmer tätig werden willst, kannst du ganz normal ein Gewerbe bei der Stadt anmelden. Danach bekommst du einen Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du an, dass du vermutlich unter der 17.500-Euro-Grenze liegen wirst und die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Danach kannst du mit deinem Gewerbe beginnen. Natürlich gehört noch einiges mehr dazu, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der IHK usw. Allerdings sind die Aussagen zum Szenario etwas dürftig, um nähere Infos zu geben.