Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 01.11.10 Kleinunternehmer. Ich verkaufe Kfz.-Teile und Zubehör. Zu meiner Frage:Zum Beispiel:
Ich habe am 05.11.10 Teile bestellt, die am 06.11.10 gekommen sind. Am 10.11.10 habe ich diese bar verkauft. Die Rechnung von meinem Lieferanten bekomme ich am 15.11.10. Mit welchem Datum verbuche ich den Kauf und den Verkauf in meiner EÜR. Oder ist es unerheblich? Ich habe folgende Belege:
Lieferschein von Lieferant 06.11.10
Rechnung von Lieferant 15.11.10
Rechnung an Kunde 10.11.10
Hallo Volker,
Du muss die Rechnungen mit dem Datum buchen, an dem das Geld auch tatsächlich fließt.
Für die Umsatzsteuer musst du beim Finanzamt die Besteuerung nach „vereinnahmten Entgelten“ beantragen.
Wenn Du als Kleinunternehmer keine MwSt. abführen musst, beachte unbedingt die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer wegen der Umsatzsteuer! Das FA hat auf Kleinunternehmer ein besonderes Augenmerk gerichtet, weil damit sehr viel Unfug gemacht wird.
Wenn Du nun die Einnahmen vor der Rechnung des Lieferanten hast, ist es doch für Dich nur gut - dann brauchst Du die Teile nicht vorzufinanzieren.
die Buchungen müßten wie folgt aussehen:
Kunde hat bei Dir die Teile bar bezahlt - also buchst Du:
10.11. „Beispiel-Auto-Teile“ 233,50 Euro von 8400 (Einnahmen 19%) - an 1000 (Kasse)
Du bringst das Geld zur Bank -> also buchst Du:
11.11. „Bareinzahlung von Kasse“ 233,50 Euro - von 1000 - an 1200
dann bekommst Du am 15.11. die Rechnung vom Lieferanten und bezahlst diese von Deinem Bankkonto -> also buchst Du:
16.11. „Einkauf-Beispiel-Auto-Teile“ 150,- Euro - an 1200 (Bank)