Hallo,
ob das so einfach machbar ist wage ich zu bezweifeln. Die Auftraggeber habe für diese Zeiträume ihr Voranmeldungen bzw. die Jahresabschlüsse schon erstellt. Hier reicht mein Wissen leider nicht aus. Versuchen könne Sie es ja mal.
Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
das Sie sich im Grenzbereich der UST bewegen, sollten Sie sich überlegen, Ihre Rechnungen künftig mit UST auszustellung und einmal jährlich diese abzugeben.
Sie können dann auch bei Ihren Ausgaben die UST abziehen
gruß maluzo
kann ich dir leider nicht sagen, am besten ist es wirklich da mal einen steuerberater aufzusuchen, hoffentlich kann er das wieder gradebiegen