Kleinunternehmer

Hallo,

brauche dringend Eure Hilfe.Folgendes Problem:
-ich bin seit Anfang 2004 als Promoter tätig (als Kleinunternehmer). Ich habe im Jahr 2004 unter 17500€ verdient,2005 um die 20tsd,da fing mein Fiasko an-FA schrieb mich an,ich solle für 2005 Umsatzsteuer zahlen,darauf hin habe ich Einspruch eingelegt und kurz darauf bekam ich ein Schreiben,dass die Ust.auf 0€ gesetzt wurde und ich nicht zahlen muss.2006 habe ich 17400€ verdient, da hätte ich doch lt.Gestz zahlen müssen oder nicht?Bekam auch da alles auf 0€ gesetzt,somit keine Umsatzsteuer zu zahlen gewessen.So hatte ich verstanden wenn ich zwischen 17500 und 50000€ liege,bin ich Kleinunternehmer und muss keine Ust.zahlen, da ich die ja auch nie berechnet habe.2007 lag ich bei 18tsd€,bekam auch keine Info wegen Umsatzsteuer, 2008 habe ich 19tsd,verdient und 2009 knapp 20tsd. Jetzt soll ich rückwirkend für die Jahre 08/09 ust zahlen,obwohl ich die nicht berechnet habe und für 2010 soll ich auch zahlen???So habe ich nichtswissend knapp 10000€ (Umsatzsteuer)Schulden produziert,die ich unmöglich zahlen kann.Kann ich überhaupt dagegen angehen??Oder ist alles sinnlos??Ich habe mit Arbeiten Schulden produziert…In dem aktuellen Schreiben zu meinem Einspruch steht: für 2006 hätte eigentlich eine Umsatzbesteuerung vorgenommen werden müssen.Dieses Unterlassen führt allerdings nicht dazu, dass die angefochtenen Steuerfestsetzungen 08 und 09 aufzuheben wären,da ein schützenswerter Vertrauenstatbestand nicht verwirklicht wurde.Was meinen die damit?

hm,
da wirst du dich wohl nochmals vertrauensvoll an dein finanzamt wenden müssen.
unbedingt widerspruch einlegen, da die ganzen bescheide sonst umgehenst rechtswirksam werden.
bitte doch um ein persönliches gespräch, um die angelegenheit zu klären.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Dany,

als erstes: Kleinunternehmer kann man beantragen, wenn man UNTER 17.500 € liegt, nicht darüber. Es gibt nur die Ausnahme, wenn man im Vorjahr nicht über die 17.500 gekommen ist und im aktuellen Jahr aber nicht mehr als 50.000 erwirtschaftet, muß man keine Umsatzsteuer abführen. Aber ab dem nächsten Jahr dann schon, also als Bsp:
2008 Gewinn: 15.000 (Kleinunternehmer)
2009 Gewinn: 20.000 (noch nicht steuerpflichtig, da siehe oben)
2010 Gewinn: 15.000 (auch wenn man jetzt wieder unter den 17.500 ist, ist man trotzdem steuerpflichtig, da man im Vorjahr die Grenze überschritten hat, im nächsten Jahr könnte man wieder Kleinunternehmer sein)

Also weis man, daß man ab dem Folgejahr, in dem man über die 17.500 kommt, die Umsatzsteuer auf seine Rechnungen schreiben und an das Finanzamt abführen muß. Also ab 2006 hätten Sie zahlen müssen, das stimmt. Warum die Umsatzsteuer auf 0 gesetzt wurde, kann ich mir nicht erklären, (die wird auch nicht auf „0“ gesetzt, sondern man bekommt einen Bescheid, daß man ab dem Folgejahr steuerpflichtig ist, oder eben nicht, eventuell mit der Einkommensteuer verwechselt? Was steht genau im Bescheid von 2005?)Außerdem könnten Sie auch mit den Bescheiden zu einem Steuerberater gehen, das würde sich auch wegen dem Einspruch für die Hohe Nachzahlung anbieten (Einspruchsfrist 1 Monat).
Der Satz mit dem schützenswerten Vertrauenstatbestand bezieht sich darauf, dass die Nachforderung keine unbillige Härte wäre, da man als Gewerbetreibender entweder verpflichtet ist, sich zu informieren, oder jemanden dafür zu bezahlen (sprich einen Steuerberater, die sind eigentlich auch nicht so teuer, wie jeder denkt).
Wenn die Rechnungen nicht alle an Privatpersonen, sondern auch an Unternehmen waren, kann man eine berichtigte Rechnung für die Vorjahre ausstellen, die Umsatzsteuer draufschlagen, da die Unternehmen diese als Vorsteuer abziehen können, also nicht belastet werden und somit auch nichts dagegen haben. Damit käme immerhin ein Teil wieder rein. Nicht verzweifeln!

Viele Grüße,
C.

Guten Tag,
wie Ihnen das FA mitteilte hätten Sie in 2006 UsSt zahlen müssen. Da mit dem Umsatz in 2007 die Kleinunternehmer Regelung wiederrum nicht erfüllt wurde besteht ab 2008 eine UsSt Pflicht. Eine Verpflichtung des Finanzamtes Sie darauf hinzuweisen das ab 2008 UsSt Pflicht besteht
gibt es meines Wissens nach nicht. Weil das FA einmal den Fehler machte haben Sie nicht den Anspruch darauf zu Vertrauen das dies die Regel sei,
daher kann Ihnen die Steuer nicht erlassen werden weil Sie darauf vertrauten. (kein schützenswerter Vertrauenstatbestand)
Es tut mir leid Ihnen keine bessere Mitteilung/Antwort geben zu können.
Sollten Sie nicht überwiegend für Endverbraucher tätig gewesen sein, kann ich nicht nachvollziehen warum Sie nicht vom ersten Jahr an die UsSt Befreiung abgelehnt haben, da bei gewerblichen Auftraggebern der Nutzen für Sie im Gegensatz zum Aufwand für die Voranmeldung bestimmt größer gewesen wäre und Ihr Auftraggeber die auf Ihren Rechnungsbetrag hinzugerechnete Steuer wiederbekommen hätten.

Hallo,
Als Kleinunternehmer ist man bis zu 17500.-€ Steuerbefreit,nur 1 cent mehr muss man Steuer zahlen.Das Finanzamt hat das Recht bis zu 3Jahre rückwirkend die Steuer zu verlangen.Sprechen Sie mit dem zuständigen Finanzbeamten dass Sie bereit sind die Schulden monatlich oder vierteljährlich immer einen gewissen Betrag abzuzahlen und das es nicht möglich ist die Summe auf einmal zu zahlen.Sagen Sie dem Finanzbeamten auch das Sie in Zukunft bereit sind einen geringen Betrag viertel-halbjährlich vorauszubezahlen.Machen Sie jedes Jahr die Umsatzsteuer,denn so können Sie sich am meisten wieder zurückholen.
Versuchen Sie alles mögliche abzusetzen,
Beispiel:Werkzeug-Materialkosten,PC,
Kilometergeld,Werbekosten ,Auto-Versicherungen usw.
Sie können die Steuer bis zu 3 Jahre auch rückwirkend machen.So kommen Sie am besten von allem raus.
Zur Not lieber noch vorübergehend zu einem Steuerberater gehen,auch wenn der Geld kostet,den kann man wieder absetzen und durch einen Steuerberater hat man dann wieder Jahre Ruhe vom Finanzamt.Durch den Steuerberater wird man selbst auch wieder schlauer was man alles absetzen kann.
Hoffe es hilft ein wenig.

Gruß
monika61

Hallo,

Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Bei Finanzämtern gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, d.h. das Finanzamt ist an Steuerbescheide der Vorjahre nicht gebunden. Es sei denn ess gab in einem seperaten Schreiben eine verbindliche Auskunft (liegt hier nicht vor.).

M.Em haben Sie den Tatbestand verwirklicht und müssen für 08 und 09 Umsatzsteuer bezahlen. Sie sollten auch für 2010 bzw. 2011 Umsatzsteuer einplanen. Sie können im Gegenzug aus den Eingangsrechnungen (Wareneinkauf, Büromaterial, Benzin, Instandhaltung etc.) die Vorsteuer geltend machen, so dass sie letztendlich nur die Differenz zahlen müssen. Hier würde ich gleich versuchen eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Hallo Dany,
ich glaube, das ist eine Sache für einen Steuerberater, man kann soviel falsch machen.
Gruß Claus

Servus,

mit dem Satz zum „Vertrauenstatbestand“ ist gemeint, daß eine fehlerhafte Veranlagung in einem Jahr keine Wirkung für andere Jahre hat, und durch das FA die Veranlagungen für alle nicht festsetzungsverjährten Jahre korrigiert werden können.

Zwei Möglichkeiten sollten wahrgenommen werden:

(1) Korrektur der Rechnungen für die fraglichen Jahre, Ausweis von USt, die für den Auftraggeber abziehbare Vorsteuer ist und ihn daher nichts kostet außer dem Aufwand in der Buchhaltung. Vorherige Absprache mit dem Auftaggeber, um keine Mißverständnisse zu erzeugen.

(2) Gleichzeitig Verhandlung mit dem FA betreffend Zahlung der zutreffend festgesetzten USt in erträglichen Raten mit der Begründung, daß die Zusammenballung der Zahllast durch eine fehlerhafte Veranlagung mit veranlasst worden ist, und daß der Steuerpflichtige zunächst damit rechnen darf, daß die Veranlagungen zur USt in den fraglichen Jahren richtig sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
die Kleinunternehmerregelung ist anzuwenden, wenn der Umsatz in Vorjahr nicht mehr als 17.500€ und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ beträgt.
Somit hätte für 2006 eine Umsatzbesteuerung erfolgen müsse, die das Finanzamt fäschlicherweise unterlies. Mit dem letzten Satz will das Finanzamt sagen, dass aus dieser Falschbehandlung kein Anspruch auf eine entsprechende Handhabung in den Folgejahren beteht.
Für 2008 und 2009 ist Umsatzsteuer abzuführen, da der jeweilige Vorjahresumsatz über 17.500€ lag. Um den finanziellen Schaden zu mindern würde ich folgende Möglichkeit versuchen:
Sollte es sich bei Ihren Kunden um vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer handeln, so würde ich mit diesen reden und um die Rechnungen um die Umsatzsteuer erhöhen / berichtigen. Denn diese ausgewiesene Umsatzsteuer könnten die Kunden beim Finanzamt zurückholen, so dass für diese keine Mehrbelastung eintritt.
Bei Privatleuten oder Unternehmern ohne Vorsteuerabzug wäre es wahrscheinlich nicht erfolgversprechend, da dies eine Mehrbelastung für diese darstellen würde.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Dany,

Dein Sachverhalt ist viel zu verworren. Ich weiß auch nicht genau, was du damit meinst, wenn Du schreibst, dass Dir die USt = 0 Euro festgesetzt wurde. Hat das Finanzamt nun akzeptiert, dass Du Kleinunternehmer bist, oder hat sie dir eine Schätzung mit 0 Euro Zahllast zugeschickt?

Warum sprichst du nicht mit deinem Finanzamt? Wieso verhältst du dich ruhig und tust gar nichts? - Das kann, gerade bei der Umsatzsteuer, wenn man keine Ahnung hat nach hinten losgehen. („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“).
Die Grenzen des § 19 UStG sind für einen Laien nicht ganz einfach nachvollziehbar, deshalb ist es da immer ganz gut, sich steuerlich beraten zu lassen bzw. mal das Finanzamt anzurufen und genau nachzufragen, aber BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Leider kann ich dir zu deinem Fall keine genaue Auskunft geben, da mir zuviel Fakten fehlen, um diesen Fall richtig beurteilen zu können.

Viele Grüße, Moni

Hallo
Oh mein gott da weiß die rechte hand nicht was die linke tut ab zum Anwalt die erst Beratung ist frei prüfen lassen ob aussicht auf erfolg besteht wenn ja dann weitermachen gegen das Finanzamt kommst du allein nicht an.
Lg Mausi123

Hallo,

danke für die Antwort.Widerspruch i8st ja eingelegt,ich werde jetzt meine Auftraggeber kontaktieren und um Änderung der Rechnungen bitten.So wie ich das verstanden habe,dürfte es kein Problem sein,mir die Umsatzsteuer zu erstatten,die setzen das ja dann als Vorsteuer ab.

Hallo,

danke für die Antwort,ich werde jetzt meine Auftraggeber kontaktieren und um Änderung der Rechnungen bitten.So wie ich das verstanden habe,dürfte es kein Problem sein,mir die Umsatzsteuer zu erstatten,die setzen das ja dann als Vorsteuer ab.

Hallo,

danke für die Antwort,ich werde jetzt meine Auftraggeber kontaktieren und um Änderung der Rechnungen bitten.So wie ich das verstanden habe,dürfte es kein Problem sein,mir die Umsatzsteuer zu erstatten,die setzen das ja dann als Vorsteuer ab.

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Hallo,

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Hallo,

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Hallo,

danke für die Antwort,ich werde jetzt meine Auftraggeber kontaktieren und um Änderung der Rechnungen bitten.So wie ich das verstanden habe,dürfte es kein Problem sein,mir die Umsatzsteuer zu erstatten,die setzen das ja dann als Vorsteuer ab.

Hallo,

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Hallo,

danke für die Antwort,ich werde jetzt meine Auftraggeber kontaktieren und um Änderung der Rechnungen bitten.So wie ich das verstanden habe,dürfte es kein Problem sein,mir die Umsatzsteuer zu erstatten,die setzen das ja dann als Vorsteuer ab…

Hallo,

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