Kleinunternehmer

Hallo liebe Experten,

ich verstehe etwas nicht so ganz.
Da die Kleinunternehmerregelung nur dann anzuwenden ist, wenn der maßgebende Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat
Ist jetzt das Jahr vor der Geschäftsgründung zu Grunde zu legen?

Ihr könnt mir da sicher weiterhelfen.

Danke Euch und lieben Gruß

Gabi

Hallo.

Wieso das Jahr vor der Geschäftsgründung. Wenn im Jahr davor das Unternehmen noch nicht existiert hat, dann liegt doch auf keinem Fall ein Gesamtumsatz vor.

Mit Kalenderjahr (KJ) ist das Jahr mit seinen 12 Monaten vom Jan. bis Dez. gemeint.
Geschäftsjahr (GJ) ist der Zeitraum zwischen den jährlichen Jahresabschlüssen eines Unternehmens.
KJ und GJ sind nicht immer identisch.

Grüße
Kris

Hallo Gabi,

die Frage ist berechtigt. Tatsächlich geht aus dem Wortlaut des Gesetzestextes nichts hervor, was die Praxis rechtfertigen könnte.

Der Schlüssel dazu findet sich in Abschnitt 246 (4) Umsatzsteuerrichtlinien: Im Jahr, in dem die unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wird, greift die Grenze von 17.500€. Begründet wird diese Handhabung mit „der Zweckbestimmung“ der Regelung aus § 19(1) UStG.

In allen Folgejahren kann man sich dann stur an § 19(1) UStG halten.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

danke schön :smile: ich bin mir jetzt doch tatsächlich richtig blöd vorgekommen*g*

Gruß Gabi

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