Kleinunternehmer

Hallo,

ich habe eine Frage

Ein Unternehmer würde gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da seine Umsätze nicht 17.500 € im Jahr übersteigen. Er betreibt sein Gewerbe seit Dezember 2009. Gilt es für einen Wechsel zum Kleinunternehmer auch eine Pflichtfrist von 5 Jahren abzuwarten, wie es andersrum auch ist ? Und wenn ja, kann er diese Frist umgehen in dem er sein Gewerbe abmeldet und später wieder neu anmeldet ?

Vielen Dank im Voraus :smile:

Hallo,

Ein Unternehmer würde gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da seine Umsätze nicht 17.500 € im Jahr übersteigen. Er betreibt sein Gewerbe seit Dezember 2009. Gilt es für einen Wechsel zum Kleinunternehmer auch eine Pflichtfrist von 5 Jahren abzuwarten, wie es andersrum auch ist ? Und wenn ja, kann er diese Frist umgehen in dem er sein Gewerbe abmeldet und später wieder neu anmeldet?

Na hat er den bei Anmeldung darauf verzichtet? Die muss man schließlich nicht beantragen, sondern gilt erstmal automatisch.

Grüße

Gilt es, für einen Wechsel zum Kleinunternehmer auch eine Pflichtfrist :von 5 Jahren abzuwarten, wie es andersrum auch ist?

Nur im Falle eines ausdrücklichen Verzichtes auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG muß man sich 5 Jahre daran halten (das Jahr der erstmaligen Gültigkeit des Verzichtes eingeschlossen). Ansonsten wechselt man (automatisch) entsprechend Umsatzlage.

Der Verzicht oder auch der „Verzicht auf den Verzicht“ kann nur bis zur Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für dieses Jahr ausgeübt werden.

Die Ab- und wieder Anmeldung des Gewerbes dürfte in Bezug auf die Verkürzung des 5-Jahres-Zeitraumes überhaupt nichts bringen, es sei denn, daß die Wiederanmeldung als neuer Unternehmer gelingt (z. B. in GbR).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald