Hallo,
ich habe eine Frage
Ein Unternehmer würde gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da seine Umsätze nicht 17.500 € im Jahr übersteigen. Er betreibt sein Gewerbe seit Dezember 2009. Gilt es für einen Wechsel zum Kleinunternehmer auch eine Pflichtfrist von 5 Jahren abzuwarten, wie es andersrum auch ist ? Und wenn ja, kann er diese Frist umgehen in dem er sein Gewerbe abmeldet und später wieder neu anmeldet ?
Vielen Dank im Voraus