Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich heiße Petra und bin seit ca. 8 Jahren mit einem kleinen Catering-Service selbständig auf Kleinunternehmerbasis;jetzt hatte ich mal bei einer Veranstaltung zwei Helfer, die mir ehrenamtlich beim Aufräumen geholfen haben; da sie so fleißig waren, möchte ich ihnen gerne ein kleines Trinkgeld geben; ich habe ja keine Angestellten; kann ich dieses Trinkgeld bei meiner Einnahmen-Überschußrechnung als Ausgabe absetzten, wenn ich auf eine Blatt schreibe, habe für Tätigkeit Trinkgeld gezahlt und dies dann unterschreiben lasse, oder wie macht man dies? vielen Dank, vielleicht können Sie mir helfen. Gruß Petra
Würde ich nicht machen, das sieht dann aus wie Arbeitslohn. Zumindest bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung. Entweder gib ihnen so was als Dankeschön in die Hand oder lass es. Man kann es leider auch nicht als Trinkgeld bezeichnen, da das anders definiert ist. Auch ein Geschenk an Geschäftspartner geht nicht, da es ja keine sind, sondern eigentlich kurzfristig Beschäftigte.
Ich würde denen ein paar Euro in die Hand drücken und das dann gut sein lassen. Also ohne EÜR.
Im Lexikon zu Trinkgeld: