Angenommen ein Kleinunternehmer, der Ware importiert und verkauft, hat in einem Jahr mehr als 17500Euro Umsatz. Angenommen es passiert, dass das Logistikunternehmen, das die Ware transportiert, die Ware trotz ordentlicher Deklaration ohne Verzollung liefert. Der Kleinunternehmer würde in diesem Fall eine nachträgliche Zollanmeldungen durchführen.
Angenommen im letzten Jahr der Kleinunternehmerschaft bekommt er mehrere solcher unverzollter Lieferungen und er könnte im Folgejahr Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern: Wie ist die rechtliche Lage für den Fall, dass der Kleinunternehmer die Zollanmeldung für alle seine innerhalb des Jahr empfangenen Lieferungen erst im Dezember des laufenden oder im Januar des folgenden Jahres macht und Zoll+Einfuhrumsatzsteuer erst im Folgejahr überweist?
Die Zahlung ist hier unerheblich, sondern die Zuordnung ist entscheidend.