Jemand hat ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung und erstellt als Jahresabschluss eine EÜR.
Im Lauf des Jahres geht Ware durch Umfallen, Ablaufen oder bei einem Brand zu Bruch oder es wird Ware geklaut. Diese Kosten werden nicht durch eine Versicherung abgedeckt.
Diese Ware ist ja nun nicht mehr vorhanden, kann nicht mehr verkauft werden und bringt somit kein Geld ein. Sie muss also in irgendeiner Form als Defizit gerechnet werden, da ja vorher bereits Geld dafür ausgegeben wurde.
Wie ist die Berücksichtigung dieses Bruchs vorgesehen?
Gibts es ein Konto dafür?
Wenn ja, wird der Einkaufspreis oder der zu erwartende Verkaufspreis als Verlust gebucht?
Wird der gesamte Warenverlust direkt gebucht oder als Abschreibung behandelt?
Sofern es kein spezielles Konto dafür gibt, wie oder wo wird der Verlust dann berücksichtigt?
Dass die Waren bereits durch deren Kauf wertmäßig verbucht wurden und der Verlust einfach durch den fehlenden Gewinn (Einnahme) erfolgt, hätte sich mir eigentlich auch selber erschließen können…
Bei der Anschaffung war diese Ware eine Ausgabe. Wenn sie nicht verkauft werden kann (z. B. weil nun Schrott/Müll) gibt es keine entsprechende Einnahme dazu. Ende.
Wenn es teurere (z. B. teure Lampe runtergefallen) oder viele Sachen (z. B. Palette gerammt) sind, sollte man zum Nachweis des Schadens vielleicht mal ein Foto machen. - Nicht dass irgendwann irgendwer vom Finanzamt Fragen stellt, die man dann nicht eindeutig beantworten kann.
Auch die legalsten Vorgänge muss man halt ggf. mal beweisen können.