Guten Abend Ich fange ein Kleingewerbe an (Übersetzer) nach der Kleinunternehmerregelung. Nebenbei beziehe ich erstmal mein Arbeitslosengeld I.
Ich habe gelesen, dass man in der vereinfachten Buchführung ebenfalls Abschreibungen führen muss, sowie eine Bestandsliste.
Für Übersetzung brauche ich praktisch nur einen PC, Drucker, Internet, Wörterbuch und Open Office. Aber das Problem ist: Ich nutze einen PC, Drucker und Software, die ich schon mehrere Jahre privat benutzt habe. Aber weder für PC noch Software noch Drucker noch sonst was habe ich irgendwelche Belege / Kassenzettel etc. Ich habe keine Ahnung wie viel mein PC, Drucker usw… wert ist / genau war.
Grüße