Kleinunternehmer Abschreibung - Was soll ich tun?

Guten Abend Ich fange ein Kleingewerbe an (Übersetzer) nach der Kleinunternehmerregelung. Nebenbei beziehe ich erstmal mein Arbeitslosengeld I.

Ich habe gelesen, dass man in der vereinfachten Buchführung ebenfalls Abschreibungen führen muss, sowie eine Bestandsliste.

Für Übersetzung brauche ich praktisch nur einen PC, Drucker, Internet, Wörterbuch und Open Office. Aber das Problem ist: Ich nutze einen PC, Drucker und Software, die ich schon mehrere Jahre privat benutzt habe. Aber weder für PC noch Software noch Drucker noch sonst was habe ich irgendwelche Belege / Kassenzettel etc. Ich habe keine Ahnung wie viel mein PC, Drucker usw… wert ist / genau war.

Grüße

Hallo,

in der Regel werden Abschreibungen beim Kauf von Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Anschaffung/Herstellung komplett als Aufwand verbucht, sondern anteilig durch planmäßige Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Da Sie die Sachen schon länger besitzen und nicht erst für Ihre gewerbliche Tätigkeit erworben haben, müssen Sie m.E. nichts aufführen. Dies wird erst nötig, wenn Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit Anlagegüter erwerben.
Ausgenommen von der Abschreibung sind die sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgüter(GWG)“.Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (nur Grundstücke und Gebäude gelten als nicht bewegliche Wirtschaftsgüter, nur Grundstücke gelten als nicht abnutzbar), die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen.

Viele Grüße,
Silke

Hallo derkleinepawel,
Sorry, ich war in Urlaub.
Laß Dir von irgendjemand eine Quittung unterschreiben, als hättest Du das Zeug vom Ihm abgekauft. Preis kann ruhig überhöht sein. Die Quittung reichst Du beim Jahresabschluß als Anschaffungskosten mit ein.

Grundsätzlich: Leiste Dir einen Steuerberater (kleines Unternehmen). Frage Ihn welche Vorarbeiten Du für den Jahresabschluß selbst machen kannst um Kosten zu sparen. Ich zahle meinem Steuerberater ca. 250,–€ pro Jahr. Das lohnt sich.
Du brauchst keine vereinfachte Buchführung. Liefere Deine Kosten mit Beleg schön geordnet dem Steuerberater ab.
Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben