Kleinunternehmer <- alles richtig verstanden ?

Hallo www’ler.

ich möchte mich neben meinem Haupt-Job als zunächst Kleinunternehmer selbständig machen und habe mittlerweile aus diversen Quellen Unmengen an Informationen gesammelt. Nur… habe ich alles richtig verstanden?

ToDo:

1.) Gewerbeschein auf’m Gewerbeamt holen

2.) Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt holen (zuschicken lassen)

3.) Zwangsmitglied bei IHK werden (jährlicher Mitgliedsbeitrag)

4.) Einkaufen (inkl. Mwst)

5.) Verkaufen (gegen Rechnung; ohne Mwst auszuweisen)

Fragen:

1.) Was MUSS auf meiner Rechnung alles angegeben werden (Rechnungsnummer, Datum, Adresse, Hinweise auf Rückgabe (Stichwort: Fernabsatzgesetz))

2.) Welche UMSATZ grenze darf ich als Kleinunternehmer mit einfacher Büchführung (E/Ü-Rechnung) nicht überschreiten?

3.) Welche GEWINN grenze darf ich als Kleinunternehmer mit einfacher Büchführung (E/Ü-Rechnung) nicht überschreiten?

4.) Kann ich Betriebsausgaben (Verpackungsmaterial, Computer, Telefon/Internetkosten) steuerlich absetzen? (wahrscheinlich nicht, oder?)

5.) Brauche ich einen Firmennamen, oder DARF ich einen verwenden?

6.) Wie und wann muss ich meine E/Ü-Rechnung beim Finanzamt vorlegen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)

7.) Gibt es Vordrucke für so eine E/Ü-Rechnung, oder kann ich sowas selbst übersichtlich mit Excel gestalten?

8.) Gibt es etwas besonderes in Sachen Versicherungen zu beachten

8.) Wie hafte ich für mein Tun (Sachmängelhaftung, Insolvenz…) Etwa mit meinem Privatvermögen)

9.) Habe ich irgend etwas, für meine unternehmerische Existenz relevantes vergessen?

**Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe !!!

Freundliche Grüsse

Frank**

Hallo Frank,

Nur…
habe ich alles richtig verstanden?

Stimmt alles ziemlich genau :smile:)

Fragen:

1.) Was MUSS auf meiner Rechnung alles angegeben werden
(Rechnungsnummer, Datum, Adresse, Hinweise auf Rückgabe
(Stichwort: Fernabsatzgesetz))

Du solltest noch draufschreiben: „Diese Rechnung ist mehrwertsteuerfrei und kann nicht in Vorsteuerabzug gebracht werden (entsprechend §19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, Option für Kleinunternehmen).“

2.) Welche UMSATZ grenze darf ich als Kleinunternehmer
mit einfacher Büchführung (E/Ü-Rechnung) nicht überschreiten?

Huch, ich und genaue Zahlen! So etwa 17000 Euro im Jahr, Folgejahr bis 50000 Euro, wenn Umsatz nicht vorhersehbar war. Genaue Zahlen bitte von den Fachleuten hier.

3.) Welche GEWINN grenze darf ich als Kleinunternehmer
mit einfacher Büchführung (E/Ü-Rechnung) nicht überschreiten?

Sollte nicht über dem Umsatz liegen *grins*

4.) Kann ich Betriebsausgaben (Verpackungsmaterial, Computer,
Telefon/Internetkosten) steuerlich absetzen? (wahrscheinlich
nicht, oder?)

Natürlich sind dies Betriebsausgaben, die du als Einkauf von deinem Umsatz abziehen kannst. Ebenso gelten Abschreibungen dazu, Miete, Porto, Internet…

Dies alles ergibt den Betriebsgewinn und der geht in die Einkommenssteuererklärung.

5.) Brauche ich einen Firmennamen, oder DARF ich einen
verwenden?

Du darfst einen beliebigen Namen verwenden, dein Name muß jedoch im Firmennamen erscheinen. Aber auch nur dein Name reicht.

6.) Wie und wann muss ich meine E/Ü-Rechnung beim Finanzamt
vorlegen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)

Jährlich.

7.) Gibt es Vordrucke für so eine E/Ü-Rechnung, oder kann ich
sowas selbst übersichtlich mit Excel gestalten?

Ab 2004 http://www.akademie.de/dateien/tipps/12746_euer-vord… (120kB)

8.) Gibt es etwas besonderes in Sachen Versicherungen zu
beachten

Vielleicht ist eine Gewerbehaftpflicht gar nicht so verkehrt. Wenn du es dir leisten kannst, eine Rechtsschutzversicherung für Gewerbe.

8.) Wie hafte ich für mein Tun (Sachmängelhaftung,
Insolvenz…) Etwa mit meinem Privatvermögen)

Mit deinem gesamten Privatvermögen.

9.) Habe ich irgend etwas, für meine unternehmerische Existenz
relevantes vergessen?

Schaue der Möglichkeit ins Auge, dir einen Steuerberater zuzulegen, besonders dann wenn solche Sachen wie Abschreibungen auf Investitionsgüter (Maschinen, Auto…), Kredite, Leasinggeschäfte etc. auf dich zukommen.

Gruß
André

1.) Gewerbeschein auf’m Gewerbeamt holen

Yep.

Darauf achten, daß das Gewerbe mit allen möglichen noch zu eröffnenden Sparten im Schein steht. Die Bezeichnung sollte möglichst allgemein gehalten werden.

2.) Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt holen (zuschicken
lassen)

kommt automatisch.

Zur Zeit dauert es allerdings Wochen bis Monate wegen der Änderungen im Steuerrecht, die die FAs erst mal verdauen müssen.

3.) Zwangsmitglied bei IHK werden (jährlicher
Mitgliedsbeitrag)

Ja.

Vom Mitgliedsbeitrag kann man sich aber als Kleinunternehmer i.d.R. befreien lassen (mal bei der zuständigen IHK nach den Grenzwerten fragen).

4.) Einkaufen (inkl. Mwst)

5.) Verkaufen (gegen Rechnung; ohne Mwst auszuweisen)

Bis zu einer Umsatzgrenze von 17.000,- EUR im letzten Jahr (entfällt bei Neugründung) und einem vorraussichtlichen Umsatz von 50.000,- EUR in diesem Jahr, kannst Du Dich von der USt befreien lassen.

1.) Was MUSS auf meiner Rechnung alles angegeben werden
(Rechnungsnummer, Datum, Adresse, Hinweise auf Rückgabe
(Stichwort: Fernabsatzgesetz))

Seit diesem Jahr auch das Datum der Ausführung (z.B. Versandt), sofern bei Rechnungsstellung bekannt und sofern nicht identisch mit Rechnungsdatum.

Auf die Rückgabe sollte schon bei Verkauf hingewiesen werden (z.B. AGBs oder eBay-Artikelbeschreibung), sonst verlängert sich die Frist von 2 Wochen auf 3(?) Monate.

2.) Welche UMSATZ grenze darf ich als Kleinunternehmer
mit einfacher Büchführung (E/Ü-Rechnung) nicht überschreiten?

Für die EAR galten 260.000,- EUR Umsatz respektive 25.000,- EUR Gewinn pro Jahr als Grenze, das wurde aber jetzt angehoben. Die neuen Zahlen habe ich nicht im Kopf.

4.) Kann ich Betriebsausgaben (Verpackungsmaterial, Computer,
Telefon/Internetkosten) steuerlich absetzen? (wahrscheinlich
nicht, oder?)

Selbstverständlich ist ALLES, was für den Betrieb ausgegeben wird, absetzbar. Hierzu gehört z.B. auch die anteilige Miete für das geschäftlich genutzte Arbeitszimmer in der Privatwohnung.

5.) Brauche ich einen Firmennamen, oder DARF ich einen
verwenden?

Brauchen tust Du den nicht. Normalerweise setzte sich der Firmenname zusammen aus Deinem Namen + Gewerbezeichnung. Du kannst auch eine „Gaststättenbezeichnung“ (den Fachausdruck habe ich jetzt im Kopf) verwenden; d.h. das gilt nicht nur für Gaststätten sondern kann auch der Name deiner Shop-Domain sein. Der wird aber nicht der offizielle Firmenname.

Willst Du einen echten Phanatsienamen führen (wie amazon oder eBay), dann mußt Du Dich ins Handelsregister eintragen, was dann wiederum zu weiteren Kosten führt.

6.) Wie und wann muss ich meine E/Ü-Rechnung beim Finanzamt
vorlegen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)

Jährlich mit der Einkommenssteuererklärung. Lediglich eine Umsatzsteuervoranmeldung muß monatlich vorgelegt werden, sofern USt abgeführt wird.

8.) Wie hafte ich für mein Tun (Sachmängelhaftung,
Insolvenz…) Etwa mit meinem Privatvermögen)

Ja.

Sowas kannst Du nur durch Gründung einer GmbH o.ä. ausschließen.

ich hoffe, ich konnte etwas helfen,

Ralf

Hallo Frank,

der untere Schwellenwert zur Einordnung für die „Besteuerung der Kleinunternehmer“ wurde mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz auf 17.500€ Brutto-Umsatz (Umsatz zzgl. USt.) angehoben, eine genaue Erklärung finden Sie unter www.bebo-consulting.de unter dem Stichwort Kleinunternehmer.

Gemäß Gesetz, darf der Umsatz des vorangegangenen Jahres 17.500€ und der Umsatz des laufenden Jahres 50.000€ nicht überschreiten, um noch unter die Besteuerung der Kleinunternehmer zu fallen.

Beispiel:
Umsatz 1. Jahr 17.500€ => Kleinunternehmer
Umsatz 2. Jahr 20.500€ => Kleinunternehmer
Umsatz 3. Jahr 25.000€ => kein Kleinunternehmer, da 2. Jahr > 17.500€

MfG
M. Grigo

*** Vielen Dank für Eure Antworten ***