Kleinunternehmer: Angabe im Vertrag

Hallo,

muss man als Kleinunternehmer bereits im Kaufvertrag angeben, dass man Kleinunternehmer ist und keine Mehrwertsteuer ausstellen kann? Mir ist klar dass man es in der Rechnung machen kann.

Folgender Fall Käufer und Kleinunternehmer unterschreiben einen Vertrag über den Verkauf einer Domain in 3 Raten.
1 Rate über 700 sofort, danach wird Domain übertragen.
2 weiter Raten a 300 Euro auf den darauffolgenden Monatsbeginnen.
Nachdem der Käufer nach Bezahlung von Rate 2 die Rechnung will bekommt er sie vom Kleinunternehmer ausgestellt, jedoch ohne Ausstellugn der Mehrwertssteuer, da er diese ja nicht ausstellen kann.
Käufer weigert sich nun die letzte Rate zu zahlen.

Danke schonmal :smile:

Hallo,

muss man als Kleinunternehmer bereits im Kaufvertrag angeben,
dass man Kleinunternehmer ist und keine Mehrwertsteuer
ausstellen kann?

Ja, der Käufer muß schon wissen, ob man über Brutto- oder Nettobeträge redet. Wird nichts besonderes erwähnt, unterhalten sich Gewerbetreibende grundsätzlich über Nettobeträge.

Mir ist klar dass man es in der Rechnung
machen kann.

muß!

MfG Frank Müller

Hallo,

das Problem ist, dass Kunden/Käufer das mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft einfach nicht kapieren (wollen).

Der Kunde hat jetzt eine Rechnung über 700 € ohne Umsatzsteuer.
Die will er nicht zahlen, weil die Umsatzsteuer fehlt.

Wäre die Umsatzsteuer dabei, so müsste er 700 € + 19% = 833 € an den Verkäufer bezahlen.

Diese 133 € Umsatzsteuer kann sich der Käufer, so er denn Gewerbetreibender ist, dann wieder vom Finanzamt zurückholen.
Er muss also einen bürokratischen Aufwand betreiben, um im Ergebnis genau so dazustehen, wie er jetzt tatsächlich dasteht, nämlich mit einer tatsächlichen Belastung von 700 €.

Und auch diese 700 € ohne Umsatzsteuer sind beim Käufer voll abzugsfähige Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer.

Weist der Kleinunternehmer nun unter Druck unzulässig diese Umsatzsteuer doch aus, so muss er diese an das Finanzamt abführen.
Der Käufer aber bekommt diese Umsatzsteuer NICHT vom Finanzamt zurück, weil sie ja zu Unrecht ausgewiesen war.

In solchen Fällen bescheißen sich die Käufer/Kunden also selbst.

Gruß
Lawrence