Kleinunternehmer / Betriebsergebnis mindern (2009)

Hallo…

Wenn ein Kleinunternehmer seinen Betriebsgewinn mindern möchte, was kann da dann alles steuerlich geltend gemacht werden?

GwG für 2009 lagen ja bei 150 Euro / Stück. Was fällt da alles drunter?

Was ist mit größeren Anschaffungen, die privat gekauft wurden? Laptop, Handy u.ä.

Wie sieht es mit Kosten für nen Steuerberater aus?

Danke für Hilfe

Gruß

Hallo…

Wenn ein Kleinunternehmer seinen Betriebsgewinn mindern
möchte, was kann da dann alles steuerlich geltend gemacht
werden?

GwG für 2009 lagen ja bei 150 Euro / Stück. Was fällt da alles
drunter?

Als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) werden abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen - in diesem Fall 150 EUR - ab 2010 gelten wieder 410 EUR

GWG bis 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) sind sofort - im Jahr der Anschaffung - steuermindernd geltend zu machen
GWG von 150,01 - 1000,00 EUR sind entsprechend in einem Sammelposten (§6 Abs 2a EStG) einzustellen, welcher über 5 Jahre linear (20%) abzuschreiben ist

Was ist mit größeren Anschaffungen, die privat gekauft wurden?
Laptop, Handy u.ä.

Sind diese Betriebsvermögen? Bezüglich der AfA sind die amtlichen AfA Tabellen zu berücksichtigen (Mobilfunkendgeräte 5 Jahre, Personalcomputer 3 Jahre)

Wie sieht es mit Kosten für nen Steuerberater aus?

Diese sind Aufwand und mindern doch bereits das Betriebsergebnis.

Danke für Hilfe

Gruß

Gruß
Stefan

Hallo…

Wenn ein Kleinunternehmer seinen Betriebsgewinn mindern
möchte, was kann da dann alles steuerlich geltend gemacht
werden?

GwG für 2009 lagen ja bei 150 Euro / Stück. Was fällt da alles
drunter?

Als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) werden abnutzbare
bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die
selbstständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen -
in diesem Fall 150 EUR - ab 2010 gelten wieder 410 EUR

GWG bis 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) sind sofort - im Jahr der
Anschaffung - steuermindernd geltend zu machen
GWG von 150,01 - 1000,00 EUR sind entsprechend in einem
Sammelposten (§6 Abs 2a EStG) einzustellen, welcher über 5
Jahre linear (20%) abzuschreiben ist

Das heißt also alles was ich privat gekauft habe und für die Fortführung meines Berufes brauche?

Was ist mit größeren Anschaffungen, die privat gekauft wurden?
Laptop, Handy u.ä.

Sind diese Betriebsvermögen? Bezüglich der AfA sind die
amtlichen AfA Tabellen zu berücksichtigen (Mobilfunkendgeräte
5 Jahre, Personalcomputer 3 Jahre)

Die würde ich nicht kaufen zur privaten Nutzung, da habe ich nen privaten echner und Handy.

Wie sieht es mit Kosten für nen Steuerberater aus?

Diese sind Aufwand und mindern doch bereits das
Betriebsergebnis.

Wieso behauptet ein Steuerberater wo ich mal angefragt habe das sei nicht möglich. Ist der durcheinander oder weiß der nicht was er tut?

Noch eine Frage… Inwieweit werden Krankenversicherungsbeiträge und Vorsorgezahlungen einbezogen? Hier interessieren mich dann Einzahlungen in Lebensversicherungen, Bausparverträge, Gold und Wertpapiere.

Danke für Hilfe

Gruß

Gruß
Stefan

Hallo,

Das heißt also alles was ich privat gekauft habe und für die
Fortführung meines Berufes brauche?

Nein, alles was betrieblich veranlasst ist und nicht zur privaten Lebensführung gehört.

Die würde ich nicht kaufen zur privaten Nutzung, da habe ich nen privaten Rechner und Handy.

Na dann ist es BV und abzuschreiben.

Wieso behauptet ein Steuerberater wo ich mal angefragt habe das sei nicht möglich. Ist der durcheinander oder weiß der nicht was er tut?

Ja. Die sind allesamt auf der Wurstsuppe dahergeschwommen. Nachdem die ihre Steuerberaterprüfung in der Tasche haben, machen die nichts mehr.
Es könnte aber auch sein, dass es hier um die private Steuererklärung geht. Die ist nun mal eben privat und nicht betrieblich veranlasst.

Noch eine Frage… Inwieweit werden Krankenversicherungsbeiträge und Vorsorgezahlungen einbezogen?

Klingt für mich erstmal nach privaten und nicht nach betrieblichen Ausgaben.

Hier interessieren mich dann Einzahlungen in Lebensversicherungen

Betrieblich veranlasst?

Bausparverträge

Betrieblich veranlasst?

Gold und Wertpapiere

Wenn Kleinunternehmer auch gleiczeitig EÜR bedeutet, dann stellt sich bei Anschaffung nicht mal die Frage, ob es betrieblich veranlasst ist.

Ich denke, das hier private und betriebliche Belange vermischt werden. Das sollte man zunächst trennen und dann nochmal fragen.

Grüße