Kleinunternehmer Brutto- oder Netto-Rechnung?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Sängerin ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 I UStG. Die Sängerin ist Mitglied eines Musikduos, bei dem der Duopartner die Verträge macht. Das Duo macht einen Auftritt für 400,00 Euro netto zzgl. 7 Prozent USt. = 428,00 Euro brutto. Die Gage soll gerecht aufgeteilt werden, also theoretisch 214,00 Euro für jeden.

Stehen der Sängerin diese 214,00 Euro auch praktisch zu, oder nur der Nettobetrag von 200,00 Euro? Wer ist für die Abführung der USt. eigentlich verantwortlich?

Hoffe auf Antworten :smile:

Liebe Grüße - Jeanette

Hallo,

Stehen der Sängerin diese 214,00 Euro auch praktisch zu, oder
nur der Nettobetrag von 200,00 Euro?

Gerecht (und nur darauf beziehe ich mich) ist wahrscheinlich irgendetwas dazwischen. Die 14 Euro gehen ja an das Finanzamt, aber der Partner kann ja (davon gehe ich jetzt mal aus, wenn er Rechnungen mit USt stellt) Vorsteuer geltend machen, hat also noch einen kleinen Vorteil. Wieviel das rechnerisch in einem fiktiven Fall ausmacht, kann nicht allgemein sagen.

Wer ist für die Abführung der USt. eigentlich verantwortlich?

Derjenige, der die Rechnung mit der USt ausgestellt hat.

Cu Rene

Servus,

der Umsatz des Duopartners, der verteilt werden kann, ist 400 €. 28 € kassiert er für den Staat ein und gibt sie dann weiter.

Wenn er 200 € an seine Subunternehmerin weiter gibt, haben beide gleich viel, nämlich 200 € bekommen. Wie sie ihre Betriebsausgaben organisiert, ist nicht sein Problem: Sie ist ja herich selbständig.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ja, so sehe ich das auch. Ist eigentlich klar, wenn der Name des Duopartners auf der Rechnung steht und dort die USt. ausgewiesen ist, muss der Duopartner diese auch abführen und kann sie nicht einfach aufteilen. Denkfehler von mir.

Danke für die Antworten.
Jeanette