Keine Angst, ich schreie nicht. Gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.
okay, ich machs kurz:
1.) Als Kleinunternehmer wirst du nur mit einem s.g. Einkommensteuersignal geführt. Also wurde dir die Steuernummer nur aus einkommensteuerlichen Gründen erteilt und NICHT für die Umsatzsteuer. Da du normalerweise bei der Einkommensteuer mit deiner Frau zusammenveranlagt wirst gibt es auch nur eine Steuernummer (es sei denn deine Frau hat einen Betrieb)
2.) Als Kleinunternehmer schreibst du einfach die frisch erteilte Steuernummer auf deine Rechnungen.
3.) Das mit dem „17.500 Euro Umsatz bis ich Umsatzsteuernummer beantragen muss“ ist rein rechtlich gesehen… „gewährliches Halbwissen“ (nix für ungut). Es ist so: Bis zu einem (ggf. hochgerechneten) Umsatz von 17.500 Euro KANNST du Kleinunternehmer sein. Da hast du ein Wahlrecht. Über 17.500 Euro Umsatz MUSST du mit Umsatzsteuer arbeiten. WENN du mit Umsatzsteuer arbeiten WÜRDEST, dann WÄRE die frisch erteilte Steuernummer auch deine „Umsatzsteuernummer“. Das Finanzamt würde einfach nur in deinem Konto ein entsprechendes Umsatzsteuersignal setzen. Es ist so: Hat der Mann einen Betrieb kommt das Umsatzsteuersignal zur gemeinsamen Einkommensteuernummer (altes Überbleibsel aus der Zeit als Männer meinten sie wären wichtiger). Macht die Frau einen Laden auf wird eine völlig neue Steuernummer erteilt. Als Beispiel
11/111/00001: EST Ehemann & Ehefrau, USt Ehemann
11/111/00002: USt Ehefrau
4.) Umsatzsteuer ist immer auf den einzelnen Unternehmer ausgelegt. Folglich gelten die 17.500 Euro auch nur für dich. Hat deine Frau einen eigenen Betrieb so wird die ganze Sache für sie nochmals berechnet. Jeder für sich.
5.) Hat deine Frau einen eigenen Betrieb und ist Kleinunternehmerin so wird ggf. KEINE gesonderte Steuernummer erteilt. Warum auch ? Sie wird ja als Kleinunternhemerin nicht umsatzsteuerlich geführt. Genau wie du. Jetzt sagst du: „Ja toll. Und wie schreibe ich jetzt meine Rechnungen ?“ Am besten ohne Steuernummer ! Klingt komisch, ich weiß. Aber die Angabe der Steuernummer in der Rechnung ist eine Vorschrift aus dem Umsatzsteuerrecht. Die zieht aber nur dann, wenn du auch USt in Rechnung stellst (Der Empfänger der Rechnung kann sich die Steuer nur dann vom FA wiederholen wenn die Steuernummer angegeben wurde). Du stellst aber als Kleinunternehmer keine USt in Rechnung, also ist die Angabe der Steuernummer eigentlich egal. krass oder ?
Es wird nicht sanktioniert und dem Rechnungsempfänger isses auch egal (er braucht sie ja nicht).
Jetzt hat sich die ganze Sache aber derart eingebürgert, dass die meisten Kleinunternehmer TROTZDEM eine Steuernummer angeben. Wenn du das möchtest: Gin die frisch erteilte „Einkommensteuernummer“ an.
Gott, mal wieder sehr weit ausgeholt. naja, was solls. Hoffe ich konnte helfen.
bye