Kleinunternehmer: Einkommensteuervorauszahlung?

Hallo,

muss ich als Kleinunternehmer eine Einkommensteuervorauszahlung leisten, wenn ich diese Tätigkeit demnächst beim FA anmelden werde?

Es bezieht sich auf eine freiberufl. künstler. Nebentätigkeit, Umsatz unter 17.500 Euro (Verkauf von selbst gemalten Bildern).

Wenn ja, nach was bemisst sich diese Vorauszahlung?
Wenn ja, ist das IMMER dann erforderlich?

Danke. Alex

Hallo,

muss ich als Kleinunternehmer eine
Einkommensteuervorauszahlung leisten, wenn ich diese Tätigkeit
demnächst beim FA anmelden werde?

Im Betriebsanmeldebogen gibt es die Frage nach dem voraussichtlichen jährlichen Gewinn. Aufgrund dieser Angabe werden die Vorauszahlungen berechnet.

Wenn ja, ist das IMMER dann erforderlich?

Sobald ein Steuerbescheid gerechnet ist, werden die danach fälligen Vorauszahlungen auf dieser Grundlage berechnet.

Viele Grüße
C.

Hallo Alex,

wer Kleinunternehmer ist, bestimmt sich nach dem Umsatzsteuergesetz.

Wer Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu zahlen hat, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz.

So gesehen, haben die beiden Gesetze nichts miteinander zu tun.

Gruß

Peter

Gewinnberechnung?
Hallo,

was gibt man dann sinnvollerweise in meinem Fall als Gewinn an?
Ich hab keine Ahnung, da es sich ja nur um reine Hobbymalerei handelt, die ich halt nunmal, um auf der sicheren Seite zu sein, anmelden werde.

Nur weiß ich weder, ob jemanden die Bilder interessieren, ob jemand was kauft, wenn ja, wie oft und für wieviel - null Erfahrungswerte.

Jetzt möchte mich mir natürlich, wo noch keine Verkäufe stattgefunden haben, nicht eine Riesenrechnung einhandeln, Vorauszahlungen, und weiß nicht mal, ob ich das überhaupt je wieder mit Verkäufen reinkriege.

Denn eines ist zumindest sicher: es ist und bleibt eine Freizeittätigkeit in DER Hinsicht, dass ich sie nicht regelmäßig wie einen „Nebenjob“ betreiben will und werde, sondern nach Lust und Laune.

Die Anmeldung beim FA mache ich ja nur, damit mir rechtlich keiner auf den Schlips treten kann, wenn ich doch mal was an den Mann bringen kann.

Was meint ihr?

Alex

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Hi !

Sowohl Umsatz als auch Gewinn (Umsatz - Kosten [Farbe,Papier,…]) sollten vorerst vorsichtig geschätzt werden. Erwartest du denn wirklich Umsätze in Höhe von € 17.500,00? Wie du selbst geschrieben hast, wohl eher nicht.
Warum solltest du also eine solche Größe beim Finanzamt angeben. Ich empfehle, als Umsatz etwa € 500,00 und als Gewinn etwa € 300,00 anzugeben. Niemand wird etwas sagen können, wenn diese Zahlen nicht erreicht/übertroffen werden. Es handelt es sich eben um deine momentane Schätzung. Und fertig.

Bei diesen Zahlen hast du üblicherweise auch nicht mit einer gesonderten Einkommensteuer-Vorauszahlung zu rechnen.

BARUL76

Wie ist es aber mit Liebhaberei?
Hallo,

danke, das klingt gut, und ich rechne meinerseits auch nicht mit wirklich viel mehr.

Kann ich „Probleme“ mit „Liebhaberei“ (-> Finanzamt) bekommen (nicht umsatzsteuerpflichtig -> Kleinunternehmerregelung!!)?

Denn: ich melde mich zwar an, damit ich keine Probleme kriege, aber bloß weil ich angemeldet bin, hab ich keine Lust, die Malerei, die ja eigentlich mein Hobby ist, wie einen „Nebenjob“ zu betreiben, also sprich, ich will malen, wenn ich Lust hab und verkaufen, wenn ich Lust hab - und wenn ich mal 2 Monaten keine Lust hab, dann auch gut. Wenn ich was verkaufe, freilich mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, aber ich will das ganze nicht forcieren wie einen „richtigen“ Job nebenbei.

Wie siehts da aus mit „Liebhaberei“ und eventueller Rückzahlungen ans Finanzamt?

Danke.Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Kann ich „Probleme“ mit „Liebhaberei“ bekommen?

Als Liebhaberei gilt steuerlich, wenn über lange Jahre nur Verluste eingefahren werden. Zu Beginn einer Tätigkeit (vor allem im künstlerischen Bereich) ist es durchaus üblich, dass keine Gewinne erzielt werden. Das Finanzamt wird daher über einige Jahre die möglichen Verluste anerkennen. Wenn Gewinn erzielt wird, erübrigt sich die ganze Diskussion sowieso.
Folge der Liebhaberei: in allen noch änderbaren Einkommensteuerbescheiden werden die geltend gemachten Verluste nicht mehr berücksichtigt. Dadurch erhöht sich die Steuerlast und es kommt zu einer Nachzahlung (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli, Zinsen). Über die Höhe dieser möglichen Nachzahlung kann nur spekuliert werden, weil die Höhe der sonstigen Einkünfte etc. und die Höhe des Verlustes für die Zukunft ja noch nicht feststehen.
Wenn allerdings ein paar Beispielzahlen (Höhe der Einkünfte, Sonderausgaben,…) geschrieben werden, können für diese Beispiele sicherlich auch mal Werte ermittelt werden.

BARUL76

Hallo,

vielen Dank, aber ich hab noch ein paar Fragen, hab so meine Probleme mit div. Basiswissen dahingehend.
Was meinst du bitte - auf „laiendeutsch“ damit:

Folge der Liebhaberei: in allen noch änderbaren
Einkommensteuerbescheiden werden die geltend gemachten
Verluste nicht mehr berücksichtigt.

welche „änderbaren Eink.steuerbescheide“? Die aus meiner nichtselbstt. Angestelltentätigkeit?
Was sind „geltend gemachte Verluste“? Verluste?

weil die Höhe der
sonstigen Einkünfte etc. und die Höhe des Verlustes für die
Zukunft ja noch nicht feststehen.

Welche Einkünfte?
Die zukünftigen aus der Hobbymalerei oder die aus meiner Angestelltentätigkeit?
Was meinst du in diesem Zusammenhang mit „Verlusten“, den noch fehlenden Gewinn? Aber der taucht doch dann nicht als „Kostenfaktor“ auf, denn wo kein Gewinn da ist, kann ich doch auch nichts angeben?

Wenn allerdings ein paar Beispielzahlen (Höhe der Einkünfte,
Sonderausgaben,…) geschrieben werden,

Meinst du das jetzt nur in Bezug auf die angemeldete Nebentätigkeit oder wird da von FA Seite das „vermischt“ mit meiner Angestelltentätigkeit und dem althergebrachten „Lohnsteuerjahresausgleich“? Da sind schon Werbungskosten (Fahrten zur Arb.stätte usw.) angegeben, falls du das meinst. Sorry, aber ich hab von Steuer null Ahnung, hatte bisher immer der Lohnsteuerhilfeverein gemacht, der das ja nun nicht mehr machen kann, weil sie das nur machen in Bezug auf nichtsselbstständige Tätigkeiten.

Vielen Dank trotzdem für die Geduld und jeden guten Tip.
Alex

Hallo,

Folge der Liebhaberei: in allen noch änderbaren
Einkommensteuerbescheiden werden die geltend gemachten
Verluste nicht mehr berücksichtigt.

welche „änderbaren Eink.steuerbescheide“? Die aus meiner
nichtselbstt. Angestelltentätigkeit?
Was sind „geltend gemachte Verluste“? Verluste?

Wenn mehr Ausgaben als Einnahmen aufgelistet werden, ergibt sich ein Verlust. Dieser kann bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer mit den anderen Einkünften z.B. als Angestellter verrechnet werden, wobei sich dann eine niedrigere Gesamtsteuer ergibt.

Änderbare Bescheide meint die Bescheide, in denen solche Verluste berücksichtigt sind und zwar, wenn sie den Zusatz „vorläufig wegen diesen Einkünften“ enthalten. Im schlimmsten Fall wird der Verlustabzug rückgängig gemacht.

weil die Höhe der
sonstigen Einkünfte etc. und die Höhe des Verlustes für die
Zukunft ja noch nicht feststehen.

Welche Einkünfte?
Die zukünftigen aus der Hobbymalerei oder die aus meiner
Angestelltentätigkeit?

—>aus der Hobbymalerei

Was meinst du in diesem Zusammenhang mit „Verlusten“, den noch
fehlenden Gewinn? Aber der taucht doch dann nicht als
„Kostenfaktor“ auf, denn wo kein Gewinn da ist, kann ich doch
auch nichts angeben?

s.o., es können auch mehr Ausgaben als Einnahmen entstehen

Wenn allerdings ein paar Beispielzahlen (Höhe der Einkünfte,
Sonderausgaben,…) geschrieben werden,

Meinst du das jetzt nur in Bezug auf die angemeldete
Nebentätigkeit oder wird da von FA Seite das „vermischt“ mit
meiner Angestelltentätigkeit und dem althergebrachten
„Lohnsteuerjahresausgleich“? Da sind schon Werbungskosten
(Fahrten zur Arb.stätte usw.) angegeben, falls du das meinst.

s.o., es wird vermischt

Sorry, aber ich hab von Steuer null Ahnung, hatte bisher immer
der Lohnsteuerhilfeverein gemacht, der das ja nun nicht mehr
machen kann, weil sie das nur machen in Bezug auf
nichtsselbstständige Tätigkeiten.

wie wäre es mit einem Volkshochschulkurs, um die Grundlagen mal kennenzulernen und für die Feinabstimmung empfehle ich weiterhin einen Steuerberater :wink:

Vielen Dank trotzdem für die Geduld und jeden guten Tip.

noch was, suche eine Bezeichnung für die Tätigkeit, in der das Wort Hobby nicht vorkommt. Ist ein rotes Tuch für Finanzbeamte :wink: falls Verluste doch in den ersten Jahren auftreten.

Viele Grüße
C.

rotes Tuch?
Hallo,

vielen Dank, jetzt sehe ich klarer.

noch was, suche eine Bezeichnung für die Tätigkeit, in der das
Wort Hobby nicht vorkommt. Ist ein rotes Tuch für Finanzbeamte
:wink: falls Verluste doch in den ersten Jahren auftreten.

Echt? Warum ist das ein „rotes Tuch“?
Hm, wie sollte man es sonst bezeichnen, ist doch nunmal nichts anderes?
Man könnte halt einfach schreiben: „Max Mustermann, Malerei“ und fertig, oder?

Vielen Dank bereits und Gruß,
Alex

Hallo,

Hm, wie sollte man es sonst bezeichnen, ist doch nunmal nichts
anderes?
Man könnte halt einfach schreiben: „Max Mustermann, Malerei“
und fertig, oder?

Max Mustermann, Aquarellmalerei
Max Mustermann, Landschaftsmaler
Max Mustermann, freier Expressionist

so was fände ich gut :wink: eben etwas was das Künstlerische betont und ernst nimmt.

Echt? Warum ist das ein „rotes Tuch“?

Liebhaberei ist salopp gesagt die Umschreibung von Hobby. Man will das Finanzamt ja nicht gleich auf diese Fährte setzen. Ein privates Hobby gehört zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Nur wenn es sich um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, die mit Gewinnerzielungsabsicht -und der objektiven Möglichkeit, diesen zu erzielen- handelt, kann man Anfangsverluste von der Steuer absetzen.

Ich hoffe, ich konnte es etwas erklären.
hier noch ein paar Profi-Erklärungen
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01850.html
http://www.kunstrecht.de/news/2003/03steuer01.htm
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/s0032.htm
http://steuerzahler-bayern.de/webcom/show_lexikon.ph…
http://www.steuernetz.de/homepages/steuerberater_wir…

Viele Grüße
C.