Kleinunternehmer erstattung vom Finanzamt

Hallo
Habe ein Kleinunternehmen.
Frage :
Bekomme ich irgendetwas vom Finanzamt zurück erstattet?
Wenn ich Einkaufe, zahle ich ja Mehrwertsteuer.
Diese bekomme ich warscheinlich nicht zurück.
Ich arbeite mit dem Programm Einnahme Überschussabrechnung von Data Becker.
Was muß ich bei der Eingabe von Rechnungen beachten.
Ich hätte da noch mehr Fragen.
Hoffe auf baldige Antwort.
VG
Peter Linder

Hallo,
Mehrwertsteuer gibt’s nicht zurück, soweit richtig. Sofern bei der Einnahme-Überschußrechnung ein verlust rauskommt (also wenn auch alle Werbungskosten usw. abgezogen sind von den Einnahmen), dann wird das zu versteuernde Einkommen um den Verlust reduziert. Wenn du also noch andere Einnahmen hast bekommst du die zu viel gezahlte Einkommenssteuer und Kirchensteuer zurück. Aber das geht nur 3 Jahre, wenn du dann noch Verlust machst streicht dir das Finanzamt die steuerliche Anerkennung wegen „Liebhaberei“.

Am einfachsten ist es, wenn du für die Steuererklärung entweder einen Steuerberater hast oder z.B. mit dem Programm Taxman arbeitest, da kannst du die Gewerbesteuer mit machen. Außerdem gibt es ziemlich viel Erklärungen zu den Kapiteln.

Viele Grüße
Annette

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Hallo,
wir Kleinunternehmer sind leider nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, das heisst wir können die 19% Mehrwertsteuer nicht absetzen, allerdings brauchen wir auch keine 19% von unseren Einnahmen an das Finanzamt zahlen.
Die Rechnungen sind also nur als Bertriebsausgabe zu sehen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
VG
Sabrina

Wenn du umsastzsteuerpflichtig bist, kannst du die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer als
Vorsteuer erstattet bekommen, sonst nix.

Weitere interessante fragen in meinem gratis e-Book unter:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book…
nebengewerbe-und-zur-nebentaetigkeit/

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