Hallo,
ein Kleinunternehmer, der gem. § 19 UStG keine Mwst. ausweist und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kauft ein Wirtschaftsgut. Wie hat er dafür die AfA zu erstellen. Ist es richtig, dass er den Bruttowert zu Grunde legt und diesen Wert auf die entsprechenden Jahre aufgliedert? Sollte dem nicht so sein und das Netto zugrunde gelegt werden müssen, fällt dann für den Kleinunternehmer die gezahlte Umsatzsteuer für das Wirtschaftsgut „unter den Tisch“?
Danke schonmal für Antworten.