Reicht es als frischer Kleinunternehmer nur eine formlose Einnahmenüberschussrechnung an das FA übermitteln, oder muss man extra noch eine normale Einkommenssteuerklärung tätigen?
Mit Beispielsweise 900€ Einnahmen durch Erstellung einer einzigen Rechnung und der letzten privaten Einkommensteuerklärung vor ein paar Jahren. Danke für eure Hilfe.
Servus,
die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit muss man in die entsprechenden Anlagen zur ESt-Erklärung eintragen, Überschussrechnung kommt formlos dazu. Die Abgabe einer USt-Erklärung wird in so einem Fall normalerweise nicht erzwungen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hey, Danke für deine Antwort!
Mir ging es nicht um die Umsatzsteuererklärung, sondern um die Einkommenssteuererklärung. Man muss ja als Privatperson keine ESt-Erklärung abgeben, wenn man nicht möchte (z.B. als Student). Wenn man nun ein Kleingewerbe anmeldet, war ich mir nicht sicher, ob die Einnahmenüberschussrechnung alleine, ohne zusätzliche Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann. Für den Fall das der Einreicher so wenig wie möglich Papierkram bearbeiten muss und keine Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer vom FA wieder haben möchte.
Bin mir also jetzt nicht so sicher, ob deine Antwort jetzt trotzdem zutreffend ist?
Grüße
Hallo,
Man muss ja als Privatperson keine
ESt-Erklärung abgeben:
Doch! Geregelt in 25 EStG i.V. mit § 56 EStDV
wenn man nicht möchte (z.B. als
Student).:
Sofern man unter die Ausnahmen des § 46 EStG zu § 25 EStG fällt.
Wenn man nun ein Kleingewerbe anmeldet, war ich mir
nicht sicher, ob die Einnahmenüberschussrechnung alleine, ohne
zusätzliche Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann.:
Eine Gewerbeanmeldung löst per se die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aus.
Ausnahmslos!
Gruß
Lawrence
Damit sind meine Fragen beantwortet! Vielen Dank für eure Bemühung!