Hallo,
darf man als Kleinunternehmer einen Firmennamen tragen?
Ein Beispiel: Jemand verkauft Glasartikel und hat damit im Jahr nicht die allzu großen Umsätze, er ist Kleinunternehmer. Darf er sich in den Kontaktdaten einen Firmennamen geben? Welchen Zusatz müsste dieser haben? Es ist ja keine GmbH, AG oder sonstwas…
Vielen Dank,
Georg
Hi,
ja, aber mit dem Zusatz „Inhaber“. Also:
Der kleine Glasvertrieb
Inhaber: Hans Meier
Gruss
K
Hallo
ja, aber mit dem Zusatz „Inhaber“. Also:
Der kleine Glasvertrieb
Inhaber: Hans Meier
Er darf den Namen führen, der im Gewerbeschein eingetragen ist.
Bei einem strengen Gewerbeamt bedeutet das die Eintragung in das Handelsregister A und somit die Endung e.K. (eingetragener Kaufmann).
Die Kleinunternehmerregelung hat keinerlei Einfluß darauf.
MfG Frank
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Hi,
Er darf den Namen führen, der im Gewerbeschein eingetragen
ist.
Das sehe ich ein wenig anders.
Bei einem strengen Gewerbeamt bedeutet das die Eintragung in
das Handelsregister A und somit die Endung e.K. (eingetragener
Kaufmann).
Wenn, dann ist das der Job der IHK, weniger des Gewerbeamtes.
sieh dazu auch http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…
Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr mit ihrem bürgerlichen Vor- und Familiennamen auftreten und diesen spätestens vor Vertragsabschluss oder Erbringung ihrer Dienstleistung dem Vertragspartner nennen. Daneben sind Zusätze erlaubt, z.B. Branchenbezeichnungen oder Tätigkeitsangaben („Susanne Musterfrau, Web-Design“), Phantasie- oder Etablissementbezeichnungen („Zum goldenen Hirschen“ oder „Modeeck“). Die zusätzliche Nutzung eines Logos ist möglich.
Ulrich
Hallo
Er darf den Namen führen, der im Gewerbeschein eingetragen
ist.
Das sehe ich ein wenig anders.
Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister
eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr mit ihrem
bürgerlichen Vor- und Familiennamen auftreten…
Das widerspricht meiner Ausage nicht.
Bei einem strengen Gewerbeamt bedeutet das die Eintragung in
das Handelsregister A und somit die Endung e.K. (eingetragener
Kaufmann).
Wenn, dann ist das der Job der IHK, weniger des Gewerbeamtes.
Die IHK hat keinen Einfluß auf das Gewerbeamt, den Gewerbeschein oder die Handelsregistereintragung.
Ich bitte um Erklärung.
MfG Frank