Kleinunternehmer - Fragen zur Existenzgründung

Hallo zusammen,
da ich für meinen 18. Geburtstag gerade alles vorbereite, um direkt am Tag selbst mein Gewerbe anzumelden, möchte ich gerne noch einige Dinge abklären.

  1. Zuerst wandert Kleinunternehmer in spe (K) zum lokalen Rathaus und meldet dort ein Gewerbe an. Braucht er dazu außer seinem Personalausweis und 20 Euro noch irgendwelche Dinge/Informationen?

2a. Kann K jetzt schon anfangen, Dienstleistungen zu verkaufen und Rechnungen zu schreiben? Was muss neben den üblichen Sachen und dem Vermerk zur Kleinunternehmerregelung auf die Rechnung drauf? USt-ID brauche ich nicht, oder? Muss die Steuernummer drauf - siehe 2b.?

oder

2b. Muss K auf den Wisch vom Finanzamt warten, um dann alle nötigen Informationen auszufüllen, diese dann wegzuschicken und dann irgendwann eine Steuernummer zu erhalten? Das dauert laut Bekannten schonmal gerne insgesamt drei Monate…

  1. Was für Pflichten stehen für K nun an? Was muss er monatlich/jährlich erledigen? Ist K als Kleinunternehmer komplett steuerlich befreit, solange er weniger als 17.500 Euro umsetzt? Wenn K erst im Juni beginnt, kann er dann 17.500 Euro bis zum Jahresende umsetzen oder entsprechend nur die Hälfte?

  2. Soviel ich weiß, muss K eine Einkommen/Abgaben-Rechnung erstellen. Muss diese einfach aus drei Zeilen Einkommen/Abgaben/Bilanz bestehen und fertig? Was genau darf K als Abgaben zählen? Den Strom seines PCs im Elternhaus? Wofür möchte das Finanzamt überhaupt den Gewinn wissen, es geht doch nur um den Umsatz? Steuern müssen doch keine bezahlt werden?

Fragen über Fragen… Freue mich sehr auf eure Antworten!

Vielen Dank :smile:

Hallo zusammen,
da ich für meinen 18. Geburtstag gerade alles vorbereite, um
direkt am Tag selbst mein Gewerbe anzumelden, möchte ich gerne
noch einige Dinge abklären.

vergiss nicht die party zu planen

  1. Zuerst wandert Kleinunternehmer in spe (K) zum lokalen
    Rathaus und meldet dort ein Gewerbe an. Braucht er dazu außer
    seinem Personalausweis und 20 Euro noch irgendwelche
    Dinge/Informationen?

die wollen wissen, was du machst und ob, wenn du deine heimatadresse angibst, dein wohnraum anders eingetragen werden muss, von wohnraum in ein gewerberaum (brauchst du nur, wenn du ein ladengeschäft oder so hast)

2a. Kann K jetzt schon anfangen, Dienstleistungen zu verkaufen
und Rechnungen zu schreiben? Was muss neben den üblichen
Sachen und dem Vermerk zur Kleinunternehmerregelung auf die
Rechnung drauf? USt-ID brauche ich nicht, oder? Muss die
Steuernummer drauf - siehe 2b.?

oder

2b. Muss K auf den Wisch vom Finanzamt warten, um dann alle
nötigen Informationen auszufüllen, diese dann wegzuschicken
und dann irgendwann eine Steuernummer zu erhalten? Das dauert
laut Bekannten schonmal gerne insgesamt drei Monate…

keine ahnung, ich denke, du brauchst in jedenfall eine steuernummer. wenn du vorher beim FA anrufst bekommst bestimmt ne richtige antwort. den fragebogen kannst du dir evtl. schon vorher zusenden lassen.

  1. Was für Pflichten stehen für K nun an? Was muss er
    monatlich/jährlich erledigen? Ist K als Kleinunternehmer
    komplett steuerlich befreit, solange er weniger als 17.500
    Euro umsetzt? Wenn K erst im Juni beginnt, kann er dann 17.500
    Euro bis zum Jahresende umsetzen oder entsprechend nur die
    Hälfte?

keine ahnung, denk an die ihk bzw. handelskammer. beträge je nach gewinn, gehen ungefähr bei 50 euro im jahr los

  1. Soviel ich weiß, muss K eine Einkommen/Abgaben-Rechnung
    erstellen. Muss diese einfach aus drei Zeilen
    Einkommen/Abgaben/Bilanz bestehen und fertig? Was genau darf K
    als Abgaben zählen? Den Strom seines PCs im Elternhaus? Wofür
    möchte das Finanzamt überhaupt den Gewinn wissen, es geht doch
    nur um den Umsatz? Steuern müssen doch keine bezahlt werden?

du zahlst die steuern auf den gewinn, also umsatz minus kosten. um den steuersatz zu berechnen brauchen die diese angaben. kläre noch ab, ob deine eltern noch kindergeld bekommen und ob dieses geld wegfällt wenn du einen hohen gewinn hast.

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Vielen Dank :smile:

Hi,

  1. Zuerst wandert Kleinunternehmer in spe (K) zum lokalen
    Rathaus und meldet dort ein Gewerbe an. Braucht er dazu außer
    seinem Personalausweis und 20 Euro noch irgendwelche
    Dinge/Informationen?

Du mußt denen sagen, was du machst, d.h. was für eine Art Gewerbe du hast.

2a. Kann K jetzt schon anfangen, Dienstleistungen zu verkaufen
und Rechnungen zu schreiben? Was muss neben den üblichen
Sachen und dem Vermerk zur Kleinunternehmerregelung auf die
Rechnung drauf? USt-ID brauche ich nicht, oder? Muss die
Steuernummer drauf - siehe 2b.?

Nein, nicht wenn du Kleinunternehmer bist. ABER Du mußt deine Selbstständigkeit glaube ich beim Finanzamt anmelden und bekommst überhaupt erstmal eine Steuernr. (nicht USt, sondern eine normale Steuernr.).

2b. Muss K auf den Wisch vom Finanzamt warten, um dann alle
nötigen Informationen auszufüllen, diese dann wegzuschicken
und dann irgendwann eine Steuernummer zu erhalten? Das dauert
laut Bekannten schonmal gerne insgesamt drei Monate…

Welchen Wisch vom Finanzamt?

  1. Was für Pflichten stehen für K nun an? Was muss er
    monatlich/jährlich erledigen? Ist K als Kleinunternehmer
    komplett steuerlich befreit, solange er weniger als 17.500
    Euro umsetzt? Wenn K erst im Juni beginnt, kann er dann 17.500
    Euro bis zum Jahresende umsetzen oder entsprechend nur die
    Hälfte?

Wenn K ab zum 1.7 beginnt, darf er maximal die Hälfte von 17500 Euro Umsatz machen, um noch Kleinunternehmer zu sein.
Falls er nicht Kleinunternehmer ist, muss er monatl. oder vierteljährlich Vorsteueranmeldungen machen.

  1. Soviel ich weiß, muss K eine Einkommen/Abgaben-Rechnung
    erstellen.

Du meinst Einnahmen Ausgaben Rechnung. Die Abgaben (Steuern) kommen dann erst danach :wink:.

Muss diese einfach aus drei Zeilen
Einkommen/Abgaben/Bilanz bestehen und fertig?

Also erstmal: Eine Bilanz wird du wohl eher nicht erstellen wollen, aber eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Als Kleinunternehmer kann das quasi formlos geschehen, wobei du die einzelenen Posten schon genau aufschlüsseln musst. Ansonsten mit der Anlage EÜR.

Was genau darf K als Abgaben zählen?

Alle Ausgaben, die er für den Betrieb hat. Gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung beim FInanzamt versteht sich, sprich man muss diese Ausgaben nachweisen können.

Den Strom seines PCs im Elternhaus?

Ich denke eher nicht. Außer K zahlt diesen seinen Eltern und erhält dafür eine Rechnung.

Wofür
möchte das Finanzamt überhaupt den Gewinn wissen, es geht doch
nur um den Umsatz? Steuern müssen doch keine bezahlt werden?

Doch: Einkommenssteuer!!

Umsatz -> Umsatzsteuer
Einkommen (in diesem Fall dein Gewinn) -> Einkommenssteuer

Viell. solltest du vorher mal einen Steuerberater besuchen :wink:.

Gruss Aron

Hallo euch beiden und vielen Dank für eure Antworten.
Steuerberater wird auf jeden Fall noch aufgesucht, will nur nicht völlig ahnungslos dahin gehen. Könnt ihr mir vielleicht noch sagen, wann ich nun mit dem Ausstellen von Rechnungen usw. anfangen darf? Sobald ich das Gewerbe angemeldet habe oder sobald das Finanzamt meine Unterlagen bearbeitet hat und ich nach einigen Wochen/Monaten meine Steuernummer habe?

Vielen Dank!

da ich für meinen 18. Geburtstag gerade alles vorbereite, um
direkt am Tag selbst mein Gewerbe anzumelden, möchte ich gerne
noch einige Dinge abklären.

Völlig übersehen hast Du

  • Deine Krankenversicherung
  • eine evt. Rentenversicherugspflicht (von der Branche abhängig)
  • die Versicherung Deines Unternhemens.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Könnt ihr mir vielleicht
noch sagen, wann ich nun mit dem Ausstellen von Rechnungen
usw. anfangen darf? Sobald ich das Gewerbe angemeldet habe
oder sobald das Finanzamt meine Unterlagen bearbeitet hat und
ich nach einigen Wochen/Monaten meine Steuernummer habe?

IMHO sobald du dein Gewerbe angemeldet hast. War auf jeden Fall bei uns so. Wir mussten aber im Nachhinein noch geaenderte Rechnungen rausschicken weil diese erst die Steuernummer trugen (vorher hatten wir eine temporaere Vorgangsnummer drauf)
Das konnte uns der Mann im Finanzamt aber ganz gut erklaeren. Ruf doch einfach mal da an.

Ciao! Bjoern

da ich für meinen 18. Geburtstag gerade alles vorbereite, um
direkt am Tag selbst mein Gewerbe anzumelden, möchte ich gerne
noch einige Dinge abklären.

Völlig übersehen hast Du

  • Deine Krankenversicherung
  • eine evt. Rentenversicherugspflicht (von der Branche
    abhängig)
  • die Versicherung Deines Unternhemens.

Hi,
danke, kannst du mir denn da noch ein paar Sachen zu sagen? Branche wäre Internetdienstleistungen. Aktuell bin ich privat über meine Eltern krankenversichert.

Vielen Dank!

Hier ist fast alles beschrieben: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

2a. Kann K jetzt schon anfangen, Dienstleistungen zu verkaufen
und Rechnungen zu schreiben?

Es sollte vorher geklärt sein, ob in diesem Fall die Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wirklich Sinn macht:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Was muss neben den üblichen Sachen und dem Vermerk zur Kleinunternehmerregelung
auf die Rechnung drauf?

die persönliche Steuernummer reicht bei Kleinunternehmern
ansonsten: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

USt-ID brauche ich nicht, oder?

KLeinunternehmer in der Regel nicht.

Muss die Steuernummer drauf - siehe 2b.?

Ja

2b. Muss K auf den Wisch vom Finanzamt warten,

Der liegt machmal schon im Gewerbeamt aus. Kann man auch beim FA (Pförtner) holen.

Wenn man ihn persönlich beim FA abgibt, geht alles schneler.
Die Steuernummer wird dann evtl. sofort zugeteilt.

Bei zuviel Gewinn muss man sich ggf. selbst krankenversichern, bekommt weniger BaföG oder kein Kindergeld.
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

Steuern und Abgaben:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#steuern_und…

  1. Was für Pflichten stehen für K nun an? Was muss er
    monatlich/jährlich erledigen?

Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung)
Einkommensteuererklärung.
Umsatz in Umasatzsteuererklärung schreiben

Ist K als Kleinunternehmer komplett steuerlich befreit,

Nur wenn der Gewinn unter dem Grundfreibetrag liegt.

  1. Soviel ich weiß, muss K eine Einkommen/Abgaben-Rechnung
    erstellen. Muss diese einfach aus drei Zeilen
    Einkommen/Abgaben/Bilanz bestehen und fertig?

Eine Bilanz gibt es bei der EÜR nicht
Einnahmen und Ausgaben müssen ordentlich aufgelistet sein,
Belege vorhanden sein und sortiert,
alles 10 Jahre aufheben.

Wie es alles so funktioniert steht bei http://www.klicktipps.de/gewerbe.php im Abschnitt Buchhaltung.

Wofür möchte das Finanzamt überhaupt den Gewinn wissen, es geht doch
nur um den Umsatz?

Es geht um beides: Der Gewinn wird (bei derEinkommensteuer) versteuert
Der Umsatz bestimmt z. B. ob man noch Kleinunternehmer sein kann.

Steuern müssen doch keine bezahlt werden?

doch, wenn alle Einkünfte (Gewinn aus Gewerbe, Gehalt aus Job, Zinsen, …) über dem Grundfreibetrag von 7600ungrad € liegen

Gruß JK

Danke, das hat mir wirklich sehr weitergeholfen!! :smile:
Super-Link übrigens!