Kleinunternehmer: Gebrauchtwaren -Umsatzberechnung

… In meinem Fall wäre es von Nachteil, wenn ich meinen tatsächlichen Gesamtumsatz des Gründungsjahres 2010 in einen Jahresgesamtumsatz nach Tagen berechnen müsste und nicht nach Monaten.
Darf sich das Finanzamt das aussuchen?
Dann könnte ich bei Gründung am 26.4.2010 viel verlieren.
Bei Tagsgenauer Umrechnung von 12200 Euro müsste ich im nächsten Jahr 19% MWST. zahlen.
Also das was bisher mein Gewinn war.
Bei monatlicher Umrechnung könnte ich weiterhin ohne UST arbeiten und hätte den Teil für mich.

Ich bin über jeden Text diesbezüglich dankbar, denn der §19, Abs.3 ist mir nicht wirklich verständig geworden.

Danke

Maggie

Hallo Maggie,

bitte schaue Dir einmal folgendes Dokument an:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0C…

Hier findest Du entsprechend Erläuterungen und Beispiele.

Nach meinem Verständnis erfolgt die Umrechnung auf Basis von Monaten - es sei denn Du (und nicht das Finanzamt) ist der Meinung eine tagesgenaue Berechnung ist günstiger.

Viele Grüße,
Mark

Hi Amelie43,

mach dir keine Sorgen. § 19 ABs. 3 UstG rechnet nur DANN nach tagen um, wenn dadurch dem Umsatz niedriger ist. Deine Umrechnung auf Monate (also 12200 durch 9 mal 12) ist korrekt. Daher unter 17.500 Euro. Wenn du für 2011 nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz ERWARTEST (Prognose) kannst du weiterhin Kleinunternehmerin sein. Es gibt nämlich 2 Grenzen die man einhalten muss: Vorjahr (ggf. hochgerechnet) unter 17.500, neues Jahr ERWARTET unter 50.000. Soweit klar ?

Eines noch: Natürlich nur wenn die 12.200 Euro tatsächlich dein Gesamtumsatz vom 26.4. bis 31.12.2010 ist. Das nur zur Klarstellung.

tatsächlichen Gesamtumsatz des Gründungsjahres 2010 in einen
Jahresgesamtumsatz nach Tagen berechnen müsste und nicht nach
Monaten.
Darf sich das Finanzamt das aussuchen?
Dann könnte ich bei Gründung am 26.4.2010 viel verlieren.
Bei Tagsgenauer Umrechnung von 12200 Euro müsste ich im
nächsten Jahr 19% MWST. zahlen.

Hallo,

nach § 19 Abs. 3 sind die angefangenen Monate der Geschäftstätigkeit als volle Monate zu berechnen. Wenn das Unternehmen also ab dem 26.04.2010 besteht, ist der April schon als voller Monat anzurechnen. Eine taggenaue Umrechnung der Umsätze ist nur dann notwendig, wenn diese ein Ergebnis ermitteln würde, das für den Unternehmer günstiger ist. An einem Beispiel erklärt bedeutet das:

Gesamtumsatz: 12.200 Euro

Dieser Umsatz entstand innerhalb von neun Monaten (April bis Dezember). Deshalb entspricht er 9/12. Aufs Jahr hoch gerechnet, ergäbe sich ein Jahresumsatz von 16.266,67 Euro. Damit läge man noch unter der 17.500-Euro-Grenze für den Kleinunternehmer-Status.

Bei der tagesgenauen Abrechnung ergäben sich 245 Tage (5 Tage aus dem April und 8*30 Tage für die restlichen Monate). Es ergäbe sich hierbei ein Umsatz von 17.926,53 Euro. Damit wäre die Grenze überschritten.

Der § 19 Abs. 3 sieht nun aber vor, dass die tagesgenaue Abrechnung nur dann erfolgt, wenn diese zu einem geringeren Jahresumsatz führt, im vorliegenden Beispiel würde sie also nicht herangezogen werden dürfen. Hilfe bietet auch der Rechner unter http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelu…. Aufgrund der Komplexität des Themas ist es allerdings anzuraten, einen Steuerberater um Hilfe zu bitten, der noch einige weitere Hintergrundinfos überprüfen und für den Unternehmer ausnutzen kann.