Kleinunternehmer - Geld aus dem Ausland und Umsatz

Hallo,

ich frage mich gerade:

Nehmen wir mal an: Situation: Jemand ist selbstständig im ersten Jahr und hat für dieses Jahr die Kleinunternehmenregelung beansprucht.

  1. Muss diese Person bei der Steuererklärung Einkünfte aus dem Ausland (nehmen wir mal an Dollar) als Fremdwährung EXTRA auf der Steuererklärung angeben, auch wenn Sie auf einem virtuellen Konto in Euro umgerechnet wurden? Und wenn ja: Wie sollte diese Person das angeben? Den genauen Fremdetrag und dann den Betrag in Euro umgerechnet?
    Oder sollte diese Person den Betrag einfach in Euro umrechnen und mit in die Einkommensüberschussrechnung integrieren?

2.Wann müsste dieser Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer/Mwst. ausweisen? Im zweiten seiner Selbständigkeit?

Danke schon jetzt für die Antworten.

Evita

Hallo

  1. Es ist egal, in welcher Währung und aus welchem Land Einnahmen zufließen, sie sind bei der Einkunftsart zu erfassen, bei der sie entstanden sind (zB. gewerbl. Verkäufe ins Ausland = Betriebseinnahme).
    Wie diese Einnahmen erfasst werden, ist auch egal, wichtig ist die richtige Höhe. Es kann nicht schaden, zu diesem Sachverhalt dem örtlichen Finanzamt einen „Zweizeiler“ mit der Steuererklärung zukommen zu lassen.

  2. Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG beschrieben. Die Regelung entfällt automatisch!, wenn die Grenzen im § 19 UStG überschritten werden (vorangegangenes Kalenderjahr 17.500 nicht überschritten und im lfd. Jahr 50.000 voraussichtlich nicht überschritten; ggf. muss noch umgerechnet werden § 19 (3) S. 3 UStG)

  1. Muss diese Person bei der Steuererklärung Einkünfte aus dem
    Ausland (nehmen wir mal an Dollar) als Fremdwährung EXTRA auf
    der Steuererklärung angeben, auch wenn Sie auf einem
    virtuellen Konto in Euro umgerechnet wurden?

Dann ist doch der €-Betrag zum Zahlungstermin ermittelt; :smile:
der wird in einer deutschen EÜR bzw. Steuererklärung angegben.

Wenn nicht bekannt, dann die Bank nach dem Kurs am Zahltag fragen.
Notiz dazu im EinnahmenOrdner abheften.

2.Wann müsste dieser Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer/Mwst.
ausweisen? Im zweiten seiner Selbständigkeit?

Die gewählte Kleinunternehmerregelung gilt so lange, bis man in diesem Jahr die 17.500€ Umsatz überschreitet oder man sie ab Jahreswechsel nicht mehr will.

Ab dem Neuen Jahr geht es dann als Unternehmer (mit der dann anfallenden Umsatzsteuer/Mwst.) weiter.
An die gewünschte Änderung ist man 5 Jahre gebunden.

Gruß JK