Hallo an alle,
angenommen, ein Kleinunternehmer möchte in einer anderen Branche tätig werden und dafür , hauptsächlich aus haftungstechnischen Gründen, eine UG gründen (geschäftsführender, alleiniger Gesellschafter).
Für das erste (Klein-)unternehmen möchte er die MwSt-Befreiung nicht verlieren, die er voraussichtlich noch diese und nächstes Jahr geltend machen kann.
Solange die UG keinen Gewinn macht, wird er sich dort kein Gehalt auszahlen.
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Kann das Kleinunternehmen trotzdem bestehen bleiben?
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Ist es ok, wenn die UG Gewinn macht, aber kein Gehalt bezahlt wird (bis 25K erreicht sind)?
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Falls 1. mit ja beantwortet wurde, kann dann später einfach das Geschäftsführergehalt zum Umsatz des Kleinunternehmes gezählt werden?
Danke für Eure Hilfe!
Véronique
Salut Véronique,
- Kann das Kleinunternehmen trotzdem bestehen bleiben?
Ja. Der Einzelunternehmer und die UG sind umsatzsteuerlich zwei verschiedene Unternehmer.
- Ist es ok, wenn die UG Gewinn macht, aber kein Gehalt
bezahlt wird (bis 25K erreicht sind)?
Ja. Sollte aber sinnvoll auch genau so im Vorhinein vereinbart werden, alldieweil es sonst leicht passieren kann, dass später willkürlich bezahltes Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung mehr KSt und GewSt kostet als notwendig.
- Falls 1. mit ja beantwortet wurde, kann dann später einfach
das Geschäftsführergehalt zum Umsatz des Kleinunternehmes
gezählt werden?
Nein, Gehalt ist Gehalt (= Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit), und Umsatz ist Umsatz (= Einnahmen aus Gewerbebetrieb).
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank für die schnellen und (wieder mal) auf den Punkt gebrachten Antworten!
D.h. Der Kleinunternehmer könnte mit seinem Kleinunternehmen unbegrenzt lange (solange er den Richtlinien dort entspricht) MwSt-befreit bleiben, auch wenn er irgendwann als Geschäftsführer seiner Ein-Mann-GmbH ein fettes Gehalt bezieht?!
Viele Grüße,
Véronique