Kleinunternehmer im Nebenjob

Hallo,
ich möchte als Nebenjob ein Gewerbe anmelden und dann als Kleinunternehmer einen Webshop eröffnen. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer muss ich nicht abführen, da ich sicher unter den Freibeträgen liegen werde. Ändert sich überhaupt etwas an meiner bisherigen Steuererklärung? Kommt noch etwas auf mich zu, was ich vergessen habe? Das ich eine einfache Buchführung machen muss, ist mir klar.
Vielen Dank vorab.

Hallo,

Du musst einfach nur die Anlage GSE mit einer Einnahme-Überschußrechnung abgeben.

Gruß, Bernd

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