Kleinunternehmer | Import von Waren aus China

Hallo,
ich bin berufstätig und habe mich nebenbei als Kleinunternehmer selbstständig gemacht. Ich habe hier einen kleinen Nischenmarkt entdeckt und möchte in China Produkte nach meinen Vorgaben fertigen lassen und in D weiter verkaufen, es handelt sich nur um sehr kleine Stückzahlen mit einem Stückpreis ca. 100 EUR. Ich habe jetzt bei einem chinesischen Hersteller 4 St. als Muster herstellen lassen, dies hat mich insgesamt ca. 450 EUR inkl. Versand gekostet. Mir wurden die Produkte nun geliefert und an den Spediteur habe ich auch die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren gezahlt. Mir ist jetzt nur aufgefallen, dass der Lieferant auf dem Lieferschein lediglich 180 $ Warenwert also ca. 120 EUR angegeben hat, für den Zoll musste ich allerdings 30 EUR + 58 EUR Umsatzsteuer also insgesamt ca. 76% des angegebenen Wertes bezahlen.

Ich habe nun folgende Fragen.

  1. Auf welchen Angaben berechnet der Zoll die Zollgebühren und Umsatzsteuer. Scheinbar nicht auf die Angaben des Lieferanten, erfolgt hier eine Schätzung des Wertes ?

  2. Was mache ich jetzt am Ende des Jahres bei der Überschussrechnung. Muss ich hier meinen tatsächlichen Einkaufspreis und den scheinbar geschätzten Wert für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeben ? Kann hier noch seitens des Finanzamtes eine Zoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuer nachverlangt werden ?

Habe schon viel im Internet recherchiert aber leider noch keine eindeutigen Antworten auf meine Fragen gefunden.

Danke,
Christian

Hallo,

Ich habe jetzt bei einem
chinesischen Hersteller 4 St. als Muster herstellen lassen,
dies hat mich insgesamt ca. 450 EUR inkl. Versand gekostet.

Ein einzelnes Muster bis zu einem Wert von 50 EUR oder 5 Musterstücke, die zusammen nicht mehr als 50 EUR kosten, können sogar als Muster freigeschrieben werden, sprich gar keine Einfuhrabgaben kosten.
Bei teuren Produkten wie deinen erreicht man diesen Wert manchmal indem man die Muster eindeutig als solche kennzeichnet, also z. B. indem man ein Loch in die Lederjacke schneidet und sie damit unbrauchbar, aber als Ansichtsmuster nutzbar macht.
Natürlich muss die Ware auch in der Begleitdukumentation als Muster deklariert werden.

Hier hätte ein Weg bestanden die Ware von vorneherein abgabenfrei einzuführen, da es sich um eine außertarifliche Zollbefreiung handelt und dabei auch die Einfuhrumsatzsteuer nicht fällig wird (Ausnahme: verbsauchssteuerpflichtige Waren wie Branntwein, Benzin, Kaffee, Tabak, …).

Da ist also schon mal etwas schief gelaufen weil normalerweise hätte die Mustersendungen abgabenfrei zu dir kommen können. Dumm gelaufen…

Zu deinen Fragen:

  1. Auf welchen Angaben berechnet der Zoll die Zollgebühren und
    Umsatzsteuer. Scheinbar nicht auf die Angaben des Lieferanten,
    erfolgt hier eine Schätzung des Wertes ?

Grundlage ist der Warenwert. Normalerweise ersieht man ihn aufgrund der Angaben in der Begleitdukumentation Handelsrechnung, im Falle von Mustern eigentlich der Proforma-Rechnung, aber das scheint ja eh schief gegangen zu sein).

Es kann natürlich sein dass die angegebenen Werte nicht realitisch waren und der Zoll daraufhin andere Warenwerte zugrunde gelegt hat. Ich kenne es aber so dass der Zoll die Anmeldung dann nicht authorisiert und um Angabe realistischer Warenwerte bittet.
Grundsätzlich kann er aber auch auf eigene Annahmen Daten zurückgreifen, also den Marktwert solcher Waren in Deutschland, der Wert gleicher oder vergleichbarer Produkte, zuletzt Schätzung.

Wenn in diesem Fall nicht anhand der Handelsrechnung verzollt wurde müßten die dort angegebenen Werte grob vom realistischen Warenwert abweichen. Normalerweise hat der Zoll da halbwegs großzügige Toleranzen weil es ja sein kann dass der eine günstig, der andere teuer einkauft. Wenn es zu Reklamationen seitens des Zolls kommt dann eher wenn der Warenwerte über jede Schmerzgrenze hinaus unrealistisch ist.

  1. Was mache ich jetzt am Ende des Jahres bei der
    Überschussrechnung. Muss ich hier meinen tatsächlichen
    Einkaufspreis und den scheinbar geschätzten Wert für Zoll und
    Einfuhrumsatzsteuer angeben ? Kann hier noch seitens des
    Finanzamtes eine Zoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuer nachverlangt
    werden ?

Keine Ahnung, mit Steuerrrecht kenne ich mich nicht aus. Sollte dein Steuerberater wissen.

Gruß,

MecFleih

Servus,

Ich habe nun folgende Fragen.

  1. Auf welchen Angaben berechnet der Zoll die Zollgebühren und
    Umsatzsteuer. Scheinbar nicht auf die Angaben des Lieferanten,
    erfolgt hier eine Schätzung des Wertes ?

eine Schätzung erfolgt nur dann, wenn der Zollwert = Warenwert lt. commercial invoice plus Transport bis zum ersten Hafen/Flughafen innerhalb der EU nicht eindeutig bestimmt werden kann. Im Zweifelsfall werden die Transportkosten bis Zielort dem Warenwert aufgeschlagen, wenn deren Aufteilung bis EU-Grenze/innerhalb EU nicht klar möglich ist.

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert plus Einfuhrzoll.

Die von Dir genannten Beträge sind plausibel, können aber nur geprüft werden, wenn die Art der Ware und die Transportkosten bekannt sind.

Für künftige Fälle ist es empfehlenswert, die genannten Positionen bei der Einfuhrverzollung eindeutig und konkret zu belegen, dann gibts kein Gefühl und keine Schätzung, sondern harte banale Tatsachen.

Muss ich hier meinen tatsächlichen
Einkaufspreis und den scheinbar geschätzten Wert für Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer angeben?

Betriebsausgaben in der EÜR sind die Beträge, die tatsächlich bezahlt worden sind, unabhängig davon, warum und wieso - und auch unabhängig davon, dass das unter gewissen Hypothesen vielleicht auch andere Werte hätten sein können: Betriebsausgaben = Anschaffungskosten, Transport, Einfuhrzoll, EUSt. Ganz ohne Phantasie.

Kann hier noch seitens des
Finanzamtes eine Zoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuer nachverlangt
werden ?

Zoll und EUSt sind durch die Zollbehörde festgesetzt worden, beides sind Betriebausgaben. Das FA hat in Ermangelung von Zuständigkeit damit nix zu schaffen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
sorry erst einmal für das doppelte einstellen der Frage, da es ja sowohl Handel als auch Existenzgründung betrifft…

Wie schon beschrieben wurde auf der commercial invoice ein Warenwert von 180 USD also ca. 120 EUR angegeben. Die berechneten 30 EUR Zoll + 58 EUR Umsatzsteuer stehen aber hierzu in keinem Verhältnis. Zoll und Umsatzsteuer passen aber fast zum realistisch gezahlten Warenpreis, der allerdings nirgends angegeben wurde. Also muss ja vom Zoll der realistische Warenwert geschätzt worden sein, da dieser im Begleitschreiben nirgends angegeben war… Mir ist es auch wichtig, dass alles sauber und steuerlich einwandfrei abläuft und ich am Ende kein Problem mit FA oder ähnlichen Ämtern bekomme z.B. weil auf Grund falscher Angaben des Versenders nicht der exakte Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wurden etc.

Danke und Gruß,
Christian

Hallo,

Wie schon beschrieben wurde auf der commercial invoice ein
Warenwert von 180 USD also ca. 120 EUR angegeben. Die
berechneten 30 EUR Zoll + 58 EUR Umsatzsteuer stehen aber
hierzu in keinem Verhältnis. Zoll und Umsatzsteuer passen aber
fast zum realistisch gezahlten Warenpreis, der allerdings
nirgends angegeben wurde.

Nein, nein, so funktioniert das nicht. Es gibt für jede Ware einen spezifischen, festgelegten Zollsatz. Der kann 0 sein, also zollfrei, oder bis weit über 50% gehen (einige Tabakwaren).

Dieser Zollsatz wird angewendet auf den Warenwert, also in deinem Fall die 180 USD, PLUS einen Teil der Versandkosten. Da der Transport teilweise außerhalb der EU stattfand, muß dieser Teil des Transports ebenfalls verzollt werden, und zwar mit demselben Zollsatz, den die Ware hat. Nur der kleine Teil der Transpüortleistung, der im Bereich der EU stattfand, wird nicht verzollt.
Wie hoch der zu verzollende Versandkostenanteil ist wird bei der Luftfracht anhand festgelegter Sätze bestimmt, aus China heraus sind es 70%.

Der Zollwert der Ware ist also „Warenwert + 70% der Transportkosten“, und darauf wird der Zollsatz angewendet.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer gilt: Warenwert + komplette Transportkosten + Zollbetrag. Da wird also ALLES berücksichtigt, Ware und Transportkosten, und selbst der Zollbnetrag muß mit versteuert werden.

Dein Ansatz, irgendwelche Verhältnisse von Preisen zueinander beurteilen zu wollen, funktioniert nicht, weil das umständehalber nicht geht. Die Einfuhrabgaben schwanken je nach Ware sehr stark, da kann man nicht nach Gefühl beurteilen ob eine Summe stimmig ist oder nicht.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Wie schon beschrieben wurde auf der commercial invoice ein
Warenwert von 180 USD also ca. 120 EUR angegeben. Die
berechneten 30 EUR Zoll + 58 EUR Umsatzsteuer stehen aber
hierzu in keinem Verhältnis. Zoll und Umsatzsteuer passen aber
fast zum realistisch gezahlten Warenpreis, der allerdings
nirgends angegeben wurde

Also Hilfreich währe sicherlich was es für eine Ware war, denn danach richtet sich, ob du nur EUSt zahlen musst, oder auch einen Zollsatz. wenn dein Waren wert z.B. 120 euro ist, und es noch ein bissl versand hinzu kommt kommen wir mit 30 euro ca. auf 19%. die 58Euro sind dann wahrscheinlich Zollgebühren.

Nein, nein, so funktioniert das nicht. Es gibt für jede Ware
einen spezifischen, festgelegten Zollsatz. Der kann 0 sein,
also zollfrei, oder bis weit über 50% gehen (einige
Tabakwaren).

Dieser Zollsatz wird angewendet auf den Warenwert, also in
deinem Fall die 180 USD, PLUS einen Teil der Versandkosten. Da
der Transport teilweise außerhalb der EU stattfand, muß dieser
Teil des Transports ebenfalls verzollt werden, und zwar mit
demselben Zollsatz, den die Ware hat. Nur der kleine Teil der
Transpüortleistung, der im Bereich der EU stattfand, wird
nicht verzollt.
Wie hoch der zu verzollende Versandkostenanteil ist wird bei
der Luftfracht anhand festgelegter Sätze bestimmt, aus China
heraus sind es 70%.

Der Zollwert der Ware ist also „Warenwert + 70% der
Transportkosten“, und darauf wird der Zollsatz angewendet.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer gilt: Warenwert + komplette
Transportkosten + Zollbetrag. Da wird also ALLES
berücksichtigt, Ware und Transportkosten, und selbst der
Zollbnetrag muß mit versteuert werden.

Dein Ansatz, irgendwelche Verhältnisse von Preisen zueinander
beurteilen zu wollen, funktioniert nicht, weil das
umständehalber nicht geht. Die Einfuhrabgaben schwanken je
nach Ware sehr stark, da kann man nicht nach Gefühl beurteilen
ob eine Summe stimmig ist oder nicht.

Gruß,

MecFleih