Hallo,
ich bin berufstätig und habe mich nebenbei als Kleinunternehmer selbstständig gemacht. Ich habe hier einen kleinen Nischenmarkt entdeckt und möchte in China Produkte nach meinen Vorgaben fertigen lassen und in D weiter verkaufen, es handelt sich nur um sehr kleine Stückzahlen mit einem Stückpreis ca. 100 EUR. Ich habe jetzt bei einem chinesischen Hersteller 4 St. als Muster herstellen lassen, dies hat mich insgesamt ca. 450 EUR inkl. Versand gekostet. Mir wurden die Produkte nun geliefert und an den Spediteur habe ich auch die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren gezahlt. Mir ist jetzt nur aufgefallen, dass der Lieferant auf dem Lieferschein lediglich 180 $ Warenwert also ca. 120 EUR angegeben hat, für den Zoll musste ich allerdings 30 EUR + 58 EUR Umsatzsteuer also insgesamt ca. 76% des angegebenen Wertes bezahlen.
Ich habe nun folgende Fragen.
-
Auf welchen Angaben berechnet der Zoll die Zollgebühren und Umsatzsteuer. Scheinbar nicht auf die Angaben des Lieferanten, erfolgt hier eine Schätzung des Wertes ?
-
Was mache ich jetzt am Ende des Jahres bei der Überschussrechnung. Muss ich hier meinen tatsächlichen Einkaufspreis und den scheinbar geschätzten Wert für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeben ? Kann hier noch seitens des Finanzamtes eine Zoll- bzw. Einfuhrumsatzsteuer nachverlangt werden ?
Habe schon viel im Internet recherchiert aber leider noch keine eindeutigen Antworten auf meine Fragen gefunden.
Danke,
Christian