Kleinunternehmer it-trainer

Ein IT-Trainer hat vor Jahren beim Finanzamt bei der Anmeldung Kleinunternehmer angekreuzt. In den letzten drei Jahren hat er mehr als 17500 € Umsatz gehabt. Aber das waren stets Kurse für das Arbeitsamt mit Umsatzsteuerbefreiung nach UStG §4.21.
Es wurde also nie USt ausgewiesen, es gibt auch keine USt.-ID.
Kann dieser Dozent, wenn er ein Angebot eines Unternehmens hat, eine Rechnung als Kleinunternehmer nach §19 schreiben? Der Dozent hat keine Lust, wegen eines Einzelfalls eine USt-ID zu holen, USt.-Voranmeldungen zu schreiben…

die umsätze, die aufgrund einer steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 ustg umsatzsteuerbefreit sind, sind in die 17.500 EUR-grenze nicht mit einzubeziehen (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG).

der it-trainer kann die rechnung an das unternehmen also ohne ausweis von ust schreiben und die kleinunternehmerregelung nutzen (ich gehe einfach mal davon aus dass die rechnung kleiner als 17.500 bzw. 50.000 eur ausfällt und keine weiteren umsatzsteuerpflichtigen leistungen vorliegen)