Kleinunternehmer - kurze Fragen

Guten Tag,

folgende Fragen betreffend Kleinunternehmerregelung / Gründung:

  1. Muss ich beim Gewerbeamt irgendwas besonderes anmerken das ich als Kleinunternehmer (mit Anwendung von $19) fungieren möchte? Oder mache ich das auf dem Formular direkt?

  2. Kann ich anfangs (da vermutlich sehr sehr wenige Aufträge) mein Privatkonto verwenden für Geldeingänge? Geldausgänge wird es kaum geben.

  3. Muss ich mich zwingend ins Handelsregister eintragen wenn ich mit einem Fantasie-Firmennamen werben möchte oder genügt es wenn auf allen Werbematerialen mein vollständiger Name als Zusatz steht? (Bspw: Fantasybusiness - Max Mustermann) - Falls der Eintrag zwingend ist, wieviel Kostet das und mit welchem zusätzlichen Aufwand ist das verbunden? (Ich hab gelesen doppelte Buchführung ist dann Pflicht da Vollkaufmann?)

  4. Sollte ich direkt zur UST optieren, kann ich bereits angefallene unternehmerische Kosten dennoch absetzen auch wenn diese vor der Gründung entstanden sind? (ca. 3 Wochen vorher)

  5. Muss ich mich als Grafiker/Webdesigner bei der Handwerkskammer melden/eintragen lassen? Falls ja - wie teuer ist der Spaß?

vlg, Rene

Hallo!

  1. Muss ich beim Gewerbeamt irgendwas besonderes anmerken das
    ich als Kleinunternehmer (mit Anwendung von $19) fungieren
    möchte? Oder mache ich das auf dem Formular direkt?

Das geht das Gewerbeamt nichts an, das gibt man auf dem Fragebogen des Finanzamts an.

  1. Kann ich anfangs (da vermutlich sehr sehr wenige Aufträge)
    mein Privatkonto verwenden für Geldeingänge? Geldausgänge wird
    es kaum geben.

Ja

  1. Muss ich mich zwingend ins Handelsregister eintragen wenn
    ich mit einem Fantasie-Firmennamen werben möchte oder genügt
    es wenn auf allen Werbematerialen mein vollständiger Name als
    Zusatz steht? (Bspw: Fantasybusiness - Max Mustermann) - Falls
    der Eintrag zwingend ist, wieviel Kostet das und mit welchem
    zusätzlichen Aufwand ist das verbunden? (Ich hab gelesen
    doppelte Buchführung ist dann Pflicht da Vollkaufmann?)

Handelsregister ist nicht zwingend erforderlich. Fantasiename + bürgerlicher Name genügen.

  1. Sollte ich direkt zur UST optieren, kann ich bereits
    angefallene unternehmerische Kosten dennoch absetzen auch wenn
    diese vor der Gründung entstanden sind? (ca. 3 Wochen vorher)

Ja

  1. Muss ich mich als Grafiker/Webdesigner bei der
    Handwerkskammer melden/eintragen lassen? Falls ja - wie teuer
    ist der Spaß?

???

Gruß

Jörg