Hallo,
nehmen wir einen Kleinunternehmer mit EÜR. Ein Kunde weigert sich nun eine Rechnung zu begleichen wegen Mängel, lässt sich nicht auf eine Nachbesserung ein, sondern will einfach die Rechnung nicht bezahlen.
Weiterhin nehmen wir an, dass der Freiberufler auf die Eintreibung (Mahnbescheid usw.) verzichtet - wie geht der jetzt mit der Rechnung in der EÜR um? Aufgrund der fortlaufenden Rechnungsnummer kann er die ja schlecht weglassen - schreibt der jetzt ne Storno? Oder legt er die einfach mit dem Vermerk „noch nicht bezahlt“ mit in die EÜR?
Grüße