Kleinunternehmer - mit oder ohne USt

Hi Leute!

Habe folgendes Fallbeispiel:

Angenommen Herr A. möchte nebenberuflich ein paar Webseiten erstellen.

Nun stellt er sich natürlich die Frage ob er mit oder ohne Umsatzsteuerausweisung arbeiten möchte.

Angenommen er würde vorerst ohne Umsatzsteuerausweisung arbeiten, und stellt nach einer be-stimmten Zeit fest (nach Monaten oder auch Jahren) dass sich das Ganze so positiv entwickelt, dass er über die Umsatzgrenze kommt, er eine zusätzliches Geschäftsidee hat, ein Gewerbe anmeldet, z.B. eine Photovoltaik-Anlage zulegt oder aus anderen Gründen, nun mit Umsatzsteuerausweisung arbeiten möchte.

  1. Könnte er ohne Weiteres wechseln (von – OHNE USt. in MIT USt.) oder auch umgekehrt?
  2. Müsste er dann nachträglich die USt. von bereits abgeschlossenen Aufträgen nachbezahlen?
  3. Wie würde das bei evtl. Wartungsverträgen aussehen die auf längere Zeit mit Kunden abgeschlos-sen werden würden? – Müsste er die Verträge dann entsprechend anpassen?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Schöne Grüße

Servus,

ein Kleinunternehmer darf nur solange keine USt ausweisen, als er Kleinunternehmer ist. Im ersten Jahr, in dem er wegen Überschreitung einer der Umsatzgrenzen kein Kleinunternehmer mehr ist, muss er USt ausweisen und abführen.

Unabhängig davon kann er jederzeit zur Regelbesteuerung optieren. Die Option bindet für fünf Jahre.

Generell: USt ist eine Jahressteuer, es gibt bei der USt keine geteilten Jahre und keine abweichenden Wirtschaftsjahre. Für jedes Kalenderjahr gilt entweder Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer.

Schöne Grüße

MM