Hallo,
ich habe auch nicht die weisheit gepachtet, aber…
wenn du das system nicht verstehst, dann musst du dich dringend informieren, wie kann man ein kleingewerbe anmelden, wenn man so gar nichts weiss.
mwst. absetzen kann nur der, der auch mwst. auf rechnungen ausweist und ans finanzamt abführt. alle anderen nicht. du kannst die rechnung bei der jahressteuererklärung zur gewinnminderung einsetzen. bei rechnungen über 400 € nicht auf einmal. hier muss das abschreibungsverfahren genutzt werden (bei rechnern sind das - glaube ich - 3 jahre abschreibungszeitraum).
ein kleinunternehmer darf auch nur bis zu einer bestimmten summe einnehmen ( 8004 € pro Jahr), darüber hinaus bist du keiner mehr. fällst du einmal aus dem kleingewerbe raus, kommst du nicht wieder rein und mußt brav steuern zahlen.
übrigens…auch portoeinnahmen aus ebayverkäufen zählen als einnahme, auch wenn du die wieder einsetzt.
immer schön buch führen - bei jedem verkauf einen ausdruck machen, sie haben dich sonst irgendwann am wickel und zwar heftig. nichts ist so schlimm, wie das verhexte steuersystem und deren eintreiber !!!
also, holzauge sei wachsam. man hat nicht nur vorteile als kleinunternehmer, das rechnet sich nur für solche, die ab und an mal was verkaufen, nicht für solche, die ein tägliches verkaufsgeschäft betreiben. wenn dann nur im 1. jahr.
viel erfolg.