Kleinunternehmer / MWST absetzen Wie funktioniert

Hallo,

ich habe in April ein Gewerbe angemeldet, ich bin ein Kleinunternehmer.

Nun verstehe ich das ganze System nicht. Ich schildere euch mal meinen Fall.

Wenn ich jetzt z.b 1x iPhone für 480€ (netto) + 91€ Mwst hinzukommt kaufe ist das ein Gesamtbetrag von 571€ und verkaufe das Handy bei Online Marktplätzen für 600€ .

Bekomme ich dann von Finanzamt die 91€ wieder zurück?? Oder wie läuft das ab.
Weil die eBay kosten sind auch hoch da seh ich ja gar keinen gewinn.

Oder wie wäre es bei jemanden der kein Kleinunternehmer wäre. Das wäre auch informativ für mich.

Bitte um aufklärung.

Als Kleinunternehmer kaufst Du wies angeboten wird (Inklusive MWSt.) und verkaufst, ohne mehrwertsteuer auszuweisen.

MWStAbzug gibt es nicht, Du bezahlst also wie in Deinem beispiel beschrieben

Du bist Kleinunternehmer.
Darum bekommst du keine Mwst. zurück, und deshalb musst du auch keine ans Finanzamt zahlen.

Achtung: Du darfst keine Mwst auf die Rechnung schreiben.

Vl. solltest du irgendwann mal einen Steuerberater aufsuchen.

Grüsse

Iwoisesedde

Wie wärs es denn wenn ich KEIN Kleinunternehmer wäre?? Könntest du mir dann den Fall schildern? Bitte.:

Als Kleinunternehmer kaufst Du wies angeboten wird (Inklusive
MWSt.) und verkaufst, ohne mehrwertsteuer auszuweisen.

MWStAbzug gibt es nicht, Du bezahlst also wie in Deinem
beispiel beschrieben

Soweit ich weiss, kaufst Du inkl. MWSt bekommst Du aber vom Finanzamt zurück, bzw. kannst das verrechnen.
Die Buchhaltung ist dann aufwendiger, das verursacht höhere kosten
Lohnt nur, wenn Du wirklich grössere Umsätze machen kannst
Elektronik etc. wird schwer, da gibts zu viele Mitbewerber dies billiger anbieten können, das lohnt sich nicht.
Wenn Du die Dinger einzeln sehr billig kaufen kannst prüf VORHER wie seriös das anze ist, die Preise sind so kalkuliert, dass Du nur bei grossen Mengen billig kaufen kannst, wenns billiger angeboten wird sinds fakes, gestohlene Ware oder sonstwas ist nicht in Ordnung, Ware wird nicht geliefert etc.
VORSICHT!!!

Hallo,
grundsätzlich kannst du alle gezahlte MwSt. vom Finanzamt zurückerstatten lassen, musst aber auf jeden Verkauf die Mwst. draufrechnen und an das Finanzamt zahlen.
Für Kleinunternehmer gibt es aber auch die Möglichkeit, auf die Mwst.-Erstattung zu verzichten.
Da deine Fragen ja sehr grundsätzlich sind, empfehle ich dir, einfach mal mit deinem Finanzamt darüber zu sprechen und etwas nachzulesen (Bücher für Unternehmensgründer).

Viel Erfolg!
Roger

Hallo,
ich habe auch nicht die weisheit gepachtet, aber…
wenn du das system nicht verstehst, dann musst du dich dringend informieren, wie kann man ein kleingewerbe anmelden, wenn man so gar nichts weiss.

mwst. absetzen kann nur der, der auch mwst. auf rechnungen ausweist und ans finanzamt abführt. alle anderen nicht. du kannst die rechnung bei der jahressteuererklärung zur gewinnminderung einsetzen. bei rechnungen über 400 € nicht auf einmal. hier muss das abschreibungsverfahren genutzt werden (bei rechnern sind das - glaube ich - 3 jahre abschreibungszeitraum).

ein kleinunternehmer darf auch nur bis zu einer bestimmten summe einnehmen ( 8004 € pro Jahr), darüber hinaus bist du keiner mehr. fällst du einmal aus dem kleingewerbe raus, kommst du nicht wieder rein und mußt brav steuern zahlen.

übrigens…auch portoeinnahmen aus ebayverkäufen zählen als einnahme, auch wenn du die wieder einsetzt.
immer schön buch führen - bei jedem verkauf einen ausdruck machen, sie haben dich sonst irgendwann am wickel und zwar heftig. nichts ist so schlimm, wie das verhexte steuersystem und deren eintreiber !!!
also, holzauge sei wachsam. man hat nicht nur vorteile als kleinunternehmer, das rechnet sich nur für solche, die ab und an mal was verkaufen, nicht für solche, die ein tägliches verkaufsgeschäft betreiben. wenn dann nur im 1. jahr.
viel erfolg.

Wunderbar!
Du hast Dir also ziemlich genau durchgelesen, was im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bezüglich „Kleinunternehmer“ steht! :wink:

" ich nehme die Kleinunternehmer Regelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG-) in Anspruch. Ich weise in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen."

Als kleine Hilfe: Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer!

Du bekommst also als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer vom Finanzamt wieder! Somit kostet Dich das I-Pod 571 €! Wenn Du´s für 600 € verkaufst, dann machst Du einen super Gewinn i.H. von 29 € von dem Du natürlich dann noch die ebay-Gebühren abziehen mußt (keine Ahnung, wie hoch die sind). Alles was jetzt noch übrig bleibt, ist Dein Gewinn! Wahrscheinlich etwas wenig, um davon zu leben, oder?

Wärest Du kein Kleinunternehmer, dann würdest Du die 91 € beim Ankauf vom Finanzamt wieder bekommen (in der Umsatzsteuervoranmeldung), müßtest aber auch gleichzeitig aus den 600 € wieder 19 % Umsatzsteuer an´s Finanzamt zahlen (504,20 € + 95,80 € Umsatzsteuer)!
Jetzt mußt Du dann nur noch von der Differenz die Kosten abziehen: ca. 24 € abzgl. Ebay-Kosten!

Hoffe, dies konnte ein wenig helfen!

Nach Deiner Gewerbeanmeldung hast Du vom zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zur Betriebseröffnung bekommen. Dort wird u.a. nach der Höhe des Umsatzes gefragt. Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 (??) Euro kann die Kleinunternehmerregelung greifen (keine Umsatzsteuer), darüber bist du ustpflichtig.
In Deinem Fall:
Umsatz: 504,20, USt: 95,80
Vorsteuer: 91,20
zu zahlen: 4,60 Euro
Du musst dem Kunden dann die USt ausweisen.

Hallo,

ich habe in April ein Gewerbe angemeldet, ich bin ein
Kleinunternehmer.

Nun verstehe ich das ganze System nicht. Ich schildere euch
mal meinen Fall.

Wenn ich jetzt z.b 1x iPhone für 480€ (netto) + 91€ Mwst
hinzukommt kaufe ist das ein Gesamtbetrag von 571€ und
verkaufe das Handy bei Online Marktplätzen für 600€ .

Bekomme ich dann von Finanzamt die 91€ wieder zurück??

Nein , bekommst Du nicht zurück, dafür musst Du auf den Verkaufspreis ja auch keine MWST abführen.

Als Kleinunternehmer ist MWST
und Vorsteuer (= deine 91€) (= gehören beide zum Thema Umsatzsteuer)
für Dich kein Thema.
Du darfst in Rechnungen an Kunden auch keine MWST ausweisen. Wenn Du das doch machst, musst du die an das Finanzamt abführen. MWST gehört IMMER dem FA.

Damit dürftest Du aber deinen Kundenkreis eingeschränkt haben, da umsatzsteuerpflichtige Kunden damit bei Dir nicht kaufen werden, da sie keine MWST in Deinen Rechnungen ausgewiesen bekommen, die sie also auch nicht gegenüber dem FA geltend machen können.

wie läuft das ab.
Weil die eBay kosten sind auch hoch da seh ich ja gar keinen
gewinn.

Oder wie wäre es bei jemanden der kein Kleinunternehmer wäre.
Das wäre auch informativ für mich.

Bitte um aufklärung.

Hallo,
bei einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG darf der Umsatz des Vorjahres (wäre aus heutiger Sicht das Jahr 2010) nicht mehr als 17500 EUR betragen, der Umsatz des laufenden Jahres (also 2011) darf voraussichtlich nicht höher als 50000 EUR sein. Daraus ergibt sich, dass Sie im Jahr 2011 maximal 83 IPhones zu je 600 EUR verkaufen dürften, damit Sie nicht über einen Umsatz von 50000 EUR kommen.
In 2012 wäre es dann aber vorbei mit der Kleinunternehmerschaft, denn dann wäre der Umsatz des Vorjahres (dann 2011) höher als 17500 EUR, d.h. ab 2012 wären Sie dann normal umsatzsteuerpflichtig.
Sind Sie Kleinunternehmer, dann entrichten Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt, dürfen aber auch keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen und müssen in Ihren Rechnungen auf Ihre Eigenschaft als Kleinunternehmer hinweisen. Im Gegenzug bekommen Sie die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (die sog. Vorsteuer) auch nicht wieder vom Finanzamt zurück. Eigentlich ganz einfach: sie zahlen keine USt, bekommen aber auch keine USt wieder zurück.
Wenn Sie also IPhones für 571 EUR kaufen und für 600 verkaufen, ist der Gewinn 29 EUR abzgl. die sonstigen Kosten. Das ist im Hinblick auf die oben erwähnten maximal 83 IPhones pro Jahr eine magere Ausbeute von max. 2407 EUR (davon gehen aber noch die sonstigen Betriebskosten ab).
Also, ob sich das lohnt, müssen Sie selbst entscheiden.
MfG
Barbara

Hi,

als Kleinunternehmer bist du in der Regel von der MwSt. befreit, d.h. du kannst weder MwSt. ausweisen, noch diese als Vorsteuerabzug geltend machen.

Wenn du nun ein iPhone für 571,20€ inkl. MwSt. kaufst und dieses für 600€ verkaufst, wäre dein Gewinn 28,80€ bei ebay dann noch abzüglich der ebay-Gebühren.
Dieser Gewinn ist dann nach Einkommenssteuergesetz zu versteuern.

Wenn du nun kein Kleinunternehmer bist bzw. als Kleinunternehmer kannst du auch auf die MwSt. Befreiung verzichten. Dann ist es so, dass die 91,20€ Vorsteuer sind, du dann bei den 600€ Einkunft auch MwSt. bezahlen musst, dies wäre 95,80€. Die Differenz ist dann an das FA zu zahlen, hier 4,60€. Der Gewinn ergibt sich dann aus den Nettobeträgen 504,20€ - 480€ = 24,20 €, dann diese wieder abzüglich der ebay Gebühr, wobei du dann die MwSt. (bin mir gerade nicht sicher ob ebay MwSt. ausweist) davon wieder zu der Vorsteuer dazunimmst, was die ebay Kosten veringert, da du die MwSt. ja abziehen kannst.
Im Falle der Teilnahme am MwSt. ist in der Regel eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ans FA abzugeben.

Gruss

Hi,

wenn du Kleinunternehmer bist und somit keine Umsatzsteuer abführen musst, darfst du auch keine Vorsteuer (19%) von deinen Einkäufen geltend machen.

Umsatzsteuer = Vorsteuer = Mehrwertsteuer = 19% (auf den Standpunkt kommt es an)

zum Bsp.:
Einkauf zu 571,20 EUR (inkl. 19%) = Wareneinkauf = Betriebsausagben

Verkauf zu 600 EUR inkl. 19% USt = Umsatzerlös
Rohgewinn = 28,80 EUR

von den 28,80 EUR musst du noch eBay gebühren zahlen, porto, bürobedarf und andere Gemeinkosten. wird sicher etwas kknapp. auf deutsch=> scheiße kalkuliert. da bleibt nix über.

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-berechnen-s…

Hallo,

falls es noch nicht zu spät ist antworte ich noch gern auf die Frage. Wenn man sich zum Dasein als Kleinunternehmer entscheidet entscheidet man sich gleichzeitig auch gegen den Vorsteuerabzug. Das heisst, man bekommt als Kleinunternehmer keine Steuer aus den „Käufen“ erstattet, muss aber auch keine Umsatzsteuer abführen.

Ich bin persönlich gar kein grosser Freund der Kleinerunternehmereigenschaft. Natürlich ist es alles ein wenig einfacher zu handhaben, aber wenn man sich selbständig macht und sich Geräte oder Waren anschaffen muss um tätig werden zu können halte ich es für sinnvoller sich auch den Vorsteuerabzug zu sichern. Und Umsatzsteuer berechnet man ja in aller Regel oben auf die Leistung dazu und bekommt diese dann vom Kunden bezahlt.

Ich hoffe, ich konnte noch helfen.

LG
h69