Hallo liebe Helfende,nehmen wir einmal folgenden fiktiven Sachverhalt an.
Jemand hat das ganze Jahr über dem Progessionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen erhalten und hat in der zweiten Jahreshälfte eine Honorartätigkeit als freier Mitarbeiter geleistet, für die durchschnittlich in Höhe von ca. 200,00 EUR monatlich Rechnungen geschrieben wurden in denen die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wurde.
Nun möchte dieser Jemand seine Steuererklärung machen und hat ganz viele Fragen und bittet die Experten um Rat.
Angenommen das Krankengeld und das Arbeitslosengeld1 betragen zusammen ca. 10800,-- EUR, die Tätigkeit als freier Journalist wurde insgesamt für die 6 Monate mit ca. 1200,-- honoriert.
Dieser Jemand sitz nun vor der Anlage S und findet keine Möglichkeit die insgesamt 1008 zurückgelegten einfachen Kilometer zu seinen Auftraggeber/Kunden mit seinem privatem PKW anzugeben. Auch wurden für Arbeitsmittel ca. 90,-- aufgewandt (Farbpatrone, Papier, Porto etc.) und es wurde auch von seinem privaten Telefonanschluss aus telefoniert und für die Tätigkeit wird auch ein Internetzugang benötigt.
Dieser Jemand kennt leider nur aus den vergangenen Jahren die Anlage N, dort kann diese hypothetische Person Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren angeben, was anfiel zur Suche/Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Die Arbeitsmittel waren zur Rechnungstellung und Erzielung des Nebenverdienstes.
Nun wird befürchtet, dass ein Steuersatz für 12 TSE von ca. 4% auf die 1200,-- schwer nebenbei verdienten EUR angewandt wird und derjenige ohne steuerpflichtige Einkünfte nun noch 50,-- EUR an das FA schicken darf.
Die Person erbittet keine Hilfe zum Mogeln, aber wie können die tatsächlichen und leider beleglosen Ausgaben (Fahrtkosten, Telefonkosten, Arbeitsmittel) vom Honorar bereinigt werden? In der Anlage N sind diese seines Erachtens falsch und die Anlage S gibt nichts her.
Hat derjenige eine Chance dass der Werbungskostenfreibetrag (aufgrund der Bewerkungskosten) in Höhe seiner Pauschale verrechnet wird und somit nur Steuer für 200 EUR anfällt?
Oder falls das strikt getrennt wird, kann derjenige dann in seinem Mantelbogen Verlustvortrag ankreuzen um so zumindest die 540,-- Werbungskosten (nicht Betriebsausgaben) in diesem (also auf die ERklärung folgendem) Jahr mit seinen dann hoffentlich steuerpflichtigen Einkünfften aus einem Beschäftigungsverhältnis zu verrechnen?
Heißt es überhaubt Betriebsausgaben, ein Anruf beim Gewerbeamt hat ergeben, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss? Ein Anruf bei der Krankenkasse, dass die Mitteilung reicht und solange ALG1 gezahlt wird auch keine (Mehr)Beiträge zur GKV und jetzt haltet euch fest, ein Anruf beim FA ergab dass keine USt NR. beantragt werden muss, die St ID reicht für die Rechnungen und wenn kein der Einkommenssteuer unterliegendes Gehalt floss man die damals geschätzten 1000 EUR auch nicht angeben braucht. Auf den HInweis dass man ja durch Lohnersatzleistungen über diese 8000 EUR kommt war großes Schweigen.Nun wenn Steuer gezahlt werden muss, ok; aber bitte auch nicht zuviel!
Kann derjenige für den Gebrauch des privaten Internet-/Telefonanschluss so 6*5,00 EUR in Ansatz bringen oder ist das in den Arbeitsmitteln enthalten - oder kann man paschal dann 110,-- schreiben?
Wie gesagt derjenige weiß nur bei Werbungskosten gibt es 1000,-- EUR bei Verlustvortrag die nachgewiesenen, es wurde auch was von 25% paschal bei Betriebsausgaben gelesen, aber das sind weniger als die tatsächlichen und ist es ein Betrieb, ja und vor allem wie geltend machen? Wo angeben?
Im voraus vielen Dank für Unterstützung, Aufklärung und Licht ins Dunkel - derjenige möchte das Jahr nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und dann 5 Jahre später gesagt bekommen, da wurden mal Rechnungen geschrieben (an der Zahl so ca. 48 Stück, durchschnittlich 8 im Monat von 2,-- bis 96 EUR war alles dabei)
Sorry für den langen Text, aber es sind einfach viele Fragen und großes Wirrwar, Danke fürs Lesen.