Kleinunternehmer nebenberuflich selbständig + Lohnersatzleistungen

Hallo liebe Helfende,nehmen wir einmal folgenden fiktiven Sachverhalt an.

Jemand hat das ganze Jahr über dem Progessionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen erhalten und hat in der zweiten Jahreshälfte eine Honorartätigkeit als freier Mitarbeiter geleistet, für die durchschnittlich in Höhe von ca. 200,00 EUR monatlich Rechnungen geschrieben wurden in denen die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wurde.

Nun möchte dieser Jemand seine Steuererklärung machen und hat ganz viele Fragen und bittet die Experten um Rat.

Angenommen das Krankengeld und das Arbeitslosengeld1 betragen zusammen ca. 10800,-- EUR, die Tätigkeit als freier Journalist wurde insgesamt für die 6 Monate mit ca. 1200,-- honoriert.

Dieser Jemand sitz nun vor der Anlage S und findet keine Möglichkeit die insgesamt 1008 zurückgelegten einfachen Kilometer zu seinen Auftraggeber/Kunden mit seinem privatem PKW anzugeben. Auch wurden für Arbeitsmittel ca. 90,-- aufgewandt (Farbpatrone, Papier, Porto etc.) und es wurde auch von seinem privaten Telefonanschluss aus telefoniert und für die Tätigkeit wird auch ein Internetzugang benötigt.

Dieser Jemand kennt leider nur aus den vergangenen Jahren die Anlage N, dort kann diese hypothetische Person Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren angeben, was anfiel zur Suche/Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Die Arbeitsmittel waren zur Rechnungstellung und Erzielung des Nebenverdienstes.

Nun wird befürchtet, dass ein Steuersatz für 12 TSE von ca. 4% auf die 1200,-- schwer nebenbei verdienten EUR angewandt wird und derjenige ohne steuerpflichtige Einkünfte nun noch 50,-- EUR an das FA schicken darf.

Die Person erbittet keine Hilfe zum Mogeln, aber wie können die tatsächlichen und leider beleglosen Ausgaben (Fahrtkosten, Telefonkosten, Arbeitsmittel) vom Honorar bereinigt werden? In der Anlage N sind diese seines Erachtens falsch und die Anlage S gibt nichts her.

Hat derjenige eine Chance dass der Werbungskostenfreibetrag (aufgrund der Bewerkungskosten) in Höhe seiner Pauschale verrechnet wird und somit nur Steuer für 200 EUR anfällt?

Oder falls das strikt getrennt wird, kann derjenige dann in seinem Mantelbogen Verlustvortrag ankreuzen um so zumindest die 540,-- Werbungskosten (nicht Betriebsausgaben) in diesem (also auf die ERklärung folgendem) Jahr mit seinen dann hoffentlich steuerpflichtigen Einkünfften aus einem Beschäftigungsverhältnis zu verrechnen?

Heißt es überhaubt Betriebsausgaben, ein Anruf beim Gewerbeamt hat ergeben, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss? Ein Anruf bei der Krankenkasse, dass die Mitteilung reicht und solange ALG1 gezahlt wird auch keine (Mehr)Beiträge zur GKV und jetzt haltet euch fest, ein Anruf beim FA ergab dass keine USt NR. beantragt werden muss, die St ID reicht für die Rechnungen und wenn kein der Einkommenssteuer unterliegendes Gehalt floss man die damals geschätzten 1000 EUR auch nicht angeben braucht. Auf den HInweis dass man ja durch Lohnersatzleistungen über diese 8000 EUR kommt war großes Schweigen.Nun wenn Steuer gezahlt werden muss, ok; aber bitte auch nicht zuviel!

Kann derjenige für den Gebrauch des privaten Internet-/Telefonanschluss so 6*5,00 EUR in Ansatz bringen oder ist das in den Arbeitsmitteln enthalten - oder kann man paschal dann 110,-- schreiben?

Wie gesagt derjenige weiß nur bei Werbungskosten gibt es 1000,-- EUR bei Verlustvortrag die nachgewiesenen, es wurde auch was von 25% paschal bei Betriebsausgaben gelesen, aber das sind weniger als die tatsächlichen und ist es ein Betrieb, ja und vor allem wie geltend machen? Wo angeben?

Im voraus vielen Dank für Unterstützung, Aufklärung und Licht ins Dunkel - derjenige möchte das Jahr nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und dann 5 Jahre später gesagt bekommen, da wurden mal Rechnungen geschrieben (an der Zahl so ca. 48 Stück, durchschnittlich 8 im Monat von 2,-- bis 96 EUR war alles dabei)

Sorry für den langen Text, aber es sind einfach viele Fragen und großes Wirrwar, Danke fürs Lesen.

Hi!

viele Fragen…

Dieser Jemand sitz nun vor der Anlage S und findet keine
Möglichkeit die insgesamt 1008 zurückgelegten einfachen
Kilometer zu seinen Auftraggeber/Kunden mit seinem privatem
PKW anzugeben. Auch wurden für Arbeitsmittel ca. 90,–
aufgewandt (Farbpatrone, Papier, Porto etc.) und es wurde auch
von seinem privaten Telefonanschluss aus telefoniert und für
die Tätigkeit wird auch ein Internetzugang benötigt.

Derjenige nimmt sich ein Blatt Papier und schreibt oben hin: Einnahmen X € und listet unten die Betriebsausgaben auf: Fahrtkosten, Bürobedarf, Telefonkosten, etc. Siehe auch hier http://www.ihk-arnsberg.de/upload/merkblatt__gewinne… . In die Anlage S wird nur der Gewinn eingetragen (Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn).

Nun wird befürchtet, dass ein Steuersatz für 12 TSE von ca. 4%
auf die 1200,-- schwer nebenbei verdienten EUR angewandt wird
und derjenige ohne steuerpflichtige Einkünfte nun noch 50,–
EUR an das FA schicken darf.

Wo sind denn die 4% her?

Die Person erbittet keine Hilfe zum Mogeln, aber wie können
die tatsächlichen und leider beleglosen Ausgaben (Fahrtkosten,
Telefonkosten, Arbeitsmittel) vom Honorar bereinigt werden? In
der Anlage N sind diese seines Erachtens falsch und die Anlage
S gibt nichts her.

Berücksichtigung als Betriebsausgabe, Gewinn wird gemindert.

Hat derjenige eine Chance dass der Werbungskostenfreibetrag
(aufgrund der Bewerkungskosten) in Höhe seiner Pauschale
verrechnet wird und somit nur Steuer für 200 EUR anfällt?

Wir sind hier bei Betriebsausgaben und nicht bei Werbungskosten, deswegen gibt es auch keine WERBUNGSKOSTENpauschale. Und überhaupt ist diese Frage ein bischen verwirrend gestellt…

Oder falls das strikt getrennt wird, kann derjenige dann in
seinem Mantelbogen Verlustvortrag ankreuzen um so zumindest
die 540,-- Werbungskosten (nicht Betriebsausgaben) in diesem
(also auf die ERklärung folgendem) Jahr mit seinen dann
hoffentlich steuerpflichtigen Einkünfften aus einem
Beschäftigungsverhältnis zu verrechnen?

Die Werbungskosten werden zuerst mal mit dem anderen positiven Einkommen des Kalenderjahres verrechnet. So wie ich die Sache verstehe wird daraus wohl nichts.

Heißt es überhaubt Betriebsausgaben, ein Anruf beim Gewerbeamt
hat ergeben, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss? Ein
Anruf bei der Krankenkasse, dass die Mitteilung reicht und
solange ALG1 gezahlt wird auch keine (Mehr)Beiträge zur GKV
und jetzt haltet euch fest, ein Anruf beim FA ergab dass keine
USt NR. beantragt werden muss, die St ID reicht für die
Rechnungen und wenn kein der Einkommenssteuer unterliegendes
Gehalt floss man die damals geschätzten 1000 EUR auch nicht
angeben braucht. Auf den HInweis dass man ja durch
Lohnersatzleistungen über diese 8000 EUR kommt war großes
Schweigen.Nun wenn Steuer gezahlt werden muss, ok; aber bitte
auch nicht zuviel!

Ja es heißt Betriebsausgaben bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit.

Kann derjenige für den Gebrauch des privaten
Internet-/Telefonanschluss so 6*5,00 EUR in Ansatz bringen
oder ist das in den Arbeitsmitteln enthalten - oder kann man
paschal dann 110,-- schreiben?

die 6*5 sollten kein Problem darstellen wenn der Steuerpflichtige das Telefon und Internet für berufliche Zwecke genutzt hat.

Wie gesagt derjenige weiß nur bei Werbungskosten gibt es
1000,-- EUR bei Verlustvortrag die nachgewiesenen, es wurde
auch was von 25% paschal bei Betriebsausgaben gelesen, aber
das sind weniger als die tatsächlichen und ist es ein Betrieb,
ja und vor allem wie geltend machen? Wo angeben?

Du schmeißt im ganzen Post verdammt viel durcheinander, so dass es schwer ist dir zu folgen. Die Person sollte vielleicht mal anfangen mit der Anlage EÜR bzw. Aufstellung der Gewinnermittlung auf Papier und sich dann bei konkreten Fragen noch mal melden.

Zielführend ist das Elster-Programm vom Finanzamt runter zu laden und das damit zu machen. Dann sieht man gleich wie hoch die Steuerbelastung ist.

Gruß dershwede77

Vorweg ein herzliches Dankeschön, leider hast Du recht mit dem verwirrend - ich versuche zu entwirren und erhoffe mir etwas Licht in meine Nachfragen (falls man diese denn hoffentlich findet)

Hi!

viele Fragen…

Dieser Jemand sitz nun vor der Anlage S und findet keine
Möglichkeit die insgesamt 1008 zurückgelegten einfachen
Kilometer zu seinen Auftraggeber/Kunden mit seinem privatem
PKW anzugeben. Auch wurden für Arbeitsmittel ca. 90,–
aufgewandt (Farbpatrone, Papier, Porto etc.) und es wurde auch
von seinem privaten Telefonanschluss aus telefoniert und für
die Tätigkeit wird auch ein Internetzugang benötigt.

Derjenige nimmt sich ein Blatt Papier und schreibt oben hin:
Einnahmen X € und listet unten die Betriebsausgaben auf:
Fahrtkosten, Bürobedarf, Telefonkosten, etc. Siehe auch hier
http://www.ihk-arnsberg.de/upload/merkblatt__gewinne…
. In die Anlage S wird nur der Gewinn eingetragen (Einnahmen
minus Ausgaben = Gewinn).

Wie werden denn die Fahrtkosten berechnet? 56 Fahrten je 18 Km einfache Entfernung * 03 EUR?
Es wurden weder Tankquittungen gesammelt noch sollen Kosten für Reifen und Öl berücksichtigt werden (für Reifen sind Belege da, aber das Auto wird vorwiegend Privat genutz) Es geht um 200 EUR monatlichen Nbenverdienst für den 8-9 Fahrten im Monat anfielen.

Nun wird befürchtet, dass ein Steuersatz für 12 TSE von ca. 4%
auf die 1200,-- schwer nebenbei verdienten EUR angewandt wird
und derjenige ohne steuerpflichtige Einkünfte nun noch 50,–
EUR an das FA schicken darf.

Wo sind denn die 4% her?

Nun in die Seuertabelle geguckt und den Satz für die Summe (Nebenverdienst zzgl. der dem Progessionsvorbehalt unterliegenden Lohnersatzleistungen) entnommen.

Die Person erbittet keine Hilfe zum Mogeln, aber wie können
die tatsächlichen und leider beleglosen Ausgaben (Fahrtkosten,
Telefonkosten, Arbeitsmittel) vom Honorar bereinigt werden? In
der Anlage N sind diese seines Erachtens falsch und die Anlage
S gibt nichts her.

Berücksichtigung als Betriebsausgabe, Gewinn wird gemindert.

Nun für die Aquise oder auch schon mal Interviews von zu Hause aus wurde der private Telefonanschluss genutzt und zur Rechungstellung der private PC, Belege für Papier, Porto und Farbpatrone sind niocht vorhanden und können auch schlecht von ebenfalls privater Nutzung getrennt werden, daher vielleicht eine geringfügige Pauschale möglich?

Hat derjenige eine Chance dass der Werbungskostenfreibetrag
(aufgrund der Bewerkungskosten) in Höhe seiner Pauschale
verrechnet wird und somit nur Steuer für 200 EUR anfällt?

Wir sind hier bei Betriebsausgaben und nicht bei
Werbungskosten, deswegen gibt es auch keine
WERBUNGSKOSTENpauschale. Und überhaupt ist diese Frage ein
bischen verwirrend gestellt…

Nun in den Jahren als ausschließlich Lohnersatzleistungen erhalten wurden, hat derjenige einen Verlustvortrag für Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren vorgenommen. Es sind also Werbungskosten ohne steuerpfliche Einnahmen berücksichtigt worden.

Oder falls das strikt getrennt wird, kann derjenige dann in
seinem Mantelbogen Verlustvortrag ankreuzen um so zumindest
die 540,-- Werbungskosten (nicht Betriebsausgaben) in diesem
(also auf die ERklärung folgendem) Jahr mit seinen dann
hoffentlich steuerpflichtigen Einkünfften aus einem
Beschäftigungsverhältnis zu verrechnen?

Die Werbungskosten werden zuerst mal mit dem anderen positiven
Einkommen des Kalenderjahres verrechnet. So wie ich die Sache
verstehe wird daraus wohl nichts.

So meinte ich meine Frage ja, können dann wenigstens die Bewerkungskosten von den Nebeneinkünften subtrahiert werden? Also Gewinn aus Anlage S ./. Aufwand in Anlage N?

Heißt es überhaubt Betriebsausgaben, ein Anruf beim Gewerbeamt
hat ergeben, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss? Ein
Anruf bei der Krankenkasse, dass die Mitteilung reicht und
solange ALG1 gezahlt wird auch keine (Mehr)Beiträge zur GKV
und jetzt haltet euch fest, ein Anruf beim FA ergab dass keine
USt NR. beantragt werden muss, die St ID reicht für die
Rechnungen und wenn kein der Einkommenssteuer unterliegendes
Gehalt floss man die damals geschätzten 1000 EUR auch nicht
angeben braucht. Auf den HInweis dass man ja durch
Lohnersatzleistungen über diese 8000 EUR kommt war großes
Schweigen.Nun wenn Steuer gezahlt werden muss, ok; aber bitte
auch nicht zuviel!

Ja es heißt Betriebsausgaben bei Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit.

Kann derjenige für den Gebrauch des privaten
Internet-/Telefonanschluss so 6*5,00 EUR in Ansatz bringen
oder ist das in den Arbeitsmitteln enthalten - oder kann man
paschal dann 110,-- schreiben?

die 6*5 sollten kein Problem darstellen wenn der
Steuerpflichtige das Telefon und Internet für berufliche
Zwecke genutzt hat.

Ich hoffe die Frage wie die Fahrtkosten deklariert werden müssen wird beantwortet und kann ich dann einfach drunter schreiben Monate Juli - Dezember je 5,-- EUR Telefonkosten also -30,00 EUR

Wie gesagt derjenige weiß nur bei Werbungskosten gibt es
1000,-- EUR bei Verlustvortrag die nachgewiesenen, es wurde
auch was von 25% paschal bei Betriebsausgaben gelesen, aber
das sind weniger als die tatsächlichen und ist es ein Betrieb,
ja und vor allem wie geltend machen? Wo angeben?

Du schmeißt im ganzen Post verdammt viel durcheinander, so
dass es schwer ist dir zu folgen. Die Person sollte vielleicht
mal anfangen mit der Anlage EÜR bzw. Aufstellung der
Gewinnermittlung auf Papier und sich dann bei konkreten Fragen
noch mal melden.

Die Anlage EÜR bereitet leider auch beim Sichten schon Kopfzerbrechen und bei Nebenverdienst von 1200 für 2014 gefällt mit das Blatt Papier besser, aber wie gesagt nach Kilometer, nach einfacher Entfernung in welcher Höhe

Zielführend ist das Elster-Programm vom Finanzamt runter zu
laden und das damit zu machen. Dann sieht man gleich wie hoch
die Steuerbelastung ist.

Gruß dershwede77

Aber schon mal Danke selbst fürs schwere Lesen, ich weiß ich drücke mich kompliziert aus aber genau so kompliziert ist die Materie leider für mich.