eine Person A ist gelegentlich als Subunternehmer in einer Homeoffice Tätigkeit für eine Firma tätig und hat desweiteren eine Tätigkeit als lizensierter Übungsleiter in einem Sportverein.
Die Einnahme aus der Trainertätigkeit sind unter der Pauschaule für Übungsleiter, die Umsätze aus der Homeoffice Tätigkeit würden p.a. zwischen 4 bis 7 TSD EUR betragen. Es handelt sich nur um einen Auftraggeber, beim Sportverein sind es 2.
Was spricht für die Beantragung eines Kleinunternehmen (Befreiung von der Mehrwertsteuer) bzw. dagegen. Dem Auftraggeber möchte auf der Rechnung von A Mehrwertsteuer ausgewiesen haben.
Was spricht für die Beantragung eines Kleinunternehmen
(Befreiung von der Mehrwertsteuer) bzw. dagegen. Dem
Dafür spricht, dass man sich etwas Arbeit spart, bei den hier geschilderten Umsätzen hält sich diese Arbeit in Grenzen. Was dagegen spricht ist einmal das Verlangen des Auftraggebers und zweitens die Möglichekit, bei geschäftlich veranlaßten Ausgaben die Vorsteuer abzuziehen.
Auftraggeber möchte auf der Rechnung von A Mehrwertsteuer
ausgewiesen haben.
Dann hat A wohl keine Wahl und muß auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.