Student S hat bei einer Firma A zum 2ten mal ein halbjähriges Praktikum gemacht. Die Tätigkeit ist hauptsächlich Werbetexter, mit Anteilen Web-Konzepten. In einer Schwestergesellschaft der Firma arbeite er nebenher am Wochenende in einem zeitlich befristeten Verhältnis (X Arbeitstage im Jahr werden nicht überschritten). Die 17500 € Umsatz werden insgesamt mit u.a. Ausführung nicht überschritten.
Der Chef seiner Abteilung möchte ihn behalten, dies bei 20 € / Stunde netto. Die ursprünglich anvisierte Stelle als Werksstudent ist nicht genehmigt worden. Ihm wird offeriert auf Basis Kleinunternehmertum Rechnungen zu stellen.
Werbetexter gilt als Freiberuf wenn das Finanzamt den konkreten Fall absegnet. Die Abrechnung über das Finanzamt erfolgt jährlich nach der Einnahmen/Überschussrechnung
Nun zu den Fragen:
Eine gewisse Abhängigkeit von der Firma A könnte man schon unterstellen – fällt eine solche Konstellation unter scheinselbständig ?
Wenn nein – Lebensmittelpunkt ist nicht Ort der Arbeit – müsste er die Tätigkeit beim örtlichen Finanzamt (Studium in der Großstadt) oder am Ort wo er gemeldet ist, anmelden – wenn überhaupt etwas anzumelden ist ?
Welche Beiträge kommen noch auf ihn zu, Rentenkasse scheint privat zu laufen, der Krankenversicherung muss er auf jeden Fall Mitteilung machen – Sozialversicherung ?
Einnahmen für die letzten Monate diesen Jahres einfach nur mit Vermerk $19 kleinunternehmer, kein Mehrwertssteuerausweis - der Steuererklärung beifügen?
Ich habe das Forum gründlich durchsucht und bitte eventuelles Übersehen von Teilantworten zu entschuldigen und bedanke mich für konstruktive Hilfe bei dieser Problemstellung.
Herbi