Kleinunternehmer oder Scheinselbständig

Student S hat bei einer Firma A zum 2ten mal ein halbjähriges Praktikum gemacht. Die Tätigkeit ist hauptsächlich Werbetexter, mit Anteilen Web-Konzepten. In einer Schwestergesellschaft der Firma arbeite er nebenher am Wochenende in einem zeitlich befristeten Verhältnis (X Arbeitstage im Jahr werden nicht überschritten). Die 17500 € Umsatz werden insgesamt mit u.a. Ausführung nicht überschritten.
Der Chef seiner Abteilung möchte ihn behalten, dies bei 20 € / Stunde netto. Die ursprünglich anvisierte Stelle als Werksstudent ist nicht genehmigt worden. Ihm wird offeriert auf Basis Kleinunternehmertum Rechnungen zu stellen.
Werbetexter gilt als Freiberuf wenn das Finanzamt den konkreten Fall absegnet. Die Abrechnung über das Finanzamt erfolgt jährlich nach der Einnahmen/Überschussrechnung
Nun zu den Fragen:
Eine gewisse Abhängigkeit von der Firma A könnte man schon unterstellen – fällt eine solche Konstellation unter scheinselbständig ?
Wenn nein – Lebensmittelpunkt ist nicht Ort der Arbeit – müsste er die Tätigkeit beim örtlichen Finanzamt (Studium in der Großstadt) oder am Ort wo er gemeldet ist, anmelden – wenn überhaupt etwas anzumelden ist ?
Welche Beiträge kommen noch auf ihn zu, Rentenkasse scheint privat zu laufen, der Krankenversicherung muss er auf jeden Fall Mitteilung machen – Sozialversicherung ?
Einnahmen für die letzten Monate diesen Jahres einfach nur mit Vermerk $19 kleinunternehmer, kein Mehrwertssteuerausweis - der Steuererklärung beifügen?

Ich habe das Forum gründlich durchsucht und bitte eventuelles Übersehen von Teilantworten zu entschuldigen und bedanke mich für konstruktive Hilfe bei dieser Problemstellung.

Herbi

Hallo Herbi,

die Frage nach der Scheinselbstständigkeit kannst du endgültig nur durch eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…) klären. Für die Klärung der anderen Fragen empfehle ich dir den Gründungsstarter (http://www.gruendungsstarter.de) der KfW.

Gruß
Hein

Nein, dies ist keine Rechtsberatung - nur mein eigenes beschränktes Halb-Wissen.

Die Frage nach Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit kann nur durch Feststellungsbeschluss der Deutschen Rentenversicherung in Berlin oder über deine zuständige Landesversicherungsanstalt erfolgen.

Grundsätzlich wird von Scheinselbständigkeit ausgegangen, wenn die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind:

  1. beschäftigt keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer außer Familienangehörigen
  2. arbeitet regelmäßig und im wesentlichen für einen Auftraggeber - heißt: 5/6 oder mehr des eigenen Umsatzes werden mit nur EINEM Auftraggeber erwirtschaftet.
  3. hat eine arbeitnehmertypische Beschäftigung, insbesondere unterliegt Weisungen des Auftraggebers und ist in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert
  4. tritt nicht unternehmerisch am Markt auf.

Der Antrag auf Prüfung kann formlos gestellt werden oder über die herunterladbaren Formulare. Mittels Formular ist es aber einfacher, sich gleich zu erschiessen, die versteht niemand.

Ich habe für ein guten Freund mal einen sehr ausführlichen, formlosen (erfolgreichen) Antrag zu dem Thema erstellt, in dem eigentlich alle relevanten Punkte ausführlich wiederlegt wurden. Bei Interesse schick mir eine persönliche mail, und ich sende dir den Antrag gern als Vorlage zu.

mfg