Kleinunternehmer PKW Anhänger Netto kaufen ohne Mwst. ?

Hallo, weiß nicht ob ich in der richtigen Rubrik bin.
Beispielfrage:
Angenommen Herr B. hat ein Kleingewerbe im Bereich Garten- und Landschaftsbau und er braucht einen PKW Anhänger für sein Kleingewerbe, kann er beim Händler einen PKW Anhänger Netto kaufen ohne die Mwst.?

Danke im Voraus
Gruß Oldenburger

Hallo!

Vorweg:
Alle, egal ob Privatmensch oder Unternehmen gleich welcher Art und Größe, zahlen bei ihren Einkäufen im Inland den Kaufpreis mit Mehrwertsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer müssen die von ihren Kunden eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, ziehen dabei aber die bei ihren Einkäufen ausgegebene Umsatzsteuer ab, so dass ihre Einkäufe letztlich umsatzsteuerfrei sind. Aber das sind über regelmäßig beim Finanzamt eingereichte sog. Umsatzsteuervoranmeldungen sowie jährlich eine Umsatzsteuererklärung stattfindende Vorgänge zwischen Unternehmer und Finanzamt, die den Geldfluss zwischen Käufer und Verkäufer einer Ware nicht berühren.

Nein.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist oder wenn er wie Du wohl auch, die „Kleinunternehmerregelung“ nutzt, dann fällt keine MWSt. an.
Wie bei privat an privat.

Sonst schon.
Du hast einen kleinen Gala-Betrieb. Gut, dann wirst Du doch wohl auch schon mal Material oder Werkzeug eingekauft haben.
Und ?
Hat Dir da ein Lieferant etwa nicht die MWSt. berechnet ? Für jede Schaufel im Baumarkt, für jede Anlieferung von Füllboden oder für eine Palette Pflastersteine ?

Du zahlst MWst. (bei deinen Ausgaben) kannst sie selbst aber nicht steuerlich geltend machen und auf deine eigene Rechnung auch nicht erheben.

mfG
duck313

Ja, eine regelrechte Geldverbrennungsmaschine. Zumindest, wenn man selber gegenüber vorsteuerabzugsberechtigen Kunden abrechnet.

Da möchte man gern den Berater, der zu einer solchen Konstruktion geraten hat, links und rechts welche klatschen.

Danke für die zahlreichen Antworten :smile:

warum, so hast du die Möglichkeit bei gleichen kosten 19% günstiger abgeben, da für den Endkunden keine Ust aufschlagen musst

…sagen Leute, die das selber noch nie durcherechnet haben.

  1. habe ich dahingehend eingeschränkt, dass ich schrieb " wenn man selber gegenüber vorsteuerabzugsberechtigen Kunden abrechnet". Dem vorsteuerabzugsberechtigen Kunden gegenüber ist der KU teurer als der Regelunternehmer RU, da die Vorsteuer, die in den Vorleistungen stecken, nicht abgezogen werden können und somit Preisbestandteil sind. Und je kleiner die eigene Marge, desto mehr vergrößert sich die Teuerung.
  2. klappt das mit den 19% sowieso nicht, denn der Preisvorteil ist mal gerade 15,94% - allerdings berechnet auf die Marge.

Beispiel zu 1: Verkauf an einen vorsteuerabzugsberechtigen Kunden

RU: Kauf für 238, Verkauf für 357 -> USt 19, Gewinn 100
KU: Kauf für 238, Verkauf für 338 -> USt 0, Gewinn 200

Käufer hat beim RU für 300 gekauft, da er die 57 USt ja wiederkriegt. Beim KU musste er 338 zahlen. 12,6% teurer

Beispiel zu 2: Verkauf an eine Privatperson:

RU: Kauf für 238, Verkauf für 357 -> USt 19, Gewinn 100
KU: Kauf für 238, Verkauf für 338 -> USt 0, Gewinn 200

Käufer kann Vorsteuer nicht abziehen und hat also Aufwand beim RU von 357, beim KU von 338. Der RU konnte um 5,3% günstiger verkaufen, das ist weit weg von deinen 19%.

Nein, kann er nicht. Er kann dann natürlich die USt nicht vom FA ziehen (erstattet bekommen). Das Wissen um solche Investitionen ist Grundlage dafür, ob man sich als Kleingewerbetreibende anmeldet. Der Verkäufer des Anhängers muss die USt in jedem Fall an das FA abführen