…sagen Leute, die das selber noch nie durcherechnet haben.
- habe ich dahingehend eingeschränkt, dass ich schrieb " wenn man selber gegenüber vorsteuerabzugsberechtigen Kunden abrechnet". Dem vorsteuerabzugsberechtigen Kunden gegenüber ist der KU teurer als der Regelunternehmer RU, da die Vorsteuer, die in den Vorleistungen stecken, nicht abgezogen werden können und somit Preisbestandteil sind. Und je kleiner die eigene Marge, desto mehr vergrößert sich die Teuerung.
- klappt das mit den 19% sowieso nicht, denn der Preisvorteil ist mal gerade 15,94% - allerdings berechnet auf die Marge.
Beispiel zu 1: Verkauf an einen vorsteuerabzugsberechtigen Kunden
RU: Kauf für 238, Verkauf für 357 -> USt 19, Gewinn 100
KU: Kauf für 238, Verkauf für 338 -> USt 0, Gewinn 200
Käufer hat beim RU für 300 gekauft, da er die 57 USt ja wiederkriegt. Beim KU musste er 338 zahlen. 12,6% teurer
Beispiel zu 2: Verkauf an eine Privatperson:
RU: Kauf für 238, Verkauf für 357 -> USt 19, Gewinn 100
KU: Kauf für 238, Verkauf für 338 -> USt 0, Gewinn 200
Käufer kann Vorsteuer nicht abziehen und hat also Aufwand beim RU von 357, beim KU von 338. Der RU konnte um 5,3% günstiger verkaufen, das ist weit weg von deinen 19%.