Kleinunternehmer + Provisonszahlung

Hallo,

am Stammtisch gab es kleines Streitthema:

Wie verfährt ein von der Umsatzsteuer an sich befreiter Kleinunternehmer, wenn er einem Dritten Provisionen für beispielsweise Vermittlungen von Wellensittichen zahlen möchte?

An sich dürfte er ja keinen MwSt-Anteil ausweisen.

Für die Abrechnnung mit dem Finanzamt wäre dann der provisionsbeglückte Vermittler absolut selbst verantwortlich.

Oder wie?
Hmm…

Danke,
André

Hallo André

wenn ich das richtig verstanden habe, bezahlt der KU die Provision an jemanden (Vermittler) - oder?

Wenn das der Fall ist müsste der Vermittler an den KU eine Rg schreiben. Ob der Vermittler eine USt ausweist oder ncht ist für KU mehr oder weniger egal, da KU ja keine Vorsteuer in Anrechnung bringen darf.

Und natürlcih muss er nicht überprüfen, ob der Vermittler bei seiner Steuererklärung alles ordnungsgemäß angibt.

Gruß

Armer Ritter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Besten Dank :wink:

Servus André,

eine kleine Korrektur sei angebracht:

Grundsätzlich schreibt der Vermittler eine Rechnung über die Leistung, die er ausführt. Es ist aber auch genauso gut möglich, per Gutschrift (die der Leistungsempfänger erstellt) abzurechnen, wenn beide Beteiligten darüber einig sind - das steht in § 14 Abs 2 Satz 2 ff UStG.

In beiden Fällen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Status des Unternehmers, der die Leistung ausführt, und nicht nach dem Status desjenigen, der die Leistung beauftragt und erhält.

Wenn der Unternehmer, der die Vermittlung besorgt, ebenfalls Kleinunternehmer ist, darf er keine USt auf seiner Rechnung ausweisen, und umgekehrt darf der Leistungsempfänger auch keine USt ausweisen, wenn er mit dem Vermittler per Gutschrift abrechnet.

Wenn der Vermittler kein Kleinunternehmer ist oder zur Regelbesteuerung optiert hat, ist USt auszuweisen, unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger diese als Vorsteuer abziehen kann oder nicht.

Schöne Grüße

MM