Hallo, habe mich vor kurzem neben meinem Beruf selbstständig gemacht und möchte Sachen auf ebay verkaufen.
Ich möchte mich für die Kleinunternehemrregelung umsatzsteuerbefreit entscheiden.
Allerdings kann das noch ewig dauern, bis dann Finanzamt mir die Fragebögen zuschickt.
1.) Kann ich schon auf Ebay verkaufen, auch wenn ich die Fragebögen vom Finanzamt und die Steuernumemr noch nicht habe?
2.) Wie sieht es da mit der Steuernummer und der UST ID Nr aus?
Muß ich die Steuernummer auf meinen Ebay Auktionen angeben?
Diese UST ID Nr brauche ich ja nicht beantragen, da ich umsatzsteuerbefreit bin, ist das richtig?
4.) Wie sieht es bei der Kleinunternehmerregelung mit den Rechnungen aus.
Muß ich grundsätzlich Rechnungen ausstellen, wie die Gewerblichen die UST zahlen oder brauche ich das nicht und muß nur bei Gewerblichen Käufern oder auf Wunsch eine Rechnung schreiben?
Vielen Dank für die Hilfe
liebe Grüße
Hallo, habe mich vor kurzem neben meinem Beruf selbstständig
gemacht und möchte Sachen auf ebay verkaufen.
Ich möchte mich für die Kleinunternehemrregelung
umsatzsteuerbefreit entscheiden.
Allerdings kann das noch ewig dauern, bis dann Finanzamt mir
die Fragebögen zuschickt.
1.) Kann ich schon auf Ebay verkaufen, auch wenn ich die
Fragebögen vom Finanzamt und die Steuernumemr noch nicht habe?
da du die umsätze dokumentierst - ja.
2.) Wie sieht es da mit der Steuernummer und der UST ID Nr
aus?
Muß ich die Steuernummer auf meinen Ebay Auktionen angeben?
Diese UST ID Nr brauche ich ja nicht beantragen, da ich
umsatzsteuerbefreit bin, ist das richtig?
die steuernummer muss man nicht angeben und eine UST ID Nr. brauchst du nur, wenn du mit eu-ländern geschäfte machst.
4.) Wie sieht es bei der Kleinunternehmerregelung mit den
Rechnungen aus.
Muß ich grundsätzlich Rechnungen ausstellen, wie die
Gewerblichen die UST zahlen oder brauche ich das nicht und muß
nur bei Gewerblichen Käufern oder auf Wunsch eine Rechnung
schreiben?
um es der buchführung auf der käufer-seite komfortabel zu gestallten sollte man an gewerbe betriebe rechnungen ausstellen. du musst angeben, dass du von der umSt. befreit bist und darfst sie auch nicht ausweisen. somit darf dein käufer die auch nicht beim finanzamt zurück fordern.
privat personen nutzt die rechnung recht wenig.
Vielen Dank für die Hilfe
liebe Grüße