Hallo ihr lieben Wissenden,
Kleinunternehmer, die die Regelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen und deshalb
an das Finanzamt keine Umsatzsteuer zahlen, dürfen in ihren Rechnungen die
Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Sie dürfen auch nicht auf Rechnungen bis
zu einem Gesamtbetrag von 100,- Euro den Steuersatz angeben.
So weit so gut. Aber was schreibt ein Kleinunternehmer dann in seine Rechnung
rein? Nur Einzelpreise und Gesamtbetrag? Oder muss er irgendwo auf dem Formular
erklären, dass er von der o.g. Regelung Gebrauch macht und die MwSt/Umsatzsteuer
deshalb nicht ausweist?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Edith
(interessierter Laie - eine volksnahe Erklärung wäre schön.)