Kleinunternehmer Rechnung

Hallo,

bin aus dem vorherstehenden Artikel nicht schlau geworden und habe folgendes Problem:

Ich habe für ein befreundetes Sicherheitsunternehmen Schreibarbeiten erbracht und möchte nunmehr meine Leistungen abrechnen. Meine Preise verstehen sich zzgl. MWSt., die ich ja auf der Rechnung nicht ausweisen darf. Ich kann jedoch den Hinweis mit der Kleinunternehmer-Regelung drunterschreiben.Muss ich gleich meine Preise inkl. MWSt. veröffentlichen?

Beispiel: Schreibarbeiten 100,00 Euro zzgl. Mwst.
oder
Schreibarbeiten 119,00 Euro

Der Inhaber des Sicherheitsunternehmens muss vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Wie wird nun meine Rechnung dort verbucht? Er kann doch keine Umsatzsteuer verbuchen, weil er die nicht zahlen brauch, richtig?

Ich hoffe, meine Fragen sind nicht allzu verwirrend. Jeder fängt ja mal an. Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten.

Danie

Hallo ich werd aus deinem Posting auch nicht ganz schlau, aber ich versuchs mal

Meine Preise verstehen sich zzgl. MWSt., die ich ja
auf der Rechnung nicht ausweisen darf. Ich kann jedoch den
Hinweis mit der Kleinunternehmer-Regelung
drunterschreiben.

Das widerspricht sich… hast du bei der Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung gewählt so dass du keine Mwst ausweisen darfst…? so les ich das mal.
Dann sind deine Preise ohne Mwst anzugeben, dazu ein Hinweis, dass du Kleinunternehmer bist nach $ (19?) Umsatzsteuergesetz.

Beispiel: Schreibarbeiten 100,00 Euro zzgl. Mwst.
oder
Schreibarbeiten 119,00 Euro

Nein Schreibarbeiten 100,00 Euro
Mehrwertsteuerfrei da Kleinunternehmer nach $19 UStG

auf die Nummer würd ich mich nu nicht festlegen wollen, müsst ich nachschauen…

Der Inhaber des Sicherheitsunternehmens muss vierteljährlich
eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Wie
wird nun meine Rechnung dort verbucht? Er kann doch keine
Umsatzsteuer verbuchen, weil er die nicht zahlen brauch,
richtig?

genau, deshalb schreibst du ihm das ja auch in die Rechnung, dass dieses Geld ohne Mwst floss.
Er muss nun noch die richtige Spalte dafür finden (sorry beim ersten Überfliegen fand ich nur Sachen rund um Ausfuhr von Waren) oder vom Steuerberater finden lassen oder ggf gar gar nicht in die Voranmeldung eingeben. Er zahlt dir also das Geld, genauso wie er zB. irgendetwas nicht absetzbares bezahlt (den Tischkicker für die Kreativabteilung oder sowas) brutto für netto.
Wenn du dagegen etwas einkaufst, zB. Büromaterial, dann bezahlst du Mwst, genauso wie du deine privaten Brötchen mit Mwst bezahlst, du kannst diese nur nicht vorabziehen (in Gedanken wegrechnen und auf dem Papier mit eingenommenen Steuern verrechnen)

Deshalb ist es ungünstig, zur Kleinunternehmerregelung zu votieren, wenn man für Unternehmen arbeitet, da die ein Problem mit dem Buchen bekommen und du entweder so günstig bist, dass wenn doch mal das Finanzamt kommt und Steuern haben will (wenn du die Grenzen von 17… Eu übersteigst), dass du von deinen 100 Eu dann die 19% abgeben musst und somit zu kämpfen haben wirst, oder weil du gleich mit 119 Eu rechnest und damit für den Unternehmer teuer erscheinst, da der andere evtl „nur“ 115+ mwst nimmt, wobei sich aber diese mwst verrechnen lässt und somit (fast) egal ist, dass er eigentlich teurer ist.

Gruß Susanne

Das widerspricht sich… hast du bei der Anmeldung deiner
Tätigkeit beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung gewählt
so dass du keine Mwst ausweisen darfst…?

Ja, das hab ich.

Beispiel: Schreibarbeiten 100,00 Euro zzgl. Mwst.
oder
Schreibarbeiten 119,00 Euro

Nein Schreibarbeiten 100,00 Euro
Mehrwertsteuerfrei da Kleinunternehmer nach $19 UStG

Hier war gemeint, dass ich meine Preise gleich um die 19 % erhöhe, d.h. ich biete nicht Schreibarbeiten für 100 Euro an, sondern bei mir kosten sie gleich 119,00 Euro mit dem Hinweis das Mwst.-frei, da Kleinunternehmer.

Vielen Dank erstmal für deine Hilfe. Vielleicht sollte ich doch nochmal zum Steuerberater gehen. Ich wollte eigentlich nur so nebenbei immer mal wieder ein paar Schreibarbeiten leisten, aber dass das so kompliziert wird, hätte ich nicht gedacht.

Naja, wieso einfach, wenn´s auch schwierig geht.

In diesem Sinne freundliche Grüße

Danie

Hallo,

Hier war gemeint, dass ich meine Preise gleich um die 19 %
erhöhe, d.h. ich biete nicht Schreibarbeiten für 100 Euro an,
sondern bei mir kosten sie gleich 119,00 Euro mit dem Hinweis
das Mwst.-frei, da Kleinunternehmer.

Warum „erhöhst“ du deinen Preis?
Die 19% spielen für Dich überhaupt keine Rolle!
Du „verkaufst“ eine Dienstleistung und legst dafür einen Preis fest.
Ob das nun 100 Euro wert ist oder 120 oder 150, liegt in deiner Entscheidung. Der Kunde rechnet dann allerdings - bekommt er zwei Angebote für 119 Euro, das eine von einem Kleinunternehmer (also ohne MWST, kann er auch keine abziehen) und das andere von einem „normalen“ Unternehmer (wo die 119 Euro der Brutto-Preis ist, aber der Nettopreis ist 100) wird er natürlich den zweiten bevorzugen, wo er dann die MWST abziehen kann und somit am Ende weniger eigene Kosten hat.
Wenn du dagegen dein Angebot auf Netto= Brutto 100 Euro setzt, ist dieses vergleichbar mit den 119 Euro des Nichtkleinunternehmers.

Vielen Dank erstmal für deine Hilfe. Vielleicht sollte ich
doch nochmal zum Steuerberater gehen. Ich wollte eigentlich
nur so nebenbei immer mal wieder ein paar Schreibarbeiten
leisten, aber dass das so kompliziert wird, hätte ich nicht
gedacht.

Naja, wieso einfach, wenn´s auch schwierig geht.

Es ist eigentlich nicht schwierig. Du machst einfach deinen Preis. schreibst diesen auf Rechnung und auf die Rechnung unten einen Hinweis mit der Kleinunternehmerregelung. Fertig.
Am Jahresende machst du dann deine Einkommensteuererklärung mit einer Einnahme-Ausgabe-Aufstellung und darraus ergebender Gewinnermittlung.

Beatrix

Vielen, vielen Dank liebe Beatrix. Das war dann endlich einleuchtend.

Also kann ich meine festgelegten Nettopreise so lassen, Kleinunternehmerregelung drunter und fertig.

Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Wo finde ich meine Steuer-Nr.? Ich hab mich bei Aufnahme des Gewerbes beim Finanzamt angemeldet, einen Anhörungsbogen von dort bekommen, wo eine Steuernummer verzeichnet war und diesen dann wieder zurückgeschickt. Die angebene Nummer sieht aber nicht wie eine Steuernummer aus:

Finanzamt: Musterstadt
Steuer-Nr.: 12/345/WV

Soll das meine Steuer-Nr. sein oder ist das eher eine Bearbeitungs-Nr.? Auf der Rechnung muss doch meine Steuer-Nr. angegeben werden oder bei Kleinunternehmen nicht?

Vielen Dank im voraus,

Danie