Hallo ich werd aus deinem Posting auch nicht ganz schlau, aber ich versuchs mal
Meine Preise verstehen sich zzgl. MWSt., die ich ja
auf der Rechnung nicht ausweisen darf. Ich kann jedoch den
Hinweis mit der Kleinunternehmer-Regelung
drunterschreiben.
Das widerspricht sich… hast du bei der Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung gewählt so dass du keine Mwst ausweisen darfst…? so les ich das mal.
Dann sind deine Preise ohne Mwst anzugeben, dazu ein Hinweis, dass du Kleinunternehmer bist nach $ (19?) Umsatzsteuergesetz.
Beispiel: Schreibarbeiten 100,00 Euro zzgl. Mwst.
oder
Schreibarbeiten 119,00 Euro
Nein Schreibarbeiten 100,00 Euro
Mehrwertsteuerfrei da Kleinunternehmer nach $19 UStG
auf die Nummer würd ich mich nu nicht festlegen wollen, müsst ich nachschauen…
Der Inhaber des Sicherheitsunternehmens muss vierteljährlich
eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Wie
wird nun meine Rechnung dort verbucht? Er kann doch keine
Umsatzsteuer verbuchen, weil er die nicht zahlen brauch,
richtig?
genau, deshalb schreibst du ihm das ja auch in die Rechnung, dass dieses Geld ohne Mwst floss.
Er muss nun noch die richtige Spalte dafür finden (sorry beim ersten Überfliegen fand ich nur Sachen rund um Ausfuhr von Waren) oder vom Steuerberater finden lassen oder ggf gar gar nicht in die Voranmeldung eingeben. Er zahlt dir also das Geld, genauso wie er zB. irgendetwas nicht absetzbares bezahlt (den Tischkicker für die Kreativabteilung oder sowas) brutto für netto.
Wenn du dagegen etwas einkaufst, zB. Büromaterial, dann bezahlst du Mwst, genauso wie du deine privaten Brötchen mit Mwst bezahlst, du kannst diese nur nicht vorabziehen (in Gedanken wegrechnen und auf dem Papier mit eingenommenen Steuern verrechnen)
Deshalb ist es ungünstig, zur Kleinunternehmerregelung zu votieren, wenn man für Unternehmen arbeitet, da die ein Problem mit dem Buchen bekommen und du entweder so günstig bist, dass wenn doch mal das Finanzamt kommt und Steuern haben will (wenn du die Grenzen von 17… Eu übersteigst), dass du von deinen 100 Eu dann die 19% abgeben musst und somit zu kämpfen haben wirst, oder weil du gleich mit 119 Eu rechnest und damit für den Unternehmer teuer erscheinst, da der andere evtl „nur“ 115+ mwst nimmt, wobei sich aber diese mwst verrechnen lässt und somit (fast) egal ist, dass er eigentlich teurer ist.
Gruß Susanne