Hallo,
ich will bald mein Kleingewerbe eröffnen und einen Ebay-Shop eröffnen (Digitale Verkäufe) ! Ich muss ja als Kleinunternehmer auch Rechnungen für meine Ausgaben haben… Wie mache ich das jedoch wenn ich immer im Ausland meine Ware bestelle? Wenn ich zum Beispiel aus Russland etwas bestelle…wie sollen die mir eine Rechnung auf Deutsch schreiben? Oder geht es auf Englisch? oder sogar in der Heimatsprache russisch?!
ICh brauche ja Nachweise für meine Ausgaben… ich bitte um HILFE !!!
DANKE IM VORRAUS !
Hallo Koschtar
Für diese Antwort musst du dich an deinen Steuerberater
wenden der kann dir diese Fragen besser beantworten
als ich .
Wünsch dir viel glück
Mfg Jürgen
Hallo Koschtar
Jeder verkäufer sollte die Rechnungen so schreiben das sie einheitlich leserlich sind, also müssten die Rechnungen auf Englisch geschrieben sein. zur Not bei der Russischen Firmal nachfragen ob die ihren Rechnungen auf English schreiben.
Wenn die Weltweit versenden können die ja keine Rechnungen ausstellen die in Kyrillischer Schrift verfasst sind. das kann ja nicht jeder Lesen.
Levitron
www.Kopisoft.de
Hallo Koschtar,
anbei ein Link zu einer Seite, wo es genau um die von Dir genannte Fragestellung geht:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…
Viele Grüße,
Silke
Hallo,
ich will bald mein Kleingewerbe eröffnen und einen Ebay-Shop
eröffnen (Digitale Verkäufe) ! Wenn ich zum Beispiel aus Russland etwas
bestelle…wie sollen die mir eine Rechnung auf Deutsch
schreiben? Oder geht es auf Englisch? oder sogar in der
Heimatsprache russisch?!
Hallo,
zuerst sollte man einen Vertrag abschließen, aus dem alle Rechte und Pflichten beider Parteien hervorgehen. Hierbei sollten sich beide Vertragspartner auf eine Vertragssprache einigen, in der Regel wird das Englisch sein. Es kann aber zusätzlich ein Vertrag in der jeweiligen Sprache der beiden Vertragspartner erstellt werden, nur wird offiziell lediglich der Vertrag in der Sprache, auf die man sich geeinigt hat, anerkannt. Bei der Rechnungsstellung sollte man sich ebenfalls auf die Sprache Englisch einigen, das dürfte das Finanzamt auch anerkennen. Im Zweifelsfall sollte man aber immer Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt halten. Ein paar sehr gute Infos zu Auslandsgeschäften gibt es übrigens unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/rechtliche-rah…. Dort sind auch einige Anmerkungen zwecks der sprachlichen Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu finden.
Die Rechnungen heftest du in der Sprache ab, in der du sie bekommst. Da man in Russland ja weiss, dass viele Menschen kyrillische Buchstaben erst gar nicht entziffern können, haben sie oft auch englische Bezeichnungen auf der Rechnung.
…ich habe sehr gute Erfahrungen mit der IHK in Stuttgart damit gemacht - die haben mir immer super weiter geholfen - zum Beispiel mit der russischen Handelskammer.
Ich muß zu diesem Thema insgesamt sagen, daß ich da nicht ganz so bewandert bin - daher die IHK - dann hat immer alles geklappt, vor allen Dingen mit der Stuer.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben
Keine Ahnung.
Das Finanzamt ider dem Steuerberater nachfragen!
Hallo,
frag Deinen Steuerberater, der muss das wissen.
Ansonsten solltest du unbedingt einen VHS-Jurs in Buchhaltung belegen, das ist äußerst wichtig!
Gruß
Sascha
Ich sage Rechnung in english geben lassen. Die russische Steuer kannst Du aber nicht abziehen im rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Mal den Steuerberater fragen, wie dieser Betrag mit einfliesst in die Gewinn-Verlustbilanz Deiner Unternehmung.
Gruß
Ingo
Erkundige Dich bei Deiner zuständigen IHK!
Hallo,
bei Rechnungen aus dem Ausland kenne ich mich nicht aus
Gruß
maunzer
Hallo,
das Finanzamt und jeder professionelle Steuerberater wird Ihnen diese Fragen bestimmt gerne beantworten
Freundliche Grüße Theo van der Burgt