Servus Henrike,
nochmal extra - wenn Du Deine Antwort zu dem „Österreich“-Posting löschst, lösch ich meine, und wir können Österreich vergessen…
ich habe leider noch nicht verstanden welchen vorteil oder
nachteil die kleinunternehmer-regelung haben kann.
Vorteil: (a) Soweit ein Kleinunternehmer für Endverbraucher tätig ist (nicht für Unternehmer), kann er bei gleichem Endpreis etwas mehr behalten. (b) Die Aufzeichnungen sind etwas einfacher.
Nachteil: (a) Der Kleinunternehmer verliert bei größeren Investitionen und bei Anlaufverlusten zu Beginn seiner Tätigkeit mehr Liquidität (b) Soweit er für Unternehmer tätig ist, verliert er USt. © - meiner persönlichen Meinung nach der wichtigste -: Der Kleinunternehmer kann sich in der Anlaufphase nicht daran gewöhnen, daß für ihn „Bruttopreise“ Schall und Rauch sind, so daß er später bei größeren Umsätzen nochmal neu anfangen muss, sich ans Kalkulieren zu gewöhnen. Das ist bei Existenzgründern ohne kaufmännischen Hintergrund u.U. ein bedeutendes Risiko. Hab jetzt grade wieder den Fall einer fleißigen Frau an der Hand, die demnächst in die Insolvenz rauschen wird, weil ihre Entnahmen (sie muss einen weniger fleißigen Elefanten mit ernähren und sein Mopped finanzieren) immer um den Betrag der USt zu hoch sind.
was ist Vorsteuerabzug?
Vorsteuer ist die USt aus den Rechnungen für Leistungen anderer Unternehmer, die unter bestimmten Bedingungen von der eingenommenen USt abgezogen werden kann.
Beispiel:
Umsatz in einem Voranmeldungszeitraum 2.000 €
USt = 2.000 € * 0,16 = 320 €
Aufwand im gleichen Voranmeldungszeitraum:
Beratungskosten 800 €, USt darauf (= Vorsteuer) 800 € * 0,16 = 128 €
Material 300 €, USt darauf (= Vorsteuer) 300 € * 0,16 = 48 €
Telefon (Anteil für das Unternehmen) 75 €, USt darauf 75 € * 0,16 = 12 €
Abzuführende USt für den Regelbesteuerer: 320 € - 128 € - 48 € - 12 € = 132 €
Überschuss für den Regelbesteuerer: 2.000 € - 800 € - 300 € - 75 € = 825 €
Der Kleinunternehmer nimmt bei gleichen Endpreisen in diesem Beispiel vom Endverbraucher 2.320 € ein, aber vom vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer auch bloß 2.000 €, wie sein regelbesteuernder Mitbewerber.
Er muss also zwei Rechnungen aufmachen:
(a) Leistungen für Endverbraucher: 2.320 € - 928 € - 348 € - 87 € = 957 € Überschuss, das ist mehr als beim Regelbesteuerer.
(b) Leistungen für Unternehmer: 2.000 € - 928 € - 348 € - 87 € = 637 € Überschuss, das ist weniger als beim Regelbesteuerer.
deswegen würde mich interessieren welche nachteile die
verzichtserklärung (die ja 5 jahre gilt) haben könnte.
Die Verzichtserklärung ist dann, wenn die Kleinunternehmer-Grenzen überschritten sind, bedeutungslos. Regelbesteuerung ist dann sowieso angesagt.
muss ich den „gesamtumsatz im jahr der betriebseröffnung“ für
12 monate berechnen, oder muss ich -bei start im september-
nur die 4 monate bis jahresende einsetzen?
Uff - hab das Formular schon lang nicht mehr in der Hand gehabt. Entscheidend ist, daß für die Umsatzgrenzen „Kleinunternehmer“ in diesem Fall der Umsatz mit 12/4 (also immer auf 12 Monate) umgerechnet wird. Wie das ins Formular reinmuss, steht auf dem Formular. Wenn nichts extra da steht, muss der Umsatz ohne Umrechnung auf 12 Monate rein - der Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit steht ja auch drauf, dann ists auch so eindeutig.
Schöne Grüße
MM