Hallo Zusammen,
ich kann mir vorstellen, dass viele in diesem Forum „Kleinunternehmer-Regelung“ nicht mehr lesen können, weil schon so viele Fragen dazu gestellt wurden. Aber trotz längerem Suchen, habe ich keine genauen Antworten auf meine Fragen finden können.
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Person X nutzt die Kleinunternhemer-Regelung ohne Buchführung. Muss Person X sich trotzdem Gedanken um Abschreibungen und GWG (heißt das so?) machen? Denn Person X hat davon keine Ahnung. Person X nutzt beispielsweise einen Laptop und einen Drucker, die nicht extra für das Gewerbe angeschafft wurden, sondern schon vor Gewerbeanmeldung da waren. Diese werden auch bzw. hauptsächlich für private Zwecke genutzt. Wie wäre es, wenn beispielsweise ein neues Gerät angeschafft wird?
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Person X muss für die Kleinunternhemer-Regelung unter 17.500 Euro liegen. Somit ist der Umsatz für die Berechnung wichtig. Kann Person X einfach sagen das er/sie in der Gewinnermittlung für das Finanzamt keine Telefon/Internet/Strom/Mietkosten etc. hat, da diese zum privaten Teil gehören und nur mitgenutzt werden? Oder muss Person X das irgendwie (z.B. zusammen mit einem Steuerberater) aufschlüsseln, da sonst der Umsatz ja eigentlich niedriger ist, als wenn anteilig z.B. das Telefon genutzt wird. Wobei das jedoch auch nur ein minimaler Bertrag wäre. Würde ein Finanzamt so etwas sehr eng sehen auch wenn Person X weit unter den 17500 liegen würde?
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Person X arbeitet hauptberuflich nicht selbstständig. Gibt es eine Möglichkeit die Einkommensteuer für das Einkommen aus dem Gewerbe zu berechnen, wenn ja, wie? Gibt es dort Freibeträge? Ich habe was von 7000 Euro gelesen, jedoch bin ich mir nicht sicher, auf was sich das genau bezieht.
Wäre euch für die Beantwortung der Fragen, oder Tipps wo man so etwas nachlesen kann sehr dankbar!