Kleinunternehmer-Regelung/Allgemein einige Fragen

Hallo Zusammen,

ich kann mir vorstellen, dass viele in diesem Forum „Kleinunternehmer-Regelung“ nicht mehr lesen können, weil schon so viele Fragen dazu gestellt wurden. Aber trotz längerem Suchen, habe ich keine genauen Antworten auf meine Fragen finden können.

  1. Person X nutzt die Kleinunternhemer-Regelung ohne Buchführung. Muss Person X sich trotzdem Gedanken um Abschreibungen und GWG (heißt das so?) machen? Denn Person X hat davon keine Ahnung. Person X nutzt beispielsweise einen Laptop und einen Drucker, die nicht extra für das Gewerbe angeschafft wurden, sondern schon vor Gewerbeanmeldung da waren. Diese werden auch bzw. hauptsächlich für private Zwecke genutzt. Wie wäre es, wenn beispielsweise ein neues Gerät angeschafft wird?

  2. Person X muss für die Kleinunternhemer-Regelung unter 17.500 Euro liegen. Somit ist der Umsatz für die Berechnung wichtig. Kann Person X einfach sagen das er/sie in der Gewinnermittlung für das Finanzamt keine Telefon/Internet/Strom/Mietkosten etc. hat, da diese zum privaten Teil gehören und nur mitgenutzt werden? Oder muss Person X das irgendwie (z.B. zusammen mit einem Steuerberater) aufschlüsseln, da sonst der Umsatz ja eigentlich niedriger ist, als wenn anteilig z.B. das Telefon genutzt wird. Wobei das jedoch auch nur ein minimaler Bertrag wäre. Würde ein Finanzamt so etwas sehr eng sehen auch wenn Person X weit unter den 17500 liegen würde?

  3. Person X arbeitet hauptberuflich nicht selbstständig. Gibt es eine Möglichkeit die Einkommensteuer für das Einkommen aus dem Gewerbe zu berechnen, wenn ja, wie? Gibt es dort Freibeträge? Ich habe was von 7000 Euro gelesen, jedoch bin ich mir nicht sicher, auf was sich das genau bezieht.

Wäre euch für die Beantwortung der Fragen, oder Tipps wo man so etwas nachlesen kann sehr dankbar!

  1. Person X nutzt die Kleinunternhemer-Regelung ohne
    Buchführung. Muß Person X sich trotzdem Gedanken um
    Abschreibungen und GWG (heißt das so?) machen? Denn Person X
    hat davon keine Ahnung. Person X nutzt beispielsweise einen
    Laptop und einen Drucker, die nicht extra für das Gewerbe
    angeschafft wurden, sondern schon vor Gewerbeanmeldung da
    waren. Diese werden auch bzw. hauptsächlich für private Zwecke
    genutzt. Wie wäre es, wenn beispielsweise ein neues Gerät
    angeschafft wird?

Nicht anders als ohne Kleinunternehmer-Regelung, außer, daß keine Vorsteuer abgezogen werden kann und diese mit zu den einkommensteuerlichen Anschaffungskosten gehört.

  1. Person X muß für die Kleinunternehmer-Regelung unter
    17.500 Euro liegen. Somit ist der Umsatz für die Berechnung
    wichtig. Kann Person X einfach sagen, daß er/sie in der
    Gewinnermittlung für das Finanzamt keine
    Telefon/Internet/Strom/Mietkosten etc. hat, da diese zum
    privaten Teil gehören und nur mitgenutzt werden? Oder muß
    Person X das irgendwie (z.B. zusammen mit einem Steuerberater)
    aufschlüsseln, da sonst der Umsatz ja eigentlich niedriger
    ist, als wenn anteilig z.B. das Telefon genutzt wird. Wobei
    das jedoch auch nur ein minimaler Bertrag wäre. Würde ein
    Finanzamt so etwas sehr eng sehen auch wenn Person X weit
    unter den 17500 liegen würde?

Das Thema „Umsatz“ sieht jedes Finanzamt sehr eng, mindestens so eng, daß es ihn nicht mit „Gewinn“ verwechselt. Ausgaben haben bei der Ermittlung des Umsatzes somit nichts zu suchen.

  1. Person X arbeitet hauptberuflich nicht selbständig. Gibt
    es eine Möglichkeit die Einkommensteuer für das Einkommen aus
    dem Gewerbe zu berechnen, wenn ja, wie?

Wenn die Frage nach separater Berechnung gestellt war - nein, es sei denn, daß es sich beim Gewerbe um eine juristische Person handelt (z. B. UG (haftungsbeschränkt) oder Ltd.).

Gibt es dort
Freibeträge? Ich habe was von 7000 Euro gelesen, jedoch bin
ich mir nicht sicher, auf was sich das genau bezieht.

Freibeträge für die Einkommensteuer gibt es in etwa dieser Höhe und sie beziehen sich auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Dies ergibt sich - vereinfacht - aus den Einkünften abzüglich z. B. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und ggf. Verlusten aus anderen Jahren.

Wäre euch für die Beantwortung der Fragen, oder Tips wo man
so etwas nachlesen kann sehr dankbar!

Zum Nachlesen: EStG, EStR, KSt (für die juristischen Personen).

Übrigens: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung eines Unternehmens. Obige Fragen betrafen aber überwiegend die ertragsteuerliche Behandlung. Überschrift paßt also nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

  1. Person X muß für die Kleinunternehmer-Regelung unter
    17.500 Euro liegen. Somit ist der Umsatz für die Berechnung
    wichtig. Kann Person X einfach sagen, daß er/sie in der
    Gewinnermittlung für das Finanzamt keine
    Telefon/Internet/Strom/Mietkosten etc. hat, …

Das Thema „Umsatz“ sieht jedes Finanzamt sehr eng, mindestens
so eng, daß es ihn nicht mit „Gewinn“ verwechselt. Ausgaben
haben bei der Ermittlung des Umsatzes somit nichts zu suchen.

Stimmt.
Es geht hier wirklich nur um den Umsatz; also in derRegel die Einnahmen des Unternehmens.
Der Umsatz muss sogar incl. Umsatzsteuer (wenn er sie denn hätte) unter den 17.500€ liegen.

Gruß JK