Liebe Community,
nehmen wir mal folgende Situation an:
Eine Person ist neben seinem Studium als Werksstudent tätig und führt dazu noch eine freiberufliche Tätigkeit aus. Folgende Einkommen erwirtschaftet diese Person jährlich:
A (freiberuflich): 14 000 € brutto im Jahr
B (als Werksstudent): 7 000 € brutto im Jahr
Nun stellt sich die Frage, ob diese Person unter die Kleinunternehmerregelung fällt, die besagt, dass ein Freiberufler keine Umsatzssteuer zahlen muss, wenn er unter 17.500 € verdient.
Wird für diese Kleinunternehmerregelung das Einkommen als Werksstudent hinzugezählt oder gilt hier nur das Einkommen der freiberuflichen Tätigkeit?
Eigentlich zahlt ja der Arbeitgeber der Werksstudententätigkeit unter Berücksichtigung der Gleitzonen-Regelung Lohnsteuer und behält diese entsprechend ein.
Stimmen diese Behauptungen so? Und muss diese Person 19 % Umsatzsteuer auf die freiberuflichen Einkommen zahlen?
Danke im voraus!