Kleinunternehmer-Regelung bei freiberuflicher Tätigkeit und Werksstudent

Liebe Community,

nehmen wir mal folgende Situation an:
Eine Person ist neben seinem Studium als Werksstudent tätig und führt dazu noch eine freiberufliche Tätigkeit aus. Folgende Einkommen erwirtschaftet diese Person jährlich:

A (freiberuflich): 14 000 € brutto im Jahr
B (als Werksstudent): 7 000 € brutto im Jahr

Nun stellt sich die Frage, ob diese Person unter die Kleinunternehmerregelung fällt, die besagt, dass ein Freiberufler keine Umsatzssteuer zahlen muss, wenn er unter 17.500 € verdient.

Wird für diese Kleinunternehmerregelung das Einkommen als Werksstudent hinzugezählt oder gilt hier nur das Einkommen der freiberuflichen Tätigkeit?

Eigentlich zahlt ja der Arbeitgeber der Werksstudententätigkeit unter Berücksichtigung der Gleitzonen-Regelung Lohnsteuer und behält diese entsprechend ein.

Stimmen diese Behauptungen so? Und muss diese Person 19 % Umsatzsteuer auf die freiberuflichen Einkommen zahlen?

Danke im voraus!

Der Unternehmer kann auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden und muss dann keine USt auf seinen Umsatz zahlen. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben hiervon unberührt.
Lediglich in der Einkommensteuererklärung muss er sowohl seinen Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) als auch seinen Lohn angeben, sofern dieser nicht steuerfrei war bzw. pauschal versteuert wurde. Dafür bekommt er vom Arbeitgeer eine jährliche Lohnsteuerbescheinigung.

Servus,

A (freiberuflich): 14 000 € brutto im Jahr

ist Umsatz

B (als Werksstudent): 7 000 € brutto im Jahr

ist kein Umsatz, weil es sich um eine nichtselbständige Tätigkeit handelt.

Gesamtumsatz im Sinn des § 19 Abs 1 UStG also 14.000 €.

14.000 €

Servus,

das hier:

Der Unternehmer kann auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit
werden und muss dann keine USt auf seinen Umsatz zahlen.

ist Unsinn und wird auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig. Es gibt keinen Antrag auf USt-Befreiung - lies doch einfach mal § 19 Abs 1 UStG und nicht bloß irgendwelches Gesudel von Amateuren, dann wird Dir das klar.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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HALLO,
also die Umsatzsteuerpflicht besteht nur für die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit. D.h. wenn der Unsatz nicht mehr als 17.500€ beträgt, besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Die Höhe der Umsatzsteuer - falls doch anfallend- hängt von der Art der Tätigkeit ab. Es gibt auch einen ermäßigten Umstzsteuersatz (7%), der z.B. bei künstlerischer Tätigkeit gilt.
LG
NaKa