Kleinunternehmer-Regelung

Hallo liebe Experten,

Mein Gewerbe läuft seit drei Monaten.
Bisher habe ich auf den Rechnungen sicherheitshalber die MwSt.
ausgewiesen.
Nun habe ich vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen.

Dort habe ich die Möglichkeit die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen.
Somit darf ich allerdings die MwSt. nicht ausweisen.

Wie gehe ich nun vor?
Einfach das Kreuzchen im Erfassungsbogen bei Kleinunternehmer-Regelung machen!
Was mache ich mit den paar Rechnungen, die ich bisher mit MwSt. ausgestellt habe?

LG
buk

Hallo buk,

Was mache ich mit den paar Rechnungen, die ich bisher mit
MwSt. ausgestellt habe?

Die musst Du (im Original) gegen korrigierte Rechnungen austauschen und den Differenzbetrag erstatten.

Second best: Die ausgewiesene USt als „unberechtigt ausgewiesene USt“ erklären und abführen. Second best deswegen, weil dieser Schritt die Wahrscheinlichkeit einer USt-Nachschau (früher: Sonderprüfung) heftig erhöht.

Schöne Grüße

MM