Kleinunternehmer Steuer

Hallo,

wie mir bereits bekannt ist, sind Kleinunternehmer, welche im Gründungsjahr unter 17500€ Umsatz bleiben, von der Umsatzsteuer befreit.
Falls dies der Fall sein sollte, was wird dann noch genau besteuert? Der Gewinn aus dem Gewerbe? Wo und wann ist das zu erklären beim Finanzamt?
Gibt es Seiten/Vereine die bei solchen Fragen weiterhelfen können?
Danke!

Hallo!

wie mir bereits bekannt ist, sind Kleinunternehmer, welche im
Gründungsjahr unter 17500€ Umsatz bleiben, von der
Umsatzsteuer befreit.

So kann/sollte man die Kleinunternehmerregelung nicht sehen. Vielmehr wird man mit der Kleinunternehmerregelung hinsichtlich Umsatzsteuer wie ein Privatmensch behandelt.
Ein Beispiel: Du kaufst einen Pkw-Kombi für 10.000 € zzgl. 19 % Mwst, insgesamt also 11.900 €. Die 11.900 € sind in jedem Fall zu zahlen, egal ob als Privatmensch, Kleinunternehmer oder als sog. vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer. Letzterer reicht jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ein. Darin wird die vom Unternehmer bei Einkäufen bezahlte Umsatzsteuer (für den Unternehmer ist das die Vorsteuer) und die aus Verkäufen/Dienstleistungen als Mehrwertsteuer eingenomme Umsatzsteuer aufgeführt.

Nehmen wir an, der Unternehmer hat keine Rechnungen geschrieben, hat also auch keine Mehrwertsteuer eingenommen, sondern nur das Auto gekauft, dann überweist ihm das Finanzamt die an das Autohaus bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer), im Beispiel 1.900 €. Aber in aller Regel wird der Unternehmer selbst Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an seine Kunden gestellt haben. Dann überweist der Unternehmer die eingenommene Mehrwertsteuer abzüglich der bezahlten Vorsteuer ans Finanzamt.

Mit der Kleinunternehmerregelung erstattet das Finanzamt die vom Unternehmer bei seinen Einkäufen enthaltene Umsatzsteuer nicht und der Unternehmer weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Letztlich braucht sich ein Kleinunternehmer um die Umsatzsteuer gar nicht zu kümmern. Das ist immer dann von Vorteil, wenn der Unternehmer nichts Nennenswertes für Fahrzeuge, Geschäftsausstattung und Maschinen investieren muss. Wenn aber investiert werden muss, sollte man trotz geringem Umsatz nicht die Kleinternehmergerelung wählen. Die Kleinunternehmerregelung kommt deshalb nur in Betracht, wenn man ohne nennenswerte Investitionen die eigene Arbeitskraft verkauft oder in kleinem Umfang Handel treibt. Dabei sollte dem Kleinunternehmer bewusst sein, dass ein Jahresumsatz von 17.500 € auf die Dauer keine tragfähige Existenzgrundlage bietet.

Manche Leute wählen die Kleinunternehmerregelung, weil ihnen „der ganze Papierkram“ als Buch mit sieben Siegeln vorkommt. Aber das ist keine gute Voraussetzung für eine Existenzgründung. Besser ist, Volkshochschulkurse in Buchhaltung und Jahresabschluss zu absolvieren. Dabei begreift man bald, dass die Thematik weder geheimnisvoll noch sonderlich schwierig ist und dass z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung bei laufender Buchhaltung praktisch von alleine nebenbei abfällt. Außerdem lernt man neben der Systematik der doppelten Buchführung auch einige Gestaltungsfreiräume kennen, die für die eigene Existenz spannend und äußerst nützlich sein werden.

Also: Erster Gang zur VHS. Manches Nützliche findet sich auch unter http://klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehme…

Gruß
Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für die präzise Antwort!
So weit habe ich das auch verstanden. Wenn das Gewerbe nun eine Art Nebentätigkeit sein soll, welche parallel zum richtigen Job -quasi als kleines Zubrot- gemacht werden soll, wie wird dann die Steuer ablaufen?
Was ist für einen Kleinunternehmer beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu beachten? Insbesondere Punkt 3 (Angaben zur Festsetzung von Vorauszahlungen). Habe ich das in deinem verlinkten Artikel missverstanden oder muss ein Kleinunternehmer nicht vorauszahlen? Oder ist das jetzt was anderes?
Muss bei einem Kleinunternehmer immer eine EÜR gemacht werden, oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
Danke schonmal!

Hallo!

Habe ich das in deinem verlinkten Artikel missverstanden oder muss :ein Kleinunternehmer nicht vorauszahlen?

Eine Einkommensteuervorauszahlung wird das Finanzamt zumindest im ersten Jahr nicht verlangen. Die Einnahmen und Ausgaben werden aber bei der Einkommensteuererklärung in einer gesonderten Anlage angegeben. So kann also eine Zahlung an das Finanzamt fällig werden und das Geld dafür sollte man im Laufe des Jahres zurückgelegt haben. Wenn Du sicherheitshalber etwa 1/3 des erzielten Überschusses zurücklegst, kann nicht mehr viel Unangenehmes passieren. Überhaupt passiert nichts Unangenehmes und die Leute vom Finanzamt bleiben verträglich, solange man fällige Erklärungen rechtzeitig abgibt und fällige Zahlungen fristgerecht leistet.

Muss bei einem Kleinunternehmer immer eine EÜR gemacht werden,
oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Die EUR ist nur die Mindestanforderung. Wenn Du mehr machen möchtest, hindert Dich niemand.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

besteuert? Der Gewinn aus dem Gewerbe?

Ja.

Wo und wann ist das zu erklären beim Finanzamt?

Per Einkommenssteuererklärung.

Gibt es Seiten/Vereine die bei solchen Fragen weiterhelfen können?

Vereine dürfen bei Selbständigen nicht helfen. Literatur gibt es tonnenweise.

Gruß

Nordlicht