Kleinunternehmer Steuererklärung

Hallo,
Mal angenommen man hat seit letzten Jahr ein Kleinunternehmen mit der entsprechenden Kleinunternehmerregelung. Allerdings hat man im letzten Jahr nichts verdient und möchte seine Einkommenssteuererklärung machen.
Muss man dann überhaupt in der Richtung was angeben?
Wenn ja, was?
Welche Anlage wäre dafür die richtige?

Allerdings hat man im letzten Jahr nichts verdient

Nichts verdient oder nichts eingenommen ?

Muss man dann überhaupt in der Richtung was angeben?

Klar eine Steuererklärung muß abgegeben werden, notfalls überall „0“ eintragen

Welche Anlage wäre dafür die richtige?

Anlage G.

Allerdings hat man im letzten Jahr nichts verdient

Nichts verdient oder nichts eingenommen ?

Danke schonmal!
Aber wo is da jetzt der Unterschied? Es wurde halt mit diesem Gewerbe kein Geld verdient/ eingenommen.

Aber wo is da jetzt der Unterschied?

Einnahmen sind die Beträge, die man einnimmt.
Gewinn ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Ich kann Einnahmen haben, ohne Gewinn zu machen.

Ok dann wurden keine Einnahmen gemacht.

Aber müsste es nicht das Formular EÜR sein?

Aber müßte es nicht das Formular EÜR sein?

Bei der Einnahmehöhe ist die Anlage EÜR Kür und die Anlage G Pflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Mhm,
ich dachte als Kleinunternehmer der unter 17.500€ verdient, reicht eine formloses Schreiben mit Ein- und Ausgaben. Und da in dem Fall ja keine Ein- und Ausgaben stattgefunden haben, dass dann sowieso reicht?!

Huhu,

weißt Du denn, was „Kür“ bedeutet?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

^^Hehe ja! Vor lauter Fomular G, N, EÜR usw. dachte ich das „Kür“ jetzt auch ein Format wäre. :smiley:
Es reicht also, wenn man nur das Formular G mit einem formlosen Schreiben über die Ein- und Ausgaben (in diesem Fall ja keine) abgibt.
Danke! :wink:

Servus,

wenn keine anderen Einkünfte vorlagen, genügt der Hauptvordruck alias Mantelbogen und die Anlage G. Sonst braucht man halt für jede Einkunftsart eine Anlage.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder