ich hatte eine Steuernummer vor 3 Jahren beantragt, da ich als Sängerin / Pianistin nebenbei etwas hinzuverdienen wollte. Allerdings lohnt es sich für mich absolut nicht, da ich einfach keine Aufträge habe. Wie kann ich nun meine Steuernummer löschen lassen? Schließlich muss ich ja auch immer eine Steuererklärung machen, habe allerdings weder einnahmen noch ausgaben.
ist die einfache Anmeldung für Gewerbetreibende ohne Gewerbeanmeldung, diese ist beim FA mit einfachem, formlosen Antrag gestellt und kann auch so wieder aufgehoben werden. Mitteilung an das FA, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeführt wird, mit der Bitte um Aufhebung, womit dann auch zukünftig die jährlichen Steuererklärungen dazu entfallen.
Es ist zwar richtig, dass eine Steuererklärung bei selbständigen Einkünften abgegeben werden muss,aber wenn nachhaltig keine Einkünfte mehr erzielt werden, so reicht eine Mitteilung an das Finanzamt, dass in Zukunft auch diese Abgabe nicht mehr nötig ist. Die zugewiesene Steuernummer wird dadurch aber nicht gelöscht. Wenn irgendwann wieder einmal Einkünfte erzielt werden, die zur Abgabe der Steuererklärung führen, so wird diese dann weiter genutzt, sollte man noch in demselben Zuständigkeitsbereich leben.
Hallo ,du musst nur zum Finanzamt gehen und diese löschen lassen ,hattest du noch einen Gewerbeschein so musst du erst das Gewerbe abmelden und mit dieser Abmeldung dann die Steuernummer löschen lassen lG Tine
sie können nicht Ihr Steuernummer löschen, aber wenn Sie Einnahmen über 410 EUR im JAHR haben, dann müssen Sie die Steuererklärung abgeben. Wenn Sie unter liegen, dann teilen Sie das beim Finanzamt, schriftlich.
Allerdings werden Sie gefragt wovon Sie Ihr Lebensunterhat bestreiten.
Antrag auf Löschen der Steuernummer gibt es nicht. Bei der nächsten Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen sollten Sie einen Brief an das Finanzamt schicken, in dem Sie die Situation und Ihr Bedürfnisse darstellen (ein bisschen ausführlicher als hier) und einfach die Antwort abwarten. Die sagen dann schon, was zu tun ist, und werden sich keine unnötige Arbeit aufhalsen.
Ganz einfach. Du schickst dem Finanzamt einfach einen kurzen Brief und informierst sie über die Einstellung Deiner selbständigen Tätigkeit z.B. zum 31.12.2012.
Guten Abend!
Teilen Sie genau das, was Sie geschrieben haben dem Finanzamt mit. Die prüfen dann, ob die Steuernummer gelöscht wird, ob für aktuell abzugebende Jahre eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu erstellen ist, damit die Erklärungspflicht entfällt oder ob weiterhin Steuererklärungen mit „Null“ abzugeben sind.
Falls Sie ein Gewerbe angemeldet haben, ist es unbedingt erforderlich, das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt abzumelden, damit die Steuernummer gelöscht wird.
hallo coralie, rufe einfach bei deinem zuständigem Finanzamt an und frage ob ein zweizeiler reicht oder du evtl. ein formular ausfüllenmusst. die vom finanzmat sind keine „unmenschen“ mehr wie es früher vielleicht einmal war…jedenfalls ist das bei uns in BaWü so… viel glück und erfolg.gruss bacco
hast Du noch weitere Einkünfte, z.B. als Angestellte?
Wenn ja: einfach bei der nächsten Steuererklärung angeben, dass Du auch weiterhin keine Einnahmen und Ausgaben als Selbständige hast und darum bittest die Steuernummer auf „Arbeitnehmerveranlagung“ zu ändern.
Wenn nein: einfach bei der nächsten Steuererklärung angeben, dass Du auch weiterhin keine Einnahmen und Ausgaben als Selbständige hast und darum bittest die Steuernummer zu löschen.