Hallo,
ich habe im Jahr 2016 ein Gewerbe angemeldet und Anfang auch meine Steuererklärung (Privat + Gewerblich) eingereicht und eine Erstattung erhalten.
Da sich das zweite Geschäftsjahr nun auch dem Ende zuneigt, geht es wieder in Richtung Steuererklärung. Muss ich die Rückzahlung aus 2016 in meine gewerbliche Erklärung von 2017 als Einnahme mit aufnehmen? Ich würde mal vermuten, dass ich dies nicht tun muss, da ich sonst ja privat und gewerblich auseinander rechnen müsste.
Hier noch ein paar Eckdaten:
Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und weise keine Umsatzsteuer aus, mein Jahresumsatz liegt unter 17.500 €.
Ich danke schon einmal für Eure antworten.
Gruß, Benny