(Kleinunternehmer) Steuerrückzahlung bei nächster Erklärung mit angeben

Hallo,

ich habe im Jahr 2016 ein Gewerbe angemeldet und Anfang auch meine Steuererklärung (Privat + Gewerblich) eingereicht und eine Erstattung erhalten.

Da sich das zweite Geschäftsjahr nun auch dem Ende zuneigt, geht es wieder in Richtung Steuererklärung. Muss ich die Rückzahlung aus 2016 in meine gewerbliche Erklärung von 2017 als Einnahme mit aufnehmen? Ich würde mal vermuten, dass ich dies nicht tun muss, da ich sonst ja privat und gewerblich auseinander rechnen müsste.

Hier noch ein paar Eckdaten:

Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und weise keine Umsatzsteuer aus, mein Jahresumsatz liegt unter 17.500 €.

Ich danke schon einmal für Eure antworten.

Gruß, Benny

Nein, natürlich nicht! Das ist doch eine Einnahme, die du in 2016 hattest und eben nicht als Steuer abführen musstest, wie sich nach Überprüfung deiner Steuererklärung herausgestellt hatte.

Ja, so dachte ich es mir auch. Vielen Dank für die Bestätigung =) und einen schönen Sonntag noch.

Nicht müsste, sondern muss. Das hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun, sondern mit einer sauberen Buchhaltung!
Machst du EÜR? Woher ist die Steuererstattung? Verluste des Gewerbes? Zuviel Lohnsteuer gezahlt?
Pauschale Antwort sonst nicht möglich.

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???

Inwiefern ist eine ESt-Erstattung denn überhaupt eine Betriebseinnahme?

Schöne Grüße

MM

Das habe ich nicht geschrieben.
Aber er hatte doch wohl in 2016 irgendwelche Einnahmen, von denen er (zu viel) Steuern bezahlt hatte, und um die handelt es sich doch letzten Endes bei der Steuererstattung.

Ich habe es einfach angenommen, dass er die Steuern von Einnahmen bezahlt hatte, er kann sie natürlich auch von Vermögen oder weiß ich was gezahlt haben.

Zurückruder!
Einkommensteuer ist weder eine Ausgabe noch eine Einnahme. Ich hatte mich davon blenden lassen, dass die Vorauszahlungen in der Buchhaltung mit erfasst werden.

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