Kleinunternehmer, Umsätze durch Verkäufe von Wirtschaftsgütern

Guten Tag,
Mit dem Hobby Geld verdienen wäre schön!
Ich habe drei Fragen bzgl. einer Beschäftigung als Kleinunternehmer.

Angenommen ich kaufe ein Wirtschaftsgut für 300 Euro. Diese könnte ich als GWG direkt als Betriebsausgabe ansetzten. Nun Verkaufe ich das Wirtschaftsgut im selben Jahr für 250€. Diesen Betrag muss ich auf meine „Einnahmen-Seite“ schreiben. Diese 250€ mindert aber meinen maximalen Umsatz, da ich ja im Jahr nur 17500€ Umsetzten darf.
Ich suche also eine legale Möglichkeit, die 50€ Verlust auf meine Ausgabenseite zu setzten, ohne dass mein möglicher Umsatz hierunter leidet.

Die selbe Frage für über mehrere Jahre abzuschreibende Güter: Laut meinem Verständnis verkaufe ich den bereits teilweise abgeschriebenen Gegenstand, setzte den Verkaufspreis auf meine Einnahmen-Seite. Gleichzeitig darf ich den noch abzuschreibenden Betrag komplett als Ausgabe deklarieren. Wenn allerdings der Verkaufswert der Maschine bereits an meiner Kleinunternehmer-Grenze kratzt, darf ich ansonsten keinen Umsatz mehr machen?

Was passiert mit meinen GWG und (teilweise) abgeschriebenen Gütern, wenn ich meine kleinunternehmerische Tätigkeit aufgeben würde?
Was wäre zu tun, damit sie in meinen Privatbesitz übergehen?

Danke und liebe Grüße!

Hallo!

Tut er nicht, denn Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden bei der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nicht berücksichtigt. Guckstu direkt ins Gesetz, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG.

Das tun sie automatisch, wenn du den Betrieb aufgibst, du „entnimmst“ sie dann zum gemeinen Wert aus dem Betriebsvermögen, egal was du darüber denkst. Guckstu auch hier direkt ins Gesetz, § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG.

Schöne Grüße!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die entsprechenden Stellen aus dem UstG!
Ich gebe es in eigenen Worten wieder um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe:

Ich kann einen GWG auf meine Ausgabenliste setzten - klar.
Verkaufe ich dieses im selben oder nächsten Jahr, dann trägt der Verkauf zwar zu meinen versteuernden Einkünften bei, allerdings fällt der Verkauf nicht in den Maximalbetrag von 17500€, da sich dieser nur auf tatsächlich erbrachte (produzierte/erbrachte Dienst-) Leistung bezieht?
So könnte ich z.B. 17500€ durch meine Dienstleistung umsetzen und weitere 20.000€ durch den Verkauf von Wirtschaftsgütern?

Bei Geschäftsaufgabe entnehme ich alle Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert. D.h. ich kaufe sie mir selbst ab. So habe ich letztendlich einmalige „Einkünfte“ die ich mit meinem persönlichen Einkommenstteuersatz versteuern muss???
Einen Steuervorteil habe ich letztendlich nur dadurch, dass

  • der Kauf mein zu versteuerndes Einkommen in Höhe des Neupreises senkt.
  • der Verkauf mein zu versteuerndes Einkommen lediglich in Höhe des Zeitwerts erhöht.

Denke ich in allen Punkten richtig?